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Thema: Pflichtangaben in Zeitungs-Anzeigen? vom 16.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Pflichtangaben in Zeitungs-Anzeigen?
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DieMilchMachts
Threadersteller

Dabei seit: 26.01.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.08.2007 10:29
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Pflichtangaben in Zeitungs-Anzeigen?

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Hallo zusammen,

ich hoffe, mein Post ist hier an der richtigen Stelle.

Ich möchte gewerbliche Anzeigen in einer Tageszeitung veröffentlichen. Gibt es da Vorschriften, welche Angaben zwingend darin vorkommen müssen?

Also, darf ein Einzelunternehmer nur mit seinem Logo werben oder muß auch sein Name darin vorkommen?
Müssen vollständige die Adresse, Telefonnummer etc. darin vorkommen usw.?

Worauf muß man noch so achten?
Vielleicht kennt ja jemand Antworten oder Links oder oder oder...

Vielen Dank und viele Grüße
DieMilchMachts
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.08.2007 11:12
Titel

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Ein Anruf bei der entsprechenden Zeitung wird dir sicherlich mehr helfen als alle Antworten die hier kommen werden. Vor allem da jede Zeitung ihre eigenen Vorgaben hat (zu Vergleichen mit den Pflichtenheften der Rundfunkanstalten).
IdR gibts bei jeder Zeitung mind einen Angestellten der nur für die Anzeigenschaltung zuständig ist.


ZIM
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fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.08.2007 14:05
Titel

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m.E. kannst du auch eine rein schwarze Anzeige ohne irgendwas drauf schalten. Ist wohl so wie bei Flyern. Was drauf ist ist allen dein Ding.



schlagt mich, wenns nicht stimmt
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DieMilchMachts
Threadersteller

Dabei seit: 26.01.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.08.2007 14:35
Titel

Danke

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Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Ich kam eigentlich auf die Frage, da man ja inzwischen auch in der geschäftlichen E-Mail Signatur viele Daten angeben muß. Daher dachte ich, daß es für Anzeigen auch entsprechende Vorschriften gibt.

Einen Blick in die Zeitung hier brachte mir leider nichts. Da gibt es Anzeigen mit und ohne Daten zum Unternehmen... Menno!

Viele Grüße
DieMilchMachts
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.08.2007 14:45
Titel

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fullpowertrip hat geschrieben:
m.E. kannst du auch eine rein schwarze Anzeige ohne irgendwas drauf schalten. Ist wohl so wie bei Flyern. Was drauf ist ist allen dein Ding.



schlagt mich, wenns nicht stimmt


Es muss nix draufstehen. Denk mal an die Einführungskampagne von EON, das war nur rote Fläche.
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DieMilchMachts
Threadersteller

Dabei seit: 26.01.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.08.2007 14:57
Titel

Danke sehr!

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Mac hat geschrieben:
Es muss nix draufstehen. Denk mal an die Einführungskampagne von EON, das war nur rote Fläche.

Könnte ja auch einfach sein, daß EON eventuelle Abmahnungen dann aus der Portokasse zahlen würde.. *ha ha*
Aber vielen Dank für die Info! * Applaus, Applaus *

Ich gebe nun nur Firmennamen, Tel-Nr. und Web-Adresse an.

Viele Grüße
DieMilchMachts
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spread-media

Dabei seit: 24.08.2006
Ort: Kiel
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.08.2007 17:07
Titel

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Bestimmte Angaben und Form- bzw. Inhaltsvorgaben sind in einer Zeitungsanzeige nur dann notwendig, wenn du an bestimmte Berufsvorschriften gebunden bist (wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte etc.). Ferner bist du natürlich an bestimmte gesetzliche Auflagen für deine Produkte / Dienstleistungen gebunden (z. B. bei Alkohol- oder Tabakwerbung). Eine Kennzeichnungspflicht sowie inhaltliche Vorschriften bestehen ferner für politische Parteien und deren Organisationen. Häufig werden auch Anzeigen so gestaltet, dass sie dem redaktionellen Teil in Aufbau und Form sehr ähnlich sind. Derartige Anzeigen müssen durch das Wort "Anzeige" gekennzeichnet werden -> Trennungsgebot. Ansonsten bist du in deiner Anzeigengestaltung als Werbungtreibender aus der freien Wirtschaft ziemlich frei, so lange du nicht gegen geltendes Recht verstößt. Eine Veröffentlichungspflicht von Geschäftsangaben - wie z. B. bei Briefbögen (z. B. Gesellschaftsform, USt.-IdNr. etc.) - besteht bei einer Zeitungsanzeige nicht.
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