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Thema: [Recht] Arbeitnehmer entwirft Logo, was kann Arbeitgeber tun vom 23.06.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Arbeitnehmer entwirft Logo, was kann Arbeitgeber tun
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somso
Threadersteller

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Verfasst Fr 23.06.2006 14:10
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[Recht] Arbeitnehmer entwirft Logo, was kann Arbeitgeber tun

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Folgendes Szenario:

Der Arbeitnehmer entwirft im Auftrag des Arbeitgebers ein Logo für eine Initiative des Unternehmens. Der Arbeitnehmer lässt sich das Logo als Marke privat auf seinen Namen schützen.

Frage:
1. Was kann der Arbeitgeber tun, der es selbst auf seinen Namen schützen lassen möchte.

Anmerkungen:
Bei Erfindungen gibt es die Diensterfindung im Arbeitnehmererfindergesetz, welches dies hier eindeutig regeln würde. Dieses findet jedoch nur bei Patenten und Geschmacksmustern Anwendung. Daher die Frage, ob jemand weiß, ob es was Ähnliches beim Markenrecht gibt. Es kann doch eigentlich nicht sein, dass der angestellte Grafiker im Auftrag seines Unternehmens ein Logo entwirft, dieses auf seinen Namen registriert und danach vom seinem Auftraggeber theoretisch Lizenzgebühren verlangen kann, oder??? Au weia!

Vielen Dank schon im Voraus für alle Antworten.

Gruß
somso


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 26.06.2006 12:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

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Verfasst Fr 23.06.2006 14:15
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hi!

ööhm, sollte sowas nicht vertraglich geregelt sein??? Au weia!

type1
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Fr 23.06.2006 14:19
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Hm, gerade im grafischen Gewerbe finden sich darüber häufig Aussagen über Regelungen im Arbeitsvertrag. Als erstes würde ich aber mal die Frage stellen, wo die Arbeit erledigt wurde. Während der Arbeitszeit? Schlechte Karten für den Arbeitnehmer. Außerhalb der Arbeitszeit? Bessere Karten für den Arbeitnehmer.

Aber das ist nur meine laienhafte meinung.
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somso
Threadersteller

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Verfasst Fr 23.06.2006 14:24
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dann wäre es wahrlich einfacher. *zwinker*
Die Frage ist, wie es funktioniert, wenn es nicht explizit im Vertag geregelt ist?!

Es wurde während der Arbeitszeit im Auftrag des Arbeitgebers entwickelt.
Die Frage ist auf welche rechtliche Grundlage man zurückgreifen kann?

@Nimroy
danke fürs Zusammenfügen


Zuletzt bearbeitet von somso am Fr 23.06.2006 14:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Lazy-GoD
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Verfasst Fr 23.06.2006 14:37
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somso hat geschrieben:
Es wurde während der Arbeitszeit im Auftrag des Arbeitgebers entwickelt.

Google mal nach "Geistiges Eigentum".

Und: http://www.sakowski.de/skripte/urheber2.html#arb
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somso
Threadersteller

Dabei seit: 23.06.2006
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Verfasst Fr 23.06.2006 14:54
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Lazy-GoD hat geschrieben:
somso hat geschrieben:
Es wurde während der Arbeitszeit im Auftrag des Arbeitgebers entwickelt.

Google mal nach "Geistiges Eigentum".

Und: http://www.sakowski.de/skripte/urheber2.html#arb


Das Problem ist, dass Logos nicht ins Urheberrecht fallen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe
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Lazy-GoD
Moderator

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Verfasst Fr 23.06.2006 15:01
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somso hat geschrieben:
Das Problem ist, dass Logos nicht ins Urheberrecht fallen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe

Würde ich nicht pauschal sagen. Bei wikipedia steht explizit:
Zitat:
Einfache Firmenlogos dürften daher urheberrechtlich nicht geschützt sein (unabhängig von dem Schutz als Geschmacksmuster und nach dem Markenrecht, der in vielen Fällen gegeben sein dürfte). Dies betrifft insbesondere Logos, die eine typografische Gestaltung in Form eines Schriftzugs aufweisen, die nur durch wenige einfache Gestaltungsmittel ergänzt wird. Die Rechtsprechung ist beim Schutz von Logos zurückhaltend (Lit.: Schulze in Dreier, UrhG, 2004, § 2 Rdnr. 166) und hat den Schutz explizit verneint für die ARD-1 (OLG Köln, GRUR 1986, 889).


Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Fr 23.06.2006 15:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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somso
Threadersteller

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Verfasst Fr 23.06.2006 15:13
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Sorry hätte es präzisieren müssen. In meine Fall handelt es sich um relativ einfach Bild/Wort-Darstellungen und somit nicht um Urheberrecht.

Habe gerade auch in der Rechtsprechungsdatenbank nachgesehen und man bekommt, wie auch Wiki schreibt, so gut wie fast kein Logo ins Urheberrecht gedrückt. Es gibt bestimmt ein paar sehr wenige Ausnahmen, aber grundsätzlich reicht bei den meisten die Schöpfungshöhe nicht aus.

Siehe auch das doch recht aufwendige Logo:

auf den Wiki Seiten, die sich bis ins BVerfG hochgeklagt hatten (ohne Erfolg).
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