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type1
Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Fr 23.06.2006 15:15
Titel
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hi!
ist das jetzt nicht egal? du schreibst doch, "arbeitnehmer hat sich das logo privat als marke schützen lassen".
dann ist der hase doch längst gegessen oder sehe ich das falsch?
ps: bist du der arbeitgeber?
//edit: oder meint szenario jetzt nur fiktives beispiel?
type1
Zuletzt bearbeitet von type1 am Fr 23.06.2006 15:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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somso
Threadersteller
Dabei seit: 23.06.2006
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Verfasst Fr 23.06.2006 15:31
Titel
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type1 hat geschrieben: | hi!
ist das jetzt nicht egal? du schreibst doch, "arbeitnehmer hat sich das logo privat als marke schützen lassen".
dann ist der hase doch längst gegessen oder sehe ich das falsch?
ps: bist du der arbeitgeber?
//edit: oder meint szenario jetzt nur fiktives beispiel?
type1 |
ich selbst bin nicht der Arbeitgeber, sondern kümmere mich nur wegen einer Anfrage aus dem Freundeskreis darum.
Der Hase ist grundsätzlich noch nicht gefallen. Da Du, z.B. auch ein Widerspruchsverfahren starten könntest (man kann die Marke auch auf sich übertragen lassen, sofern der AN weiterhin angestellt sein möchte). Wobei es in meinem Fall ersteinmal um das Abstecken der eigenen Mgl. geht, bevor man das Ganze wahrscheinlich auch noch "friedlich" klären wird können, jedoch - wie bereits erwähnt - finde ich es immer besser schon mal zu wissen wie die Mgl. sind. Leider ist genau in solch einem Fall (Logo) die rechtliche Lage nicht ganz eindeutig, deshalb auch meine Frage hier, vielleicht hatte ja schon mal einer was damit zu tun. Wie gesagt, bei allen anderen Kategorien (z.B. Patent, Geschmacksmuster, Kunst, etc.) ist die Sachlage dank UrhG und ArbNErfG relativ eindeutig geregelt.
Wie es so langsam - nach weiteren Recherchen in verschiedenen Jura Kommentaren - jedoch aussieht, geht es hier nach dem "First Come, First Serve" Prinzip, so dass Du als AG prinzipiell immer machtlos bist, selbst wenn das Logo während der Arbeitszeit und in deinem Auftrag entwickelt wurde. (Daher sollte man sowas immer im Vertrag regeln, was hier aber leider nicht geschehen ist.)
Falls noch jemandem etwas einfallen sollte, bin für alle Ideen dankbar. Werde auch selbst nochmal weitersuchen.
Gruß
somso
Zuletzt bearbeitet von somso am Fr 23.06.2006 15:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
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Alter: 54
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Verfasst Fr 23.06.2006 15:33
Titel
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Ich denke es ist so, dass nur der Arbeitgeber das Recht hat, das Logo als Geschmacksmuster anzumelden und eintragen zu lassen, nachdem das Logo während der Arbeitszeit entstanden ist.
Das Geistige Eigentum (hellgrüne Linie) schliesst in diesem Bild Geschmacksmuster und Marken mit ein - das Urheberrecht nicht. Das müsste eigentlich im Arbeitsrecht bzw. den Arbeitsgesetzen geregelt sein.
Sonst könnte ja der Mercedes-Ingenieur das neue Bremssystem, was er entwickelt hat, auf seinen Namen schützen und es dann an BMW (oder auch Mercedes selbst) verkaufen... geht ja nicht (nicht unbedingt gutes Beispiel, da Mercedes sowas sicher sowieso schon vertraglich regelt, aber dennoch...).
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.06.2006 15:40
Titel
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hi!
würde da eher anders denken, lazy.
selbst in vielen kleinen pipi-verträgen stehen doch solche klauseln.
zudem mache ich mir ja auch ausserhalb meiner arbeitszeit gedanken zu bestimmten jobs.
zum letzten kann doch eh keiner nachweisen, wann was in welcher zeit an welchem ort geschehen ist
eher sehe ich es so, dass der arbeitgeber nunmal ein schweres versäumnis begangen hat, das der arbeitnehmer (warum auch immer) nunmal ausgenutzt hat.
aber da auch ich keine belege für meine vermutung vorweisen kann hoffe ich, dass der threadstarter unsmal auf dem laufenden seiner recherche hält.
type1
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somso
Threadersteller
Dabei seit: 23.06.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 23.06.2006 15:46
Titel
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Lazy-GoD hat geschrieben: | Ich denke es ist so, dass nur der Arbeitgeber das Recht hat, das Logo als Geschmacksmuster anzumelden und eintragen zu lassen, nachdem das Logo während der Arbeitszeit entstanden ist.
Das Geistige Eigentum (hellgrüne Linie) schliesst in diesem Bild Geschmacksmuster und Marken mit ein - das Urheberrecht nicht. Das müsste eigentlich im Arbeitsrecht bzw. den Arbeitsgesetzen geregelt sein.
Sonst könnte ja der Mercedes-Ingenieur das neue Bremssystem, was er entwickelt hat, auf seinen Namen schützen und es dann an BMW (oder auch Mercedes selbst) verkaufen... geht ja nicht (nicht unbedingt gutes Beispiel, da Mercedes sowas sicher sowieso schon vertraglich regelt, aber dennoch...). |
Geistiges Eigentum ist ja nur der Oberbegriff für Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster- Geschmacksmuster- und Urheberrechte. Im Arbeitsrecht und AG ist dahingegehnd nichts geregelt (sonst hätten Sie ja auch nicht das ArbeitnehmerErfindungsgesetz erstellen müssen). Wenn Du es schaffst das Logo als Gebrauchsmuster durchzukriegen (was Du ziemlich vergessen kannst, da wir dann wieder in den Posts weiter oben sind) wärst Du mit dem ArbNErfG auf dem richtigen Weg.
Das Bsp. mit Merceds:
Du musst aufpassen was Du da nun gerade erfunden hast, soll heißen, hier geht es nicht um eine Markenanmeldung sondern Patent und wie gerade erwähnt, ist ALLES ausser der Markenanmeldung über ArbNErfG und UrhG bereits geregelt.
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