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Thema: Recht auf ein Leihgerät bei Notebook-Reperatur? vom 19.04.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Recht auf ein Leihgerät bei Notebook-Reperatur?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.04.2007 14:56
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jo dann würd ich sagen, wenn's dafür n leihgerät gibt, daten sichern und ma kräftig runterwerfen das dingen Grins
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cRime
Threadersteller

Dabei seit: 07.05.2006
Ort: Osnabrück
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Verfasst Fr 20.04.2007 22:17
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keks0ne hat geschrieben:
um es nochmal festzuhalten...

welchen vorteil hast du jetzt von dieser jambaversicherung?
wär es besser wenn ich dir das ding geklaut hätte?


bedingt, aber dann wären die daten weg!
dann müsste ich anzeige gegen unbekannt erstatten, auf den polizeibericht warten.
den bericht bei jamba einsenden. auf jamba warten.
dann erst kriege ich das gerät oder ein gleichwertiges neu geliefert!

aUDIOfREAK hat geschrieben:
jo dann würd ich sagen, wenn's dafür n leihgerät gibt, daten sichern und ma kräftig runterwerfen das dingen Grins


das ist ja eben das problem, waldster hat schon recht. alles wofür die garantie nicht haftet haftet die versicherung.
also ein sehr gutes paket für 5€ im monat. leider hab ich noch keine antwort von jamba auf die frage bzgl. leihgerät bekommen *Schnief*, denn wenn ich berechtigt bin als versicherter ein leihgerät zu bekommen, würde ich ja sofort zu saturn laufen und vorher mal nen backup machen.
hab ja schon das meiste gesichert (leider kommt jeden tag immer mehr dazu * Nee, nee, nee * ) aber nützt mir auch nicht allzuviel wenn sich das alles herauszögert.
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heav

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Out of Munich
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Verfasst Fr 20.04.2007 22:28
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Ich hab neulich von einem Rechtsanwalt gehört, dass man bei einem Defekt die Wahl zwischen Reparatur oder neuem Gerät hat und nicht der Hersteller sondern der Händler ist in der Pflicht. Aber ich meine, das gilt nur wenn das Gerät gleich nach dem Kauf erst garnicht funktioniert hat?
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Diesel
Gesperrt

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Verfasst Sa 21.04.2007 00:20
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
jo dann würd ich sagen, wenn's dafür n leihgerät gibt, daten sichern und ma kräftig runterwerfen das dingen Grins


Diesen einen deiner Beiträge halte ich für sehr bedenklich, vielleicht sogar für gefährlich.

Gruß Diesel
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cRime
Threadersteller

Dabei seit: 07.05.2006
Ort: Osnabrück
Alter: 24
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 21.04.2007 00:27
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Diesel hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
jo dann würd ich sagen, wenn's dafür n leihgerät gibt, daten sichern und ma kräftig runterwerfen das dingen Grins


Diesen einen deiner Beiträge halte ich für sehr bedenklich, vielleicht sogar für gefährlich.

Gruß Diesel


wenn es absicht ist, ja.
wenn es allgemeine selbstverschuldung ist, nein.
dafür ist die versicherung ja da!
aber beweisen kann es im endeffekt niemand, auch wenn man unterscheidet zwischen runtergefallen und runtergeschmissen, kaputt ist kaputt!
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 21.04.2007 00:41
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cRime hat geschrieben:
Diesel hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
jo dann würd ich sagen, wenn's dafür n leihgerät gibt, daten sichern und ma kräftig runterwerfen das dingen Grins


Diesen einen deiner Beiträge halte ich für sehr bedenklich, vielleicht sogar für gefährlich.

Gruß Diesel


wenn es absicht ist, ja.
wenn es allgemeine selbstverschuldung ist, nein.
dafür ist die versicherung ja da!
aber beweisen kann es im endeffekt niemand, auch wenn man unterscheidet zwischen runtergefallen und runtergeschmissen, kaputt ist kaputt!


Bedenklich fand ich nur die Anleitung dazu! (falls du mich verstehst). Stichwort: Internet.

Nachtrag: habe es auch nur als Scherz aufgefassst...audiofreak.


Zuletzt bearbeitet von Diesel am Sa 21.04.2007 22:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: SHA / AN
Alter: 28
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 21.04.2007 08:22
Titel

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Diesel hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
jo dann würd ich sagen, wenn's dafür n leihgerät gibt, daten sichern und ma kräftig runterwerfen das dingen Grins


Diesen einen deiner Beiträge halte ich für sehr bedenklich, vielleicht sogar für gefährlich.

Gruß Diesel

das sollte eigentlich auch eher ein scherz sein mein bester Lächel ich würde ja hier nie jemanden zu ner vorsätzlichen straftat verleiten wollen oder so Ooops
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Nimroy
Moderator

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Verfasst Sa 21.04.2007 08:31
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heav hat geschrieben:
Ich hab neulich von einem Rechtsanwalt gehört, dass man bei einem Defekt die Wahl zwischen Reparatur oder neuem Gerät hat und nicht der Hersteller sondern der Händler ist in der Pflicht. Aber ich meine, das gilt nur wenn das Gerät gleich nach dem Kauf erst garnicht funktioniert hat?


Hm, da liegt die Betonung aber wirklich auf dem letzten Teilsatz. Denn das ist tatsächlich im Schuldrecht geklärt. Da kann man nämlich von ausgehen, dass der Sachmangel schon vor dem Kauf vorgelegen hat und dann entfällt die für den Schadenersatz notwendige Fristsetzung. Ist dem nicht so, muss man dem Händler (=Vertragspartner) eine angemessene Frist zu Nachbesserung setzen.
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