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Thema: Problem mit einem fremden CI vom 29.11.2004

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Verfasst Mo 29.11.2004 17:49
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Ich möchte noch einmal kurz nachhaken:
Wer ist denn Auftraggeber des Flyers?
Anscheinend nicht die Firma dessen Logo "verunstaltet" wurde.
Übrigens bietet jede ernsthafte CI auch immer eine Logovariante für S/W und sogar Strichumsetzung mit an, ansonsten ist es keine CI, sondern Kinderkram.
Allerdings fragt man auch immer nach, wenn ein Logo in S/W benötigt wird und ändert dieses nicht selbständig ab, da die Umsetzung durchaus falsch sein kann (sein wird)!
D.h. letztendlich konnte der Flyer eh nur vom Auftraggeber verbindlich freigezeichnet werden, dieser ist auch für die Absprache mit dem (Logo-)Sponsor verantwortlich.
Einen Nachdruck der Auflage in farbig kann daher der Sponsor nicht verlangen.
Dieser müßte sich im Ernstfall auch an den Auftraggeber wenden. Wenn dieser dann meint, nachdem er als Auftraggeber alles ordnungsgemäß gebrieft und freigezeichnet hat, er hat keinen Fehler gemacht, kann man sich über eine Minderung unterhalten.
Einen Neudruck dürfte auch bei einem durchgeführten Rechtsstreit nicht drin sein, hierfür ist vom Auftraggeber der Nachweis zu führen, das er den Job fehlerfrei gebrieft hat und diesen auch freigezeichnet hat (notfalls: nach Korrektur), das tun Auftraggeber selten!!! Dazu würde auch der Hinweis gehören: Erstellung des Auftrags unter Nutzung der CI von x; womit sich der Auftraggeber einen Freibrief verschafft hätte.
Zudem kommt auch die Angabe, wer alles einen Job freizuzeichnen hat, mit der eventuellen Angabe auch eine Kopie an den Sponsor zu senden, was nicht selbstverständlich ist und auch zusätzliche Kosten verursachen kann, die auch jemand zu tragen hat, was beim Versenden der heute üblichen PDFs andererseits aber auch kein Problem sein sollte, den Sponsor cc zu setzen.
Der Fehler, ein Logo selbständig umzubauen ist zwar dumm, aber in diesem Fall auch nicht so gravierend, das sich daraus eine Ehrverletzung, Verunglimpfung oder ähnlich relevantes herleiten ließe.
Ich glaube das reicht mal so als Denkanstoß.
 
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