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Thema: Pressefreiheit gegen schriftliche Vereinbarung ? vom 28.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Pressefreiheit gegen schriftliche Vereinbarung ?
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MartinR
Threadersteller

Dabei seit: 26.07.2006
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 28.06.2008 13:32
Titel

Pressefreiheit gegen schriftliche Vereinbarung ?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

ich plane gerade eine Fotoreportage, die etwas heikel ist und wozu ich
unbedingt die Hilfe von einer Organisation brauche. Es geht um Medizin.
Man erlaubt mir zwar zu fotografieren, allerdings müsste ich eine schriftliche
Vereinbarung unterschreiben, die der Organisation zusagt, bestimmte Bilder
(die in deren Augen unvorteilhaft oder zu kritisch sind) zu zensieren, sprich, mir
die Veröffentlichung bestimmter Bilder zu untersagen. Diese Organisation
hat große Angst vor einer kritischeren Berichterstattung. Ich müsste praktisch
alle Fotos am Ende vorlegen und die ich ich verwenden will, müssten dann von
denen "abgesegnet" werden.
Es geht dabei nicht um Persönlichkeitsrechte einzelner Personen, sondern
mehr um die Art und Weise der Medizin. Mir ist klar, dass ich Persönlichkeitsrechte
nicht verletzten darf.

Angenommen es geht um Tierversuche (geht es zwar nicht):
Angenommen ich unterschreibe in der Vereinbarung, dass ich Bilder
nicht veröffentlichen darf, die kritisch sind oder wo Blut zu sehen ist, oder
Bilder die etwas "heftiger" sind - und veröffentliche die Bilder doch und
verletzte somit die Vereinbarung - bin ich dann doch im Recht, weil ich
mich auf die Pressefreiheit berufe und das Recht der Aufklärung, sodass
ich als Journalist NICHT von der Organisation gemaßregelt oder gar
zensiert werden kann?

Kurzum: Ich unterschreibe die Vereinbarung, obwohl ich sie ignoriere, um
die kritischen Bilder zu veröffentlichen. Die Fotos würden in den
Örtlichkeiten (Krankenhaus) dieser Organisation gemacht werden.


Auf der anderen Seite würde ich nämlich auch kein Thema fotografieren
wollen, wo ich derart journalistisch und künstlerisch eingeschränkt werde
und man mir sagt, was ich veröffentlichen darf und was nicht und ich
dagegen nichts machen kann. Dann würd ich was ganz anderes
fotografieren.

Vielleicht kann mir jemand helfen, ansonsten würde ich einen Anwalt
fragen. Werd ich wohl trotzdem tun, aber was meint Ihr?

www.fotograf-reportage.de
(mit neuer Serie)
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 28.06.2008 14:19
Titel

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Nene … wenn die dich in bestimmten Bereichen fotografieren lassen dann solltest du dich schon an deren Regeln halten.
Wenn da keine illegalen Sachen abgehen, die du eh melden müstest,


Wenn du einen auf Aufdeckungsfotograf machen willst dann informier dich vorher genau was da alles auf dich zukommen kann (Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Vertragsbruch, event. üble Nachrede, ... )
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..::Eisdealer

Dabei seit: 15.03.2002
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 28.06.2008 15:03
Titel

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ich glaube die frage: "Pressefreiheit gegen schriftliche Vereinbarung?"
stellt sich in deinem fall gar nicht.

weil: du kannst ja prinzipiell alle bilder veröffentlichen deren inhalte nicht gegen geltendes recht verstossen. die bilder die du dort machst werden dem anschein nach ja zu denen gehören, die man nach geltendem recht veröffentlichen dürfte.
aber: die haben das hausrecht! die können entscheiden ob sie dich rein lassen oder nicht! wenn also dein zutritt zu deren geschäftsräumen vertraglich daran gebunden ist, dass dir die nutzung bestimmter bilder verweigert wird, kannst du dich wohl kaum auf die pressefreiheit berufen wenn du diesen vertrag brichst.

noch ein aber: wenn du aber kritisch darüber berichten möchtest, zeige doch einfach die fotos, deren nutzung dir zugestanden wurde und berichte darüber (textlich) das du andere fotos nicht verwenden durftest. so etwas impliziert ja auch immer das es etwas zu verstecken gäbe und wirft damit auch nicht unbedingt ein gutes licht auf ein unternehmen...

einen anwalt würde ich aber in jedem falle fragen, weil du hier (auch von mir natürlich) nur laienhafte einschätzungen der situation bekommst.
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 28.06.2008 15:14
Titel

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Letztendlich ist es ja wie beim Arbeitsvertrag, wo man meistens auch keine betriebsinternen Infos ohne Zustimmung veröffentlichen darf.

Journalisten halten sich daran aber nicht so, wie z. B. Günter Wallraff *zwinker*
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MartinR
Threadersteller

Dabei seit: 26.07.2006
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 28.06.2008 15:16
Titel

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Also mit einem Arbeitsvertrag hat das rein GAR nix zu tun, der Vergleich hinkt total Lächel
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 28.06.2008 15:40
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Re: Pressefreiheit gegen schriftliche Vereinbarung ?

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MartinR hat geschrieben:

Auf der anderen Seite würde ich nämlich auch kein Thema fotografieren
wollen, wo ich derart journalistisch und künstlerisch eingeschränkt werde
und man mir sagt, was ich veröffentlichen darf und was nicht und ich
dagegen nichts machen kann.


dann fotografiere am besten was anderes.

Es kommt ja noch hinzu:
Wenn Du das unterschreibst und veröffentlichst dann trotzdem die unerlaubten Bilder, wirst Du in das Haus nie wieder reinkommen. Und meistens spricht sich sowas auch noch rum (weißt ja, die Leute arbeiten nicht mehr ihr Leben lang bei einer Firma und halten trotzdem die Verbindung zu den Kollegen). Das heißt, Du kommst auch in ganz andere Häuser nicht mehr rein.
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cheffel

Dabei seit: 23.07.2007
Ort: München
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.06.2008 10:41
Titel

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Von Grund auf hast Du erstmal gar kein Recht, in den Räumen Deines Kunden zu
fotografieren und die Fotos zu veröffentlichen!

Mit dem Vertrag räumt Dein Kunden Dir das Recht für bestimmte Motive ein.
Die Auswahl kann er treffen wie er gerade lustig ist. Für den Rest gibt er Dir
das Recht nicht.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 30.06.2008 11:34
Titel

Re: Pressefreiheit gegen schriftliche Vereinbarung ?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

MartinR hat geschrieben:
Angenommen es geht um Tierversuche (geht es zwar nicht):
Angenommen ich unterschreibe in der Vereinbarung, dass ich Bilder
nicht veröffentlichen darf, die kritisch sind oder wo Blut zu sehen ist, oder
Bilder die etwas "heftiger" sind - und veröffentliche die Bilder doch und
verletzte somit die Vereinbarung - bin ich dann doch im Recht, weil ich
mich auf die Pressefreiheit berufe und das Recht der Aufklärung, sodass
ich als Journalist NICHT von der Organisation gemaßregelt oder gar
zensiert werden kann?


du musst schon bei deinem thema bleiben, damit wir eine gleiche grundlage haben.

also ich kenne das aus unserer redaktion so, dass dir die firmen es eben doch vorschreiben können was du zu veröffentlichen hast oder nicht in form von bildern. wie cheffel es bereits sagte, ermöglichen sie dir das recht zu fotografieren mit einschränkungen. außerdem ist das erst einmal eine behauptung von dir, dass es sich dabei um eine aufklärung handelt.
außerdem haben die etwas schriftliches das du unterzeichnet hast. die presse hat keine uneingeschränkte macht dinge zuveröffentlichen mit eben der begründung "pressefreiheit und recht auf aufklärung"! der weg zum anwalt macht also mehr sinn als hier im mediengestalterforum.
 
 
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