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Thema: OEM-Versionen verkaufen vom 07.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> OEM-Versionen verkaufen
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McMaren
Threadersteller

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Alter: 43
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Verfasst Mo 07.03.2005 12:16
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Ich hab dazu nun folgendes bei Google gefunden: http://www.afs-rechtsanwaelte.de/bgh-oem.htm und http://www.afs-rechtsanwaelte.de/artikel5.htm
Demnach scheint man das also doch zu dürfen. Zumindest verstehe ich das so...

@ DJ Iltiz: Ach, ich hab deinen edit nicht gesehen. Der eine Artikel ist ja derselbe. Lächel


Zuletzt bearbeitet von McMaren am Mo 07.03.2005 12:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.03.2005 12:17
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Wobei sich das mit dem EULA wahrscheinlich genauso verhält wie bei AGBen. Das geschriebene Gesetz steht über soclchen frei verhandelbaren Abkommen. Was das Gesetz erlaubt, kann so ein Abkommen gar nicht verbieten.
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a7

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Geschlecht: -
Verfasst Mo 07.03.2005 18:06
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Nimroy hat geschrieben:
Wobei sich das mit dem EULA wahrscheinlich genauso verhält wie bei AGBen. Das geschriebene Gesetz steht über soclchen frei verhandelbaren Abkommen. Was das Gesetz erlaubt, kann so ein Abkommen gar nicht verbieten.



Sehe ich genauso - OEM sagt ja nichts weiter aus, als dass es sich um eine besondere (oft abgespeckte) Version der normalen Wahre handelt. Die darf ich weiterverkaufen, da kann sich der Hersteller auf den Kopf stellen, mit den Füßen wackeln und den Verkauf unter Todesstrafe stellen. *hehe*

Mal ehrlich die Hersteller schreiben viel in Ihre Gebrauchsanleitungen rein (wenn sie, wie eigentlich vorgeschrieben, wirklich eine in deutscher Sprache und der Sprache des Herstellerlandes verfasste Gebrauchsanleitung hinzulegen)
Gutes Beispiel ist das Verbot bei PCs von der Stange "das Garantiesiegel zu brechen", rein Rechtlich hat das keinen Bestand, aber wenn man damit ein paar Reparaturkosten spaart *Thumbs up!*



mfg
a7
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
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Verfasst Mo 07.03.2005 18:56
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a7 hat geschrieben:
Gutes Beispiel ist das Verbot bei PCs von der Stange "das Garantiesiegel zu brechen", rein Rechtlich hat das keinen Bestand, aber wenn man damit ein paar Reparaturkosten spaart *Thumbs up!*

Das verbietet dir doch keiner.

Nur erlischt dann die Garantie, die sich außerhalb der
gesetzlichen Garantie befindet. Viele Hersteller geben
drei Jahre. Die sind dann weg und es bleibt nur noch
die Gesetztliche von einem halben Jahr, bzw 1 Jahr.
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DJ Iltiz

Dabei seit: 10.11.2004
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Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.03.2005 10:08
Titel

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Also das kenn ich anders: DEr PC ist ein "offenes System", d.h. auch wenn ich z.B. die ISDN-Karte durch ein DSL-Exemplar ersetzen "muss", bleiben Gewährleistung und Garantie bestehen.

Nochwas zu OEM: Das einzige, was an Käufer weitergegeben werden kann, sind die Nutzungsrechte für privat oder kommerziell.

MfG
DJ Iltiz
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 08.03.2005 11:10
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DJ Iltiz hat geschrieben:
Also das kenn ich anders: DEr PC ist ein "offenes System", d.h. auch wenn ich z.B. die ISDN-Karte durch ein DSL-Exemplar ersetzen "muss", bleiben Gewährleistung und Garantie bestehen.

Nein,
die zusätzlich Garantie kann und darf bei versiegelten Geräten dann
beendet werden. Wie geschrieben: Nur die Gesetzliche muss dann,
eben wegen offenem System, erhalten bleiben.
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DJ Iltiz

Dabei seit: 10.11.2004
Ort: Niederrhein
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.03.2005 12:35
Titel

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Du scheinst tatsächlich Recht zu haben *Huch*
Zitat:
Selbstverständlich hat auch silentmaxx ein Garantiesiegel angebracht. Bei Beschädigung dieses Siegels verfällt die zwei jährige Garantie mit Sofort-Austausch-Service. Übereifrige Bastler sollten es sich also gut überlegen, ob sie wirklich das Gehäuse öffnen wollen.
http://hardware.ingame.de/article.php?intID=744&intTemplate=61&intSite=10

Aber eindeutig klar ist das mir noch nicht. Wenn das Siegel im Vertrag (oder den AGB) nicht drinsteht (z.B. beim Kauf im Supermakrt mit einfachem Kassenbon), dann darf ein Siegelbruch auch kein Vertragsbruch sein. Aber anscheinend steht das heute in fast jeden AGB...

MfG
DJ Iltiz
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cyanamide
Moderator

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Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 08.03.2005 14:59
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Doch.
Siegelbruch ist nicht gleich Vertragsbruch. Du darfst das Gehäuse ja
öffnen. Auch die gesetzliche Garantie bleibt erhalten. Nur die zusätzliche
Garantie des Herstellers, die erlischt. Und ich verstehe die Hersteller
gut. Viele Bastler sind einfach unfähig, machen beim Einbau durch
statische Aufladung was kaputt und wollen das dann auf die Garantie
schieben.
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