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Thema: Recht an Homepage vom 25.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Recht an Homepage
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shaun
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2009
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst So 25.01.2009 01:17
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Recht an Homepage

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Hallo liebes Forum,
ich entschuldige mich vorab schon mal, dass ich euch als Frischling gleich mit einer öden Rechtsfrage überfalle.
Ich brauche etwas Futter, bevor ich mich mit den Verträgen des Kunden zum RA begebe.
Grob gesagt hat er eine "interaktive Homepage" erhalten (-> die HTML-Dateien wurden in PHP umbenannt, das war's dann auch an Interaktivität) und für ein paar identische Pages knapp 4500 Euro auf den Tisch gelegt.
Nun möchte er etwas daran ändern und fragt den "Designer" daher nach den durch ihn geänderten ftp-Zugangsdaten (wohlgemerkt: der ftp liegt beim Provider des Kunden, der Webdesigner hätte ihn als rechtmäßigen Inhaber der Domain nie auf diese Weise aussperren dürfen). Der Designer verweigert sie ihm unter der Behauptung, nur er dürfe (natürlich kostenpflichtig) etwas an "seinem" Design ändern (oder wie aktuell geschehen sollte etwas hinzufügen).
Im Vertrag steht nichts von Eigentumsrechten am Design, daher frage ich mich, dann euch und wenn es ein akuter Auftrag werden solle den Anwalt meines Vertrauens: kann man im Webdesign-Bereich tatsächlich ein bisschen Aufwand für mehrere kEuro verkaufen und der Kunde hat trotzdem keinerlei Rechte daran? Oder klingt das Ganze gar nach einem guten Job für den Anwalt?

Da es nicht mich betrifft und die Frage sicher allgemein interessiert, sehe ich diese Frage nicht als Aufruf zu individueller Rechtsberatung. Alle Zahlen und Vorgänge sind ausschliesslich als Beispiele zu werten.

Danke vorab!
Stefan
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flyerladen

Dabei seit: 02.02.2007
Ort: SOUTH AFRICA
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 25.01.2009 01:36
Titel

Re: Recht an Homepage

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shaun hat geschrieben:
Nun möchte er etwas daran ändern und fragt den "Designer" daher nach den durch ihn geänderten ftp-Zugangsdaten (wohlgemerkt: der ftp liegt beim Provider des Kunden, der Webdesigner hätte ihn als rechtmäßigen Inhaber der Domain nie auf diese Weise aussperren dürfen).


Bin zwar kein Webmensch, aber dieses Aussperren halte ich für sehr bedenklich.

shaun hat geschrieben:
Der Designer verweigert sie ihm unter der Behauptung, nur er dürfe (natürlich kostenpflichtig) etwas an "seinem" Design ändern (oder wie aktuell geschehen sollte etwas hinzufügen).


Nun gut... Diese Klausel habe ich ich auch in meinen AGB und ist auch rechtlich in Ordnung mit einem gewissen Zusatz.
Wurde den zusätzlich zum Vertrag auf etwaige AGB hingewiesen?

Warum willst Du eigentlich für Deinen Kunden zum Anwalt? *Huch*
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shaun
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2009
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 25.01.2009 01:46
Titel

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Moin flyerladen,

danke für Deine Antwort.

Ich möchte nicht direkt für ihn zum Anwalt, sondern die Verträge erstmal sehen - wenn die für mich als Jura-Meerschweinchen schon hanebüchen klingen, wäre der erste Schritt doch noch mal die Kontaktaufnahme mit dem impressumlosen Schreihals von Webdesigner.
Zur Klarstellung: ich bin eigentlich kein Designer, ich programmiere u.a. web-basierte Speziallösungen; Auswertungen für Prüfstände, Steuerungen für Showgeschäfte und bin durch einen anderen Auftrag an den Kunden geraten. Zuerst sah es nach mal-eben-im-Büro-liegen-lassen,wird-dann-schon-mitgemacht aus. Aber dann dieses...

Es stand IIRC der Standardspruch drin, dass die AGB gelten - nur wurden diese nicht in Papierform ausgehändigt, und auf der Homepage des Erstellers fehlen sie genau wie das Impressum...

Wenn das "bei euch" so geht, muss ich direkt mal unseren Hardware-Bereich aufwerten. Geräte, die mit unserem Know-How repariert werden, dürfen nur noch nach unseren Maßgaben genutzt werden, Vernichtung oder Weiterveräusserung ist genau so wie bunt anmalen gebührenpflichtig *zwinker*
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flyerladen

Dabei seit: 02.02.2007
Ort: SOUTH AFRICA
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 25.01.2009 01:57
Titel

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Moin

shaun hat geschrieben:
Wenn das "bei euch" so geht, muss ich direkt mal unseren Hardware-Bereich aufwerten. Geräte, die mit unserem Know-How repariert werden, dürfen nur noch nach unseren Maßgaben genutzt werden, Vernichtung oder Weiterveräusserung ist genau so wie bunt anmalen gebührenpflichtig *zwinker*


Naja „bei euch“ geht es ja auch nicht um Urheber- und Nutzungsrechte.

OK ich zitiere mal was.

Zitat:
Änderungen und Weiterentwicklungen des Designs, die auf Wunsch des Auftraggebers angefertigt werden sollen, dürfen nur von Frank Flyerladen vorgenommen werden. Der Auftraggeber wird Frank Flyerladen mit solchen Änderungen und der Weiterentwicklung beauftragen.


Zitat:
Nimmt Frank Flyerladen den Auftrag nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen an, kann der Auftraggeber einen anderen Designer beauftragen
Meine Güte! Lächel

So wäre es in Ordnung, aber für alles andere würde ich mir im Falle des Kunden einen kompetenten Anwalt an Land ziehen. Gerade die Sache mit dem Aussperren finde ich recht dreist.


Zuletzt bearbeitet von flyerladen am So 25.01.2009 01:59, insgesamt 2-mal bearbeitet
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shaun
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2009
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 25.01.2009 02:49
Titel

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Naja dass es "bei uns" nicht um Urheberrecht geht, sehen zwar die Kunden so. Aber wenn ich zB. für eine Anlage eine Ersatzbaugruppe entwickle und der Kunde dies bezahlt, würde der schon reichlich komisch werden, wenn ich mir vorbehalten würde, sämtlichen künftigen Arbeiten daran vorzunehmen und ihm weitere Änderungen und Erweiterungen an seiner Anlage untersage.

Ich bin mal gespannt, was nun genau in den Verträgen steht und dann schau'n mer mal...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 25.01.2009 17:34
Titel

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dein kunde ist eigentümer der domain. er kann sich an seinen provider wenden und sich von diesem die zugangsdaten geben lassen. damit hätte er erstmal wieder zugriff auf den server. dann würde ich so gleich alle zugangsdaten erstmal ändern, damit der "webdesigner" erstmal keinen zugriff drauf hat - weil so gehts ja nun nicht... wenn der webdesigner sein geistiges eigentum in gefahr sieht, hätte er die daten verschlüsselt auf den server ablegen können. somit wäre ein verändern der daten nicht mehr möglich... die frage allerdings ist, ob denn die dateien überhaupt so viel code enthalten, das sich solch eine verschlüsselung lohnen würde. nachdem du ja gesagt hast, das die seite mehr oder weniger identisch ist, dürfte da also bis auf ein paar includes und abfragen nicht viel gemacht worden sein... aber das kann man natürlich erst beurteilen, wenn man den code tatsächlich sieht.

was die rechte angeht, so kommt es wirklich stark drauf an, was an nutzungsrechten vereinbart wurde. normalerweise bestellt der kunde ein produkt und bekommt es dann auch zur nutzung. das beinhaltet im regelfall aber nicht die sourcecodes oder rohdateien fürs layout. was ich mich allerdings frage - warum wurde die webseite denn auf php umgestellt? gab's dafür einen grund? weil so wie ich das hier rauslese, hat die seite ja kein content management system, mit dem der kunde evtl. selbst etwas ändern könnte.
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mausi13

Dabei seit: 27.09.2006
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Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 15.04.2009 15:15
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So einen ähnlichen Fall habe ich jetzt auch:

Ich soll eine Website von meinem Kunden zum regelmäßigen Pflegen übernehmen.
Die ist bis jetzt von einem Designer (Urheber) jahrelang auf Rechnung gepflegt worden ist.
So weit ich weiß ist nie was schriftliches über Nutzungsrechte etc. verfaßt worden.
Mußte bis dato ja auch nicht, weil der Urheber (Designer) ja immer die Seiten gepfegt hat.

    Darf ich jetzt so einfach die Seiten pflegen, oder muß sich mein Kunde Nutzungsrechte einräumen lassen?
    Was können denn da für Kosten auf meinen Kunden zukommen? Die Website wurde neu erstellt und jahrelang gepflegt.
    Was nimmt man denn da als Berechnungsgrundlage? Man kann ja wohl kaum die Rechnungen der ganzen Jahre addieren?!
    Die Texte und Bilder sind vom Kunden gestellt worden, ich denke dann kann man eh nur die Gestaltung zugrunde legen?!


Wie berechnet ihr denn so was?
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.04.2009 15:37
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Was ist das denn für ein Kauz???

So ein Vorgehen erfüllt den Tatbestand von Diebstahl und Erpressung, wenn man es mal ganz penibel betrachten will.

Stell Dir mal einen Berufspendler vor. Der braucht ein Zimmer in einer WG für 2 Wochen. Der Pendler ist Maler. Deal lautet: Zimmer kostenlos, dafür streicht er während seiner Anwesenheit aber die Wohnung. Und jetzt wechselt besagter Maler einfach die Türschlösser aus und reist zwei Wochen später samt Schlüsselbund ab.

So ein Vorgehen würde ich eiskalt öffentlich breit treten. Das ist mehr als dreist, und sicher kein seriöser "Designer". Aber das muss ich, glaube ich, eigentlich gar nicht erwähnen.

Zudem ist das Ändern der FTP Zugangsdaten durch den "Designer" gar nicht statthaft. Selbst mit Erlaubnis des Auftraggebers darf der Designer keine empfindlichen Daten behalten oder gar vorenthalten. Im Normalfall bekommt der Designer einen eigenen Zugang der seitens des Admins jederzeit abgeschaltet werden kann und sollte, niemals aber Zugriff auf den ganzen Server.

Zum Rest:
Wenn dieser "Designer" eine bereits bestehnde Website lediglich an eine andere Technik angepasst, oder auf den neuesten Stand gebracht hat, gibt es kein Urheberrecht oder vergleichbares seinerseits. Lediglich Änderungen im Layout könnten da hineinfallen.

@mausi13:
Geht man vom Regelfall aus muss der Designer der Site auch die Pflege durch einen Dritten schriftlich akzeptieren. Mit Content ist das immer so eine Sache - wenn man da nichts konkret regelt wird das schnell sehr schwierig. Ich handhabe das eigentlich immer so dass der Content frei vom Kunden verändert werden darf, weil, was geht es mich als Designer an ob er Wörter verändert oder Absätze rauslöscht, und so weiter. Anders natürlich, wenn der Content (bspw. Texte) auch durch den Designer geschrieben worden sind, was aber eher selten der Fall sein dürfte.
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