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Thema: Probleme mit Kunden Druckfreigabe vom 24.09.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Probleme mit Kunden Druckfreigabe
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Anaconda55
Threadersteller

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Verfasst Mo 24.09.2007 18:49
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Probleme mit Kunden Druckfreigabe

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Hallo.

Ich habe einen Flyer für einen Kunden erstellt und ihm den Entwurf per E-Mail zugesendet.
Er war mit dem Entwurf einverstanden. Daraufhin habe ich ihn per E-Mail geschrieben ob der Flyer so gedruckt werden kann. Er schrieb als Antwort "Ja".
Die Flyer wurden übergeben und er hat bereits 30 Stück verteilt sagt er. Allerdings hat er sich jetzt über einen Schreibfehler beschwert da in einem Wort ein Buchstabe vergessen wurde. Allerdings hat er mir auch die Datei so freigegeben. Der Kunde droht mit Anwalt. Ich soll die Kosten für den Nachdruck übernehmen.

Was nun?

EDIT by ines: Verschoben in Recht.


Zuletzt bearbeitet von ines am Mi 26.09.2007 12:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
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Verfasst Mo 24.09.2007 18:54
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E-Mail-Verkehr auf jeden Fall aufheben.

Wenn er es so zum freigegeben hat dann ist es eigentlich sein Problem. Als Dienstleister kann man ihm beim Nachdruck natürlich etwas entgegenkommen weil man ja will das eventuell noch mehr Aufträge laufen, aber wenn etwas zum Druck freigegeben ist dann trifft euch keine Schuld.
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Anaconda55
Threadersteller

Dabei seit: 17.03.2007
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Verfasst Mo 24.09.2007 19:19
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Zitat:
Wenn er es so zum freigegeben hat dann ist es eigentlich sein Problem.

Was heißt "eigentlich"?
Ich frage mich nur ob es per E-Mail rechtswirksam ist?
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Teufelspuppe

Dabei seit: 01.05.2007
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Verfasst Mo 24.09.2007 19:24
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Hast du die Druckfreigabe schriftlich? Das "JA" steht in einer E-Mail von deinem Kunden? So weit ich weiß, bist du dan auf der sicheren Seite. Auch wenn im Nachhinein Fehler gefunden wurden, hat der Kunde seine Pflicht versäumt sorffältig zu kontrollieren. Ist der Fehler denn schon von deinem Kunden so geliefert worden (Textdokument) oder hast du den Fehler "eingebaut"?
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Anaconda55
Threadersteller

Dabei seit: 17.03.2007
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Verfasst Mo 24.09.2007 19:40
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Das ja steht in der E-Mail des Kunden. Ich habe den Fehler eingebaut!
Es hat mir den Text auf einem Blatt Papier gegeben den ich abschreiben musste.
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schattenjaeger

Dabei seit: 03.11.2005
Ort: Kiel
Alter: 34
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Verfasst Mo 24.09.2007 20:35
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Wenn ich die Texte nicht komplett selbst schreibe, bestehe ich immer darauf, mir das in digitaler Form zu liefern. Die meisten Kunden machen es automatisch. Beim Kontrollieren ist es immer so eine Sache. Ich lasse einen Proof meistens durch mehrere Hände gehen. Viele Kunden beurteilen einen Proof einfach nach dem aussehen.

Aber wie man so schön sagt, in jedem Flyer ist mindestens ein Fehler drin.
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Anaconda55
Threadersteller

Dabei seit: 17.03.2007
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Verfasst Mo 24.09.2007 20:51
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Also erstmal vielen Dank für die Antworten.
Aber wer ist nun im Recht?
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.09.2007 22:22
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Eigentlich bist du im Recht. Aber du stehst gleichzeitig in der Beweispflicht und wenn du nicht beweisen kannst das die Email von ihm versendet wurde … … … sowas kann man durchaus fälschen.

Also für die Zukunft: Email ist ein nettes Mittel der Komunikation aber (noch) KEIN adäqutes Mittel für so einen Zweck.
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