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Thema: Recht am Bild auch bei alten Werken? vom 11.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Recht am Bild auch bei alten Werken?
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Yasamuto
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Dabei seit: 14.07.2006
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Verfasst Di 11.03.2008 15:43
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Recht am Bild auch bei alten Werken?

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Hi

ich hätte mal eine rechtliche Frage. Wie verhält es sich denn mit dem recht am Bild wenn man auf längst verstorbene Künstler zurückgreift? Beispielsweise ein Maler der Avantgarde hat ein Element in seinem Bild, dass ich gerne in einem anderen Zusammenhang verwenden möchte. Darf man das machen oder ist solch ein Bild als ganzes, wie auch in seinen Teilelementen geschützt??
Nur so als Zusatz, es kennt ja jeder das Gemälde vom guten alten Leonardo, die Erweckung des Adams, dass auch in einzelne Elemente zerlegt im Baumarkt verhökert wird. Zwar nicht verfremdet aber doch aus dem Kontext genommen.

Danke und Gruß
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 11.03.2008 16:10
Titel

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meist haben irgendwelche verlage, museen oder andere firmen die rechte an den bildern von künstlern. daher kann man nicht einfach ein bild/gemälde verwenden, auch wenn es schon alt ist.

die frage ist immer wer die rechte hat. auch die baumarkt-bilder und deren verkäufer haben lizenzen für den verkauf.

ob das immer so ist, weiß ich nicht. bei einer alten firma, bei der ich mal gejobbt habe, hatten die auch exklusivrechte für einen deutschen künstler und durften bilder als repros usw vekaufen. die waren die einzigen mit den bildrechten in europa. mir waren aber alle nötigen details der verträge unbekannt.
 
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