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Nachricht |
danielpb
Threadersteller
Dabei seit: 24.12.2001
Ort: NRW
Alter: 31
Geschlecht:
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Verfasst Di 29.03.2005 16:55
Titel Rechnung 2004 - Zahlung 2005. Wie verbuchen? |
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Hallo zusammen!
Ich bereite gerade meine Steuererklärung für 2004 vor. Jetzt bin ich mir bei einem Punkt nicht sicher:
Im Dezember 2004 habe ich noch einige Rechungen an meine Kunden versendet. Teilweise wurden diese aber erst 2005 bezahlt. Wie verbuche ich jetzt die Einnahmen? Noch für das Jahr 2004 oder kann ich die erst in der nächsten Steuererklärung für 2005 als Einnahmen angeben?
Vielleicht kennt sich da ja jemand etwas genauer aus ...
Viele Grüße
Daniel
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 32
Geschlecht:
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Verfasst Di 29.03.2005 19:10
Titel
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kommt drauf an wie du deine rechnungen verbuchst. verbuchst du die rechnungen und quittungen bei tatsächlichem zahlungs-ein bzw. ausgang oder nach dem datum der rechnungsstellung? dannach richtet sich das ganze nämlich. sprich wenn du alle rechnungen nach dem tatsächlichen zahlungsdatum verbuchst musst du die rechnungen für 2005 verbuchen, ansonsten 2004...
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RedRum
Dabei seit: 21.03.2005
Ort: Fulda/Meiningen
Alter: 24
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.04.2005 22:01
Titel
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Die Aufwendungen und Erträge sind grundsätzlich dem Geschäftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören....
Bei dir handelt es sich ja um Einnahmen die vor dem Bilanzstichtag, als Aufwand oder Ertarg gebucht wurden und wirtschaftlich erst der Folgeperiode zuzurechnen sind... laos müsste es sich hier um
transitorische Rechnungsabgrenzungsposten handeln, dementsprechend müsstest du sie 2004 verbuchen....
grEEtz Red
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 90
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.04.2005 22:04
Titel
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2004 verbuchen und als einzelne Forderungen im Jahresabschluss ausweisen.
Die MwSt ist zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig - egal wann Dein Kunde zahlt...
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danielpb
Threadersteller
Dabei seit: 24.12.2001
Ort: NRW
Alter: 31
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.04.2005 08:41
Titel
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| joki hat geschrieben: | 2004 verbuchen und als einzelne Forderungen im Jahresabschluss ausweisen.
Die MwSt ist zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig - egal wann Dein Kunde zahlt...  |
Da ich als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erheben, hab ich damit keine Probleme ...
Vielen Dank für eure Hilfe!
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cees
Dabei seit: 29.04.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.04.2005 09:04
Titel
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selbst rechnungen die du im dezember eines jahres schreibst, fließen
erst im darauffolgenden jahr in die steuererklärung mit ein.
o-ton:
mein steuerberater.
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eyesee
Dabei seit: 15.11.2002
Ort: Würzburg
Alter: 31
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.04.2005 11:45
Titel
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| joki hat geschrieben: | Die MwSt ist zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig - egal wann Dein Kunde zahlt...  |
das ist so nicht korrekt. Das gilt nur dann, wenn du buchhaltungspflichtig bist!!
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