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Thema: Patentrecht bei T-shirt bedrucken und Wiederverkauf vom 28.09.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Patentrecht bei T-shirt bedrucken und Wiederverkauf
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lug_san
Threadersteller

Dabei seit: 22.05.2011
Ort: wien
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.09.2011 21:46
Titel

Patentrecht bei T-shirt bedrucken und Wiederverkauf

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meine frage ist die:

ich würde gerne selbst designte T-shirts verkaufen
natürlich mach ich die shirts dazu nicht selbst

wie ist das mit dem recht, wenn ich einfach t shirts einer marke kaufe, diese mit meinem design bedrucken lasse und dann wiederverkauf

bekomm ich da probleme mit der herstellerfirma der t shirt marke?
wenn ja
was muss ich tun, damit ich das verhindere?

danke für eure antworten
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 29.09.2011 04:29
Titel

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Du bekommst keinen Ärger.

Du musst allerdings m.E. das Schild des Herstellers drin lassen und nicht so tun als ob du der Textilhersteller bist.
Es gibt aber auch Hersteller bei denen du dein eigenes Schild rein machen kannst.

Um ganz sicher zu gehen setz dich mit einem Hersteller, z.B. Trigema in Verbindung.
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NaMex

Dabei seit: 11.09.2009
Ort: Darmstadt
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 29.09.2011 07:18
Titel

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Hallo,

ich Arbeite in einer Textildruckerei... diese fragen bekommen wir öfters gestellt.
Wie Zim schon sagte, solang das Label drin bleibt und du dich nicht für den Hersteller ausgibst, ist das kein Problem.

Labels in Textilien einnähen zu lassen geht zwar, aber das wird sich erst ab einer höheren Menge, bei uns z.B. ca. 500-1.000 stk, vom Preis her lohnen.

Ich kann dir da die Shirts von Continental / Interlock empfehlen.
Die haben im Nacken kein klassisches Label sondern nur ein kleinen "Zettel" mit der Größe.

Das Markenlabel befindet sich innen / unten am Bund mit allen Infos Lächel
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fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 29.09.2011 08:16
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Was hat diese absolut neue und völlig unterrepräsentierte, geniale, einzigartige und herausragende Idee mit Patentrechten zu tun??? *ha ha*
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 29.09.2011 08:52
Titel

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man kann eben nicht alles wissen Lächel

daher muss man nicht gleich jmd belächeln, oder? *zwinker*
 
NaMex

Dabei seit: 11.09.2009
Ort: Darmstadt
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 29.09.2011 09:26
Titel

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Nefliete hat geschrieben:
man kann eben nicht alles wissen Lächel

daher muss man nicht gleich jmd belächeln, oder? *zwinker*


*gefällt mir* Grins
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lug_san
Threadersteller

Dabei seit: 22.05.2011
Ort: wien
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 29.09.2011 11:26
Titel

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danke für die antworten
das hilft mir echt weiter
und bzgl. der frage was das mit patentrechten zu tun hat: naja sicher ist sicher und vorher gefragt ist besser als nachher strafe zahlen Lächel

lg
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 29.09.2011 11:34
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Lächel ok. kurze erklärung:
das patentrecht hat hier gar nix damit zu tun.

Zitat:
Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 PatG). Die Erfindung ist in der Patentanmeldung so zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann.[2]


für dich wären wohl eher markenrecht und lizenzen/nutzungsrechte interessant. gerade für eingekaufte grafiken sind nutzungsrechte wichtig. nur weil du sie gekauft hast, kannst du nicht automatisch alles damit machen... (urheberrecht).
 
 
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