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Thema: OEM-Versionen verkaufen vom 07.03.2005


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a7

Dabei seit: 23.02.2005
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Verfasst Di 08.03.2005 16:32
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Cyan ich kann mir gut vorstellen, dass was du sagst stimmt. meine info ist 2/3 Jahre alt und kann daher überholt sein.

mir ging es hauptsächlich darum, dass die Hersteller eben oft bewusst Gesetze brechen oder dem Kunden Gesetze suggerieren, die es so nicht gibt. möglich, dass eigentlich zwischen gesetzlicher und freiwilliger Garantie unterschieden wird - die Hersteller tun dies aber kaum in ihren Gebrauchsanweisungen sondern wollen die Garantie bei einem Bruch des Siegels generell aufheben. das geht so weit, dass die Service-Mitarbeiter falsche Informationen bekommen um die Kunden erstemal glaubhaft abzuwimmeln.


mfg
a7
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DJ Iltiz

Dabei seit: 10.11.2004
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Alter: -
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Verfasst Di 08.03.2005 16:47
Titel

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Es gibt keine gesetzliche Garantie, es gibt nur eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Gewährleistung heißt, dass das Produkt zum Kaufdatum in Ordnung war. Praktisch gilt dieses Recht aber nur die ersten 6 Monate, da danach der Köufer nachweisen muss, dass ein Mangel schon zum Kaufdatum vorlag, was in 99% der Fälle nicht möglich ist. Diese Gewährleistung muss der Kunde beim Händler in Anspruch nehmen.

Garantie ist dagegen ein freiwilliger Service - meist vom Hersteller - die jegliche Mangelfreiheit innerhalb dieser Zeit "garantieren" soll. Es werden also auch später auftetende Mängel kostenlos behoben.

MfG
DJ Iltiz
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
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Verfasst Di 08.03.2005 16:51
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Das ist jetzt Wortspielerei. Das Ergebnis bleibt.
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DJ Iltiz

Dabei seit: 10.11.2004
Ort: Niederrhein
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.03.2005 16:56
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Nee, es sind zwei verschiedene Begriffe, nur viele bringen das durcheinander. Aber der Name sagt ja schon, was zum Service gehört: Der gesetzliche Service "gewährleistet", dass das Produkt zum Kaufzeitpunkt in Ordnung war, der freiwillige dagegen "garantiert" in dem entsprechenden Zeitraum ohne Einschränkung eine einwandfreie Funktion.

MfG
DJ Iltiz


Zuletzt bearbeitet von DJ Iltiz am Di 08.03.2005 16:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 08.03.2005 17:00
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Diese Garantie gilt aber nur bei unverletztem Siegel.
Die Gewähleistung innerhab der gesetzl. Frist.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.03.2005 17:12
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Es heißt genau Gewährleistungspflicht. Das hat was mit § 437 BGB zu tun. Die gesetzl. Gewährleistungspflicht besagt, dass wenn innerhalb von momentan 24 Monaten irgendwas passiert, muss man davon ausgehen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des sog. Gefahrenübergangs vorlag. Und das ist eben wie gesagt eine wichtige Vorraussetzungen für Schadensersatz und Rücktritt.
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chrische81

Dabei seit: 11.12.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 11.12.2005 18:24
Titel

Servis Lutz *Schieb*

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Also der eigentliche Anfang dieses Themas war ja OEM VErsionen und die Legalität bei deren Verkauf. Nach dem Lesen der Beiträge bin ich nun zu dem Schluss gekommen das es Adobe und Konsorten zwar nicht passt wenn man die DInger verkauft und sie das deswegen auch untersagen in Ihren AGBs es allerdings vom Deutschen Gesetz aus Rechtens ist OK.

SO weit so gut.

Doch was mich nun interessiert:

Ich habe die Absicht Adobe GoLive Gewerblich zu nutzen und damit Geld zu verdienen. Um nun für wenig Geld an das Proggi zu kommen (Legal und gewerblich nutzbar) gibt es zwei Wege:

1. Ich kauf mir so n Strato Paket und bekomm das ganze Zeug dazu.

DIe Frage die sich jetzt allerdings stellt ist: Wenn ich den Vertrag mit Strato kündige, in wie weit darf ich dann die Software weiter benutzen oder Upgraden?

2. Ich kauf mir auf Ebay n Strato Software Bundle von hemandem der das nicht braucht.

Allerdings hätte ich dann mit Strato nie einen Vertrag geschlossen in dem die mir die SOftware und die Lizenzen überlassen.

Wer weis da genaueres?????

Nur zur INfo, ich hab sowohl bei STRATO als auch bei ADOBE mehrmals angerufen und die einzige klare Info war beide unternehmen wissen nicht klar was in diesen beiden Fällen Sache ist. Die Aussage von Strato war natürlich was auf Ebay gekauft wird is gar nicht Legal weil man da wie oben gesagt nie nen Vertrag für das Software Bundle abgeschlossen hat, allerdings wollen die Natürlich auch Kunden und sowas dadurch nie Legal heißen.

WIe meine Lizenzrechte für die Software aussehen wenn ich den Vertrag kündige und die Software weiterbenutzen will (Gewerblich) das konnten mir beide Firmen nicht klar beantworten *Schnief*

Ich hoffe Ihr schafft das!!

Danke Chrische
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McMaren
Threadersteller

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 13.12.2005 22:41
Titel

Re: Servis Lutz *Schieb*

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chrische81 hat geschrieben:
1. Ich kauf mir so n Strato Paket und bekomm das ganze Zeug dazu.
DIe Frage die sich jetzt allerdings stellt ist: Wenn ich den Vertrag mit Strato kündige, in wie weit darf ich dann die Software weiter benutzen oder Upgraden?

Da würd ich ganz klar sagen: hallo, du hast eine "echte" vollwertige Version bekommen. Damit kannst du machen, was du willst. zumindest steht nichts gegenteilliges in den AGB.
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