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durchdacht
Threadersteller
Dabei seit: 21.06.2009
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Verfasst So 21.06.2009 16:57
Titel plagiatsvorwurf |
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hallo!
wir (kleineres grafik-studio (4 ma)) haben gestern ein mail mit möglicherweise rechtlich unangenehmen folgen erhalten und sind auf der suche nach der richtigen vorgangsweise.
wir arbeiten für einen zeitschriftenverlag (größtenteils werbefinanziertes, monatlich erscheinendes magazin mit zielgruppe endverbraucher).
vorgeschichte:
in der ausgabe 04 wurde ein großes gewinnspiel, das in kooperation mit einem konsumgüterproduzenten (eine art pr-kooperationsgeschäft über meherere etappen) abgehalten werden soll, angekündigt.
die gestaltung dieser ankündigung wurde teilweise durch die pr-agentur des konsumgüterproduzenten (farbwahl, slogan, bildmaterial, kleines logo), teilweise durch den verlag (redaktionelle texte, gewinnspielabwicklung)) vorgegeben, wobei daten/informationen/bild- und textmaterial ausschließlich durch den verlag an uns weitergegeben werden, nicht durch kooperationspartner des verlages
in der ausgabe 05 war eine weitere gewinnspielankündigung (mit einem weiteren pr-partner (andere konsumgüter-branche allerdings ähnlichen inhalten) durch uns zu gestalten. die mündliche vorgabe durch den verlag lautete: "soll aussehen wie gewinnspiel in ausgabe 04". selbstverständlich wurden bildmaterial, farbwahl und dergleichen durch den pr-partner der aktuellen ausgabe vorgegeben.
fazit:
die beiden gewinnspiele sind konzeptionell sehr ähnlich aufgebaut, die grafische umsetzung und in hohem maß auch die inhaltliche (texte, slogan) sind ebenfalls sehr ähnlich.
problem
gestern wurde uns durch den verlag ein email des pr-partners des ersten gewinnspiels weitergeleitet, in dem der vorwurf des plagiats ("sinngemäß gleicher titel, aufmachung/logo") an den verlag gerichtet wird. allerdings kann sich der pr-partner laut mail vorstellen, gegen eine entsprechende "wiedergutmachung", die sache auf sich beruhen zu lassen.
leider gab uns der (durchaus zu konfrontationen aufgelgegte) geschäftsführer des verlags heute telefonisch zu verstehen, daß er sich keiner schuld/unrechtsamkeit bewußt sei und somit auf die angebotene "wiedergutmachung" nicht eingehen werden.
unsere frage:
kann der verlag dieses rechtliche problem/diesen vorwurf (zumindest, was die grafische gestaltung des zweiten gewinnspiels betrifft) auf uns als grafikbüro abwälzen?
Vielen Dank schon im Voraus!
Roman
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst So 21.06.2009 17:25
Titel
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schöpfungshöhe...
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durchdacht
Threadersteller
Dabei seit: 21.06.2009
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Verfasst So 21.06.2009 18:11
Titel
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... ist gegeben. konkret in form eines runden buttons, der mit dem titel des gewinnspiels versehen ist. der titel unterscheidet sich dabei geringfügig. also wohl fehler unserseits.
zur verteidigung sollte noch erwähnt werden, daß der besagte button für das zweite gewinnspiel kurz nach dem erscheinen des ersten gewinnspiels erstellt wurde, noch ohne informationen/daten/material erhalten zu haben, anhand derer ersichtlich gewesen wäre, daß es sich um einen anderen kooperationspartner handelt. bei der buttonerstellung sind wir also davon ausgegangen, daß es sich um eine fortsetzung/mutation mit dem gleichen pr-partner handelt. bei der gestaltung der eigentlichen gewinnspiel-magazinseiten, war das dann schon klar, aber in unseren hirnen keine thema mehr ...
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst So 21.06.2009 18:17
Titel
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Entschuldigung, aber nur weil etwas identisch ist, heißt das nicht, dass das was identisch ist eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht hat (vgl. Logogestaltung und Online-Angebote). Abgesehen davon ist das ein Fall für eine juristische Beratung, sprich durch einen Anwalt. Hier im mgi wirst du keine Rechtsberatung finden. Aber genau eine solche wirst du hier nicht bekommen können.
Zumal niemand sieht, was genau Sache ist.
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durchdacht
Threadersteller
Dabei seit: 21.06.2009
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Verfasst So 21.06.2009 18:47
Titel
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type1 hat geschrieben: | Entschuldigung, aber nur weil etwas identisch ist, heißt das nicht, dass das was identisch ist eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht hat (vgl. Logogestaltung und Online-Angebote). Abgesehen davon ist das ein Fall für eine juristische Beratung, sprich durch einen Anwalt. Hier im mgi wirst du keine Rechtsberatung finden. Aber genau eine solche wirst du hier nicht bekommen können.
Zumal niemand sieht, was genau Sache ist. |
hey type1!
eins: unser auftrag (mündlich) war, eine mutation des bestehenden buttons anzufertigen (und in weiterer folge zwei magazinseiten zu gestalten):
button 1 beinhaltet eine illustration einer waschmaschine und den text "gewinnen sie eine waschmaschine", das ganze, in button zwei wird anstelle der wama eine brotschneidemaschine mit entsprechendem text abgebildet. form und gestaltung: the same. daß wir hier die zur debatte stehenden sujets nicht veröffentlichen können, liegt auf der hand.
zwo: das es auf eine professionelle rechtsberatung hinausläuft, liegt eh auf der hand, wir wollten nur meinungen/erfahrungsberichte einholen, welche rechte/pflichten bei uns und welche beim verlag liegen und wann es zeit ist, lieber doch den anwalt aufzusuchen (und gefahr zu laufen, zur eskalation der situation beizutragen und möglicherweise einen langjährigen kunden zu verlieren.)
trotzdem vielen dank für deinen input.
roman.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst So 21.06.2009 18:54
Titel
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Naja. Normalerweise arbeitet man schriftliche Verträge aus, die genau das klären.
AGB wäre auch son Fall. Aber ab hier steig ich aus, da mir da die erfahrung fehlt.
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