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Thema: Privatverkauf von Flyern / Logos vom 13.04.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Privatverkauf von Flyern / Logos
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Landalf
Threadersteller

Dabei seit: 13.04.2014
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 13.04.2014 13:24
Titel

Privatverkauf von Flyern / Logos

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Hi zusammen,

ich hab mal ne Frage, zu der ich nichts aussagekräftige in Google gefunden habe.

Ich beschäftige mich Privat ab und zu mal ein bisschen mit dem gestalten von Flyern / Bildern oder auch Logos.

Jetzt kommt es schon mal vor das mich Bekannte fragen ob ich für Sie nicht ein Logo / Flyer / Speisekarte entwerfen könnte..

Die eigentliche Frage ist, kann ich das ganze dann auch "offiziell" als Privatverkauf mit einer Quittung/Kaufvertrag ohne MwSt. ausstellen?
Wenn ja was muss auf der Quittung alles drauf stehen bezüglich Rechte an dem erstellten Logo etc.

Ich finde einfach keine passenden vorlagen bzw Auskünfte und möchte nicht so eine Quittung mit "verkauft von.. an.. datum unterschrift" ausstellen und am Schluss Probleme damit bekommen.

Vielen Dank,
Landalf
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 13.04.2014 16:55
Titel

Re: Privatverkauf von Flyern / Logos

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Landalf hat geschrieben:

Jetzt kommt es schon mal vor das mich Bekannte fragen ob ich für Sie nicht ein Logo / Flyer / Speisekarte entwerfen könnte..


Dann lass dich dafür nicht bezahlen. "Privat" und bezahlen ist eben immer heikel und wenn es dann keine einmalige Sache ist, sondern immer mal wieder, erst Recht. Lass dich von deinen Bekannten zum Essen einladen ...

Zitat:
Wenn ja was muss auf der Quittung alles drauf stehen bezüglich Rechte an dem erstellten Logo etc.


Was für 'ne Quittung? Mit 'ner Quittung können deine Bekannten de facto gar nichts anfangen - wenn sie das als Betriebsausgabe geltend machen wollen, brauchen sie sowieso eine ordentliche Rechnung mit Steuernummer, alles andere wird nicht anerkannt. Und wenn du dir die Nutzungsrechte bezzahlen lassen willst, brauchen wir hier sowieso nicht weiter zu reden, dann wirst du entweder ein Gewerbe oder dich als Freiberufler beim Finanzamt anmelden müssen. Lies am besten mal die FAQ.
 
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