Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
|
|
Autor |
Nachricht |
derbobby
Threadersteller
Dabei seit: 03.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Fr 12.10.2007 14:55
Titel rechnung |
|
|
servus,
habe für ein JuZ Flyer entworfen und bekomme dafür 50,-€.
Ich soll eine Rechnung schreiben und habe dies auch getan, nur weiss ich nicht, ob ich sie richtig gemacht habe.
momentan schaut es ungefähr so aus:
Zitat: | RECHNUNG
Juz
Musterstr..2
8xxxx Musterdorf
Datum: 12.10.2007
Betreff: Handzettel für „XXX“
Für Ihren Auftrag stelle ich Ihnen die gelieferten Arbeiten und Leistungen wie folgt in Rechnung:
Handzettel-Entwurf Euro 50,-- Euro
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gesamtbetrag: Euro 50,-- Euro
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zahlbar bis 01.11.2007
*Ich verpflichte mich den Betrag selbst zu versteuern. |
habe noch meine Adresse und Bankverbindung angegeben. Wär das soweit ok?
Ich habe bei Finanzamt allerdings noch nicht angegeben, dass ich "freiberuflich" kleinere Aufträge annehme, da ich davon ausgehe, dass ich momentan nicht über 400€ im Monat hinauskomm. Werde das allerdings bei der Steuererklärung nachholen. D.h. aber auch dass ich noch keine Steuernummer habe.
Ich weiss nicht ob ich bis hierhin alles richtig/falsch gemacht habe. Das wäre schon mal meine erste Frage.
Die zweite Frage wäre, ob ich Mehrwertsteuer oder sowas(netto brutto) bei der Rechnung angeben muss.
Ich habe übrigens gehört, dass es es nicht so schlimm ist, wenn ich nichts melde und einfach die Rechnungen sammel und bei der SE angebe, da ich als "Künstler" tätig bin. Soll irgendwie Grauzone sein, aber es gibt wohl kein Ärger vom Finanzamt, solang die Einkünfte angegeben werden. Stimmt das so - bzw kann mir das jemand genauer erläutern?
Ach...und wer mehr Zeit hat: Wann ist es ratsam sich bei der Künstler Sozial Kasse anzumelden und warum? Was bringt das?
beste Grüsse
Bobby
|
|
|
|
|
SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 12.10.2007 17:18
Titel
|
|
|
auf eine ordentliche rechnung muss drauf:
deine korrekte anschrift mit vollem namen oder firmenbezeichnung
die korrekte anschrift des kunden
das aktuelle datum
eine fortlaufende rechnungsnummer
das was abgerechnet wird
zeitpunkt der lieferung
deine steuernummer oder wenn du umsatzsteuerpflichtig bist alternativ die ust-id
d.h. du sollstest deine tätigkeit auch beim finanzamt vorher anmelden, bevor du eine rechung schreibst. denn so wie du die rechnung jetzt geschrieben hast nützt sie dem kunden nichts, weil z.b. deine steuernummer fehlt. so kann er die rechnung nicht zur gewinnminderung einsetzen.
bei der ksk brauchst du dich nur anmelden, wenn du deine haupteinnahmen aus deiner selbständigkeit beziehst. durch die ksk bist du zu günstigsten konditionen kranken- und rentenversichert.
wenn du regelmäßige einkünfte mit deiner nebentätigkeit machst, musst du diese tätigkeit anmelden. sonst kann dir das im extremfalle als schwarzarbeit und steuerhinterziehung angekreidet werden. da nützt dann auch ein "ich hätts ja am jahresende angegeben" nicht viel. das risiko erwischt zu werden musst du für dich selbst entscheiden. aber warum solltest du dich dem riskiko aussetzen? anmelden und fertig is die laube.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 12.10.2007 17:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Mo 15.10.2007 10:16
Titel Re: rechnung |
|
|
derbobby hat geschrieben: | Ich habe übrigens gehört, dass es es nicht so schlimm ist, wenn ich nichts melde und einfach die Rechnungen sammel und bei der SE angebe, da ich als "Künstler" tätig bin. Soll irgendwie Grauzone sein, aber es gibt wohl kein Ärger vom Finanzamt, solang die Einkünfte angegeben werden. Stimmt das so - bzw kann mir das jemand genauer erläutern? |
du bist kein künstler und das ist auch keine grauzone. du bist gestaltend und handwerklich tätig. sitzt am rechner unr baust auch dort die sachen. das ist eine klar deklarierte tätigkeit.
mach es so wie audiofreak schon sagte. kurz beim finanzamt melden. hast du noch keine steuernummer? bist du in der ausbildung, schule?
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Rechnung nur teilweise bezahlt, da Fehler in Rechnung. & nu?
gerichtsstand auf rechnung?
Rechnung Ausstellen
Rechnung schreiben...
Netto-Rechnung bei §19
Rechnung bei Projektarbeit
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|