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mediablo
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Verfasst Mi 08.12.2010 13:18
Titel Privatrechnung |
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Hola!
Ich habe eine Anfrage auf die Erstellung eines Webdesigns bekommen und wurde gefragt ob ich auch eine Rechnung ausstellen kann. Ich bin momentan noch in der Ausbildung und das wäre eine einmalige Sache - der Betrag liegt bei rund 500€.
Hier im Forum hab ich zwar Dinge drüber gelesen, allerdings nie was wirklich sicheres in meinen Augen.
Wäre jemand so lieb und kann mir nochmal genau sagen ob ich eine (Privat)rechnung ausstellen darf und wie diese inhaltlich auszusehen hat?
Danke
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Mi 08.12.2010 13:34
Titel Re: Privatrechnung |
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mediablo hat geschrieben: | Hola!
Ich habe eine Anfrage auf die Erstellung eines Webdesigns bekommen und wurde gefragt ob ich auch eine Rechnung ausstellen kann. Ich bin momentan noch in der Ausbildung und das wäre eine einmalige Sache - der Betrag liegt bei rund 500€. |
Wenn dein Auftraggeber eine Rechnung braucht, um die beim Finanzamt als Betriebsausgabe geltend zu machen, braucht er eine ordentliche Rechnung - mit Steuernummer. Hast du eine Steuernummer?
Zitat: | Hier im Forum hab ich zwar Dinge drüber gelesen, allerdings nie was wirklich sicheres in meinen Augen. |
Das ist auch alles wischi-waschi, eine Rechnung von Privat ist im Grunde nichts anderes als eine Quittung.
Zitat: | Wäre jemand so lieb und kann mir nochmal genau sagen ob ich eine (Privat)rechnung ausstellen darf und wie diese inhaltlich auszusehen hat? |
Klar ist, dass du die Einnahmen so oder so bei deiner Steuererklärung als Einkommen anzugeben hast. Hast du keine Steuernummer, reicht ein lapidares Blatt Papier, auf dem 'Rechnung', das Datum und der Betrag stehen, vielleicht noch, wofür der Betrag gezahlt wurde - das Finanzamt muss das sowieso nicht anerkennen, weil es ohne Steuernummer eben keine ordentliche Rechnung ist. Und auf keinen Fall auf die Idee kommen, Umsatzsteuer auszuweisen oder das Wort auch nur erwähnen ...
b.
Zuletzt bearbeitet von blindtext am Mi 08.12.2010 13:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
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mediablo
Threadersteller
Dabei seit: 01.02.2009
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Verfasst Mi 08.12.2010 13:35
Titel
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Danke dir.
Okay, das mit der Steuer habe ich auch schon gelesen, das ist mir bewusst - die lasse ich raus.
Wozu einen Gewerbeschein? Den brauche ich doch in dieser Situation gar nicht.
Mich würde eher interessieren was genau rein muss in diese Rechnung... eben
- mein Name/Anschrift
- die Anschrift des Kunden
- Liste mit Produkte und Preise
- ...?
Dann doch sicherlich noch irgendwelche Hinweise, dass ich Privatperson bin o.ä. ?
Edit:
Okay, blindtext, das war hilfreich. So habe ich es mir schon gedacht.
Eine Steuernummer habe ich nicht, nein.
Zuletzt bearbeitet von mediablo am Mi 08.12.2010 13:36, insgesamt 2-mal bearbeitet
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Mi 08.12.2010 13:39
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mediablo hat geschrieben: | Eine Steuernummer habe ich nicht, nein. |
Weise deinen AG unbedingt darauf hin, du kannst dann wie gesagt keine ordentliche Rechnung ausstellen und ausser dem Wisch, den das FA mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht anerkennt, hat dein AG im Zweifel nichts von deiner 'Rechnung'.
b.
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Verfasst Mi 08.12.2010 14:08
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muss der ag dann eigentlich trotzdem die ksk-beiträge abführen?!
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 08.12.2010 14:48
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http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/faqfuerunternehmenundverwerter.php
ag = akunde (nicht arbeitgeber) oder?
vermutlich ja. weil es darauf ankommt was erstellt wurde und nicht wer sie erstellt (man muss kein gelernter irgendwas sein oder mitglied der ksk sein).
eine internetpräsenz wird wohl für werbungszwecke erstellt worden (design und erstellung) sein, daher wird die gebühr fällig sein. so habe ich es zumindest verstanden.
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Verfasst Mi 08.12.2010 15:01
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Nefliete hat geschrieben: |
ag = akunde (nicht arbeitgeber) oder?
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ag = auftraggeber
Ich denke auch, dass er die KSK abführen muss.. (Immerhin 3,9% atm.)
Zitat: | Die Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, sind im Künstlersozialversicherungsgesetz aufgezählt. |
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