Dabei seit: 24.12.2001 Ort: NRW Alter: 43 Geschlecht:
Verfasst Di 29.03.2005 16:55 Titel
Rechnung 2004 - Zahlung 2005. Wie verbuchen?
Hallo zusammen!
Ich bereite gerade meine Steuererklärung für 2004 vor. Jetzt bin ich mir bei einem Punkt nicht sicher:
Im Dezember 2004 habe ich noch einige Rechungen an meine Kunden versendet. Teilweise wurden diese aber erst 2005 bezahlt. Wie verbuche ich jetzt die Einnahmen? Noch für das Jahr 2004 oder kann ich die erst in der nächsten Steuererklärung für 2005 als Einnahmen angeben?
Vielleicht kennt sich da ja jemand etwas genauer aus ...
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Di 29.03.2005 19:10 Titel
kommt drauf an wie du deine rechnungen verbuchst. verbuchst du die rechnungen und quittungen bei tatsächlichem zahlungs-ein bzw. ausgang oder nach dem datum der rechnungsstellung? dannach richtet sich das ganze nämlich. sprich wenn du alle rechnungen nach dem tatsächlichen zahlungsdatum verbuchst musst du die rechnungen für 2005 verbuchen, ansonsten 2004...
Dabei seit: 21.03.2005 Ort: Thüringen Alter: 36 Geschlecht:
Verfasst Do 07.04.2005 22:01 Titel
Die Aufwendungen und Erträge sind grundsätzlich dem Geschäftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören....
Bei dir handelt es sich ja um Einnahmen die vor dem Bilanzstichtag, als Aufwand oder Ertarg gebucht wurden und wirtschaftlich erst der Folgeperiode zuzurechnen sind... laos müsste es sich hier um
transitorische Rechnungsabgrenzungsposten handeln, dementsprechend müsstest du sie 2004 verbuchen....
Dabei seit: 08.10.2002 Ort: Colonia Alter: 102 Geschlecht:
Verfasst Do 07.04.2005 22:04 Titel
2004 verbuchen und als einzelne Forderungen im Jahresabschluss ausweisen.
Die MwSt ist zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig - egal wann Dein Kunde zahlt...
Dabei seit: 24.12.2001 Ort: NRW Alter: 43 Geschlecht:
Verfasst Fr 08.04.2005 08:41 Titel
joki hat geschrieben:
2004 verbuchen und als einzelne Forderungen im Jahresabschluss ausweisen.
Die MwSt ist zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig - egal wann Dein Kunde zahlt...
Da ich als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erheben, hab ich damit keine Probleme ...
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