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Thema: pressebild mit freehand grob nachzeichnen, bildrechte? vom 15.06.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> pressebild mit freehand grob nachzeichnen, bildrechte?
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rooooon
Threadersteller

Dabei seit: 15.06.2004
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Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.06.2004 14:52
Titel

pressebild mit freehand grob nachzeichnen, bildrechte?

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hallo allesamt,

ich möchte ein pressebild (ddp), (darauf ist eine ansammlung von menschen zu sehen) in freehand grob nachzeichnen.
details sind dann nicht mehr zu erkennen. farben sind nur noch auf wenige reduziert. richtung warhol-effekt.
hat der fotograf des bildes dann noch rechte daran?
anhand der aufteilung der menschen und ihrer bewegungen ist die wahrscheinlichkeit hoch das man erkennt, das das bild vorlage dafür war.
das bild wird deutschlandweit eingesetzt.
der kunde besteht natürlich darauf das kein anderer ansprüche erheben kann...

wie ist da die rechtliche lage?

über antworten würde ich mich freuen...

gruß ron
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_suffered

Dabei seit: 15.06.2004
Ort: Bremen
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 15.06.2004 15:20
Titel

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Zitat:

Verfremdung eines Werkes

Wird ein Bild, eine Grafik oder ein Foto nur geringfügig bearbeitet, ist das ursprüngliche Werk also noch klar zu erkennen, darf man das Ergebnis nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlichen (§23 UrhG). Durch eine starke Verfremdung entsteht praktisch ein neues Werk, welches auch ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden darf (§24 UrhG).
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heim_experimente

Dabei seit: 24.06.2003
Ort: Dessau
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.06.2004 15:23
Titel

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..ich kann suffered nur zustimmen !!

Zuletzt bearbeitet von heim_experimente am Di 15.06.2004 15:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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rooooon
Threadersteller

Dabei seit: 15.06.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.06.2004 17:31
Titel

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danke für die antwort.
bin mir aber immer noch nicht sicher was in diesem fall zutrifft.

habe mal schnell ein beispiel gemacht...







vielleicht ist sowas aber auch ansichtssache und von richter zu richter verschieden.
stark verfremdet ist es ja, aber eben auch klar zu erkennen, was hier vorlage war...
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Kaufdex

Dabei seit: 08.04.2004
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.06.2004 00:57
Titel

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Ich denken mal das ist einfach Glückssache wenn es keiner rausbekommt hast du Glück gehabt, wenn es der Eigentümer des Bildes sieht, dann kommt es drauf an ob es ihn stört oder nicht. Und wenn es Deutschlandweit eingesetzt werden soll, wäre ich etwas vorsichtig. Zwar erkennt man die Personen auf deinem Bild nicht mehr aber die haben ja auch Rechte, da es kein Ereignis ist und der Fotografh bei diesen Foto sicherlich vorher gefragt hat.
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