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Thema: Programme von Steuer absetzbar? vom 02.01.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Programme von Steuer absetzbar?
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dude72
Threadersteller

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Stuttgart
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.01.2006 17:17
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Programme von Steuer absetzbar?

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hallo,
kann mir jemand auf die schnelle sagen ob, wenn ich mich selbstständig mache, ich die programme die ich dann kaufe voll von der steuer absetzen kann?
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.01.2006 17:34
Titel

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Ja. Ab einem Wert von mehr als 410 Euro (netto) musst Du die Software über fünf Jahre abschreiben.

Gruß

Achim
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Matze66

Dabei seit: 27.12.2005
Ort: Roßdorf/Darmstadt
Alter: 57
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Verfasst Mo 02.01.2006 20:36
Titel

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Achim M. hat geschrieben:
Ja. Ab einem Wert von mehr als 410 Euro (netto) musst Du die Software über fünf Jahre abschreiben.


Gab' es da nicht noch eine weitere Staffelung? Bei mir macht das der Steuerberater, aber wenn ich mir so ansehe, in welcher Geschwindigkeit updates rauskommen, müßte man die Programme wirklich in kürzerer Zeit absetzten.

Wie auch immer - zur eigentlichen Frage: Wenn Du Dich selbständig machst, setzt Du natürlich ALLES ab was geht. Bei Klopapier als Betriebsbedarf absetzten könntest Du vielleicht Probleme bekommen, aber Recher und Software definitiv.
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Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
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Geschlecht: -
Verfasst Mo 02.01.2006 21:35
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Nein, wenn das Programm 1000 Euro kostet, dann abschreiben. Das Update für 100 kannste direkt absetzen, auch wenn das Urprogramm noch in der Abschreibung ist.
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.01.2006 22:21
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Klopapier und Seife fürs Händewaschen geht problemloser
als Soft- und Hardware.
Bei uns sollten z.B. die Laptops für die Mitarbeiter mit
einem geldwerten Vorteil versteuert werden.
Hintergrund war, bei einer Betriebsprüfung hat sich der
Prüfer ganz scheinheilig für ein PowerBook interessiert -
und der Mitarbeiter zeigte das Teil natürlich ganz stolz.
Die Überraschung kam dann mit der Begründung des FA:
"...da auf diesem mobilen Rechner Spielsoftware kopiert ist,
wird von einer privaten Nutzung ausgegangen..."

Also immer schön Obacht geben bei ganz netten freundlichen
Finanzbeamten. Kalte Schulter zeigen wäre noch zu warm... * grmbl *
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