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Thema: plattencover auf plakat - ausschintt & verfremdet - grenzen? vom 27.02.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> plattencover auf plakat - ausschintt & verfremdet - grenzen?
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DerbyStar
Threadersteller

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Verfasst Mi 27.02.2013 00:22
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plattencover auf plakat - ausschintt & verfremdet - gren

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salut!

ich würde gerne ein poster-reihe machen zu einer party, wo man immer ganz leicht ein bestimmt plattencover oder gesicht wiedererkennt. jetzt ist die frage, wo liegen die granzen? ab wann ist das abgesegnet? als vektor? 2x farbig? es wird auch immer nur ein bestimmter ausschnitt und gesichter sind auf ein papier quasi wassergezeichnet.

wie lange bleibt das recht dem eigentümer, des photos?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.02.2013 00:33
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Hä? Wie jetzt?
Du nutzt das Foto. Da stellt sich gar keine Frage.
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DerbyStar
Threadersteller

Dabei seit: 22.09.2006
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Verfasst Mi 27.02.2013 01:54
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ja es ist ein cover, aber vom cover nur der anschnitt, und das wiederum verfremdet - gibt es ein remixrecht im grafikbereich. das ich ein photo 1:1 nicht verwenden darf ist mir auch klar.

nehmen wir an du nimmst von einem cover wo zwei köpfe drauf sind nur das halbe cover 1 kopf und das auch noch siuletten-artig. ist das egal?
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Nimroy
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Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Mi 27.02.2013 07:23
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Also es gibt kein Recht, dass sagt "Verfremde so und soviel Prozent und du bist aus dem Schneider". Aber es gibt das sogenannte Zitatrecht. Das sieht aber für dich nicht gut aus.

http://www.internetrecht-rostock.de/zitatrecht.htm
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 27.02.2013 10:03
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Wenn du dich weit genug vom Original entfernst, kannst du dich durchaus auf andere "Quellen" beziehen oder Dinge als Vorlage nehmen. Die Frage ist nur, was ist weit genug? Im Zweifel beantwortet das ein Richter. Willst du es darauf ankommen lassen? Ich vermute auch deine Absicht ist, dass die Leute das Cover auch erkennen und wissen, welche Band du meinst oder? Dann müsste es schon als solches benutzt werden und das geht nicht.
 
DerbyStar
Threadersteller

Dabei seit: 22.09.2006
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Verfasst Mi 27.02.2013 16:49
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ok stimmt dann ist es schwierig.
klar es geht darum dass man eine person, in einer pose erkennt, die jeder erkennt im unterbewusstsein.
dafür wollte ich "berühmte cover" in dem genre nehmen, aber eben auch nicht das ganze sondern nur ein annschnitt von 'nem bestimmten ding und anstatt bunt z.b. 2-farbig und das ganze in einem "papier-background" einprägniert.

meine eher so kann man da sagen, der hat ein teil meines photos genommen? oder ist es dann schon wieder die "remix-kunst"? ich weiss schwierig.
also dann wahrscheinlich gut glück fahren, wenn es nix größeres ist. sonst müsste man um rechte fragen in amerika und co. und das würde dem aufwand nicht entsprechen.
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fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
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Verfasst Mi 27.02.2013 20:18
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Ohne daß dies jetzt rechtverbindlich wäre, kannst du dir ja einfach mal als Tendenz merken: Wenn man das Original noch als solches erkennt ists verboten. Wenn man es nicht mehr erkennt eher nicht, dann machts aber auch keinen Sinn das zu verwenden.
Unterm Strich also allgemein: Finger weg oder fragen.
Achso, ich Zeiten vom Internet und Telefonen ist eine Anfrage in den USA kein bißchen schwieriger oder langwieriger als in Hamburg, Amsterdam oder Moskau. *Thumbs up!*
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