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Thema: Recht am eigenen Bild nach Kündigung vom 07.10.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Recht am eigenen Bild nach Kündigung
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matchbox
Threadersteller

Dabei seit: 15.06.2005
Ort: Aus dem Schwarzen Wald
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.10.2010 17:55
Titel

Recht am eigenen Bild nach Kündigung

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Hallo zusammen, ich hab mal eine kleine rechtliche Frage und vielleicht kann ja jemand helfen.

Nehmen wir mal an das Bild eines Mitarbeiters wird zu Werbezwecken auf der Firmen Webseite und in einer Image Broschüre verwendet. Nun Kündigt der Mitarbeiter und beruft sich auf das recht am eigenen Bild und fordert dies zu entfernen. Da er ja nicht mehr für die Firma arbeitet möchte er auch nicht das die Firma mit seiner Person wirbt.

Auf der Webseite lässt sich das ja noch recht einfach bewerkstelligen, wie sieht es aber mit der Image Broschüre aus?


Zuletzt bearbeitet von matchbox am Do 07.10.2010 17:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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snoe

Dabei seit: 04.08.2009
Ort: K/BS
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.10.2010 19:00
Titel

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Hat der Mitarbeiter denn eine entsprechende Rechteabtretung/Disclaimer unterschrieben, als man sein Foto für die Imagebroschüre verwendet hat? Normalerweise sollte das die Firma so handhaben, wenn sie Mitarbeiterfotos für Werbezwecke verwendet. Darin regelt man dann ggf. auch was nach einer Kündigung passiert. Wenn nichts unterschrieben wurde haben die jetzt eventuell ein Problem Au weia! Hängt natürlich im Einzelfall auch vom Foto ab ... und von der Boshaftigkeit des ehemaligen Mitarbeiters ...
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.10.2010 20:06
Titel

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Das ist doch Halbwissen...
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