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Thema: Recht auf Rückgabe der Stanzform? vom 31.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Recht auf Rückgabe der Stanzform?
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quasimodo
Threadersteller

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Verfasst Fr 31.08.2007 09:58
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Recht auf Rückgabe der Stanzform?

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Hallo,

ich habe zur Zeit riesen Ärger mit unserer Druckerei, so dass ich auf eine weitere Zusammenarbeit keinen Wert mehr lege.
Für die Jobs, um die es geht, gibt es aber eine Stanzform die ich dann brauche. Jetzt frage ich mich, ob ich ein Recht auf diese Form habe, da sie ja auch von uns bezahlt wurde. Aber ich weiß auch, dass man z.B. bei Druckplatten, Filme und so kein Recht auf Herausgabe hat.

Hat da zufällig jemand Rat für mich oder schon einen ähnlichen Fall erlebt?

Danke + Gruß
Quasimodo
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Fr 31.08.2007 10:00
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Wenn die Stanzform auf einer Rechnung ausgewiesen wurde, dann gehört sie euch und muss herausgegeben werden.
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quasimodo
Threadersteller

Dabei seit: 04.01.2007
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Verfasst Fr 31.08.2007 10:02
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Dann muss ich nur noch die Rechnung finden, ist schon ein paar Jahre her und ich war noch nicht hier beschäftigt. Aber das ist ja gut zu wissen, dass ich die Stanze zurückverlangen kann * Ja, ja, ja... * .

Vielen Dank!!!
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radschlaeger
Moderator

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Verfasst Fr 31.08.2007 10:05
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Vorsicht an der Bahnsteigkante:
Jede Auskunft von uns kann Dir im Zweifelsfall nicht den Gang zum RA ersparen *zwinker*
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quasimodo
Threadersteller

Dabei seit: 04.01.2007
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 31.08.2007 10:10
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Beim RA war ich schon * Ja, ja, ja... * . Aber die war sich da nicht so sicher, da sie vom Druckgewerbe nicht wirklich viel Ahnung hat. Ich muss nämlich ohnehin Schadensersatz verlangen, da ein anderes Papier als beauftrag verwedet wurde und dann auch noch versucht wurde das ganze zu vertuschen.
Ich muss jetzt mal einiges an Infos sammeln, um das weitere Vorgehen besprechen zu können. Und dazu gehört eben auch, dass ich beim Wechsel in eine andere Druckerei die Stanze brauche, oder die Kosten dafür rein holen muss.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 31.08.2007 10:13
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Grundsätzlich kannst du dich daran orientieren: Was als eigene Rechnungsposition ausgewiesen wurde, das hast du bezahlt und gehört dir. Und das könnten auch Filme und Platten sein.
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quasimodo
Threadersteller

Dabei seit: 04.01.2007
Ort: Mainhatten
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 31.08.2007 10:26
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Ah, ok. Da gibt es doch bestimmt auch irgendeinen Gesetzestext. Im HGB der so. Werd ich meiner Anwältin mal als Aufgabe geben, das zu suchen Grins .

Nochmal vielen Dank! * Applaus, Applaus *
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Fr 31.08.2007 10:39
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es sei mal überlegt, ob die stanze überhaupt von anderen dienstleistern verwendet werden kann. auch bei werkzeugen gibt es ja unterschiedliche normen.

zum andern frage ich mich: wurde das werkzeug überhaupt komplett bezahlt, oder waren das anteilskosten?


von daher erst mal lieber abklären. Lächel


Zuletzt bearbeitet von type1 am Fr 31.08.2007 10:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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