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Thema: Nutzungsrechteproblem - Grafikdesign - richtig Verhandeln ? vom 01.02.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrechteproblem - Grafikdesign - richtig Verhandeln ?
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noinoi
Threadersteller

Dabei seit: 27.01.2012
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Verfasst Mi 01.02.2012 03:14
Titel

Nutzungsrechteproblem - Grafikdesign - richtig Verhandeln ?

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Hallo Leute,

ich brauche eure Meinung/ Erfahrung: (Vorsicht unglaublich viel Text)

ich mache gerade mein Vordiplom in der Animation (2D/3D) und arbeite nebenher seit knapp 2 Jahren selbstständig
in den Bereichen Grafik/Illustration. Fast alle Adobe Programme und auch andere beherrsche ich seit meiner Schulzeit einwandtfrei, habe profi Equipment und kann von mir sagen dass ich einen "professionellen und individuellen Stil" habe.

So genug Eigenlob. *bäh*

Bis jetzt hielten sich meine Aufträge klein und rar und von Nutzungrechten war nie die Rede. * Wo bin ich? * * Ich bin ja schon still... *
Nun möchte ich auch professionell in das "Geschäft" einsteigen. *hehe*

Nun sieht es folgendermaßen aus:
Ich berechne 40 EUR/Stunde
Die Nutzungsrechte berechne ich anhand der Tabelle (AGD Vergütungstarifvertrag Design)

Nun habe ich einen größeren Auftrag mit Folgeaufträgen:
Und habe auch schon den ersten Anfängerfehler gemacht:
Ich habe ihm Entwürfe gemacht und gezeigt, (die er auch super fand), aber da keine Vergütung für Entwürfe ausgemacht war, blieb es noch beim Angebot. Für ihn war das selbstverständlich.

Auftrag 01:

1.Produktkataloglayout 160 Seiten , (Doppelseite Innen - immer gleich)
sehr einfach - tabellarisch - SW – 3 Monate Nutzung,einfach, national

Mein Angebot:
Kataloglayout (Doppelseite Innen + Umschlag +Inhaltverzeichniss)
er liefert mir freigestelle Fotos, und Text in Word.
350 EUR Layout + 20 EUR pro Seite + 0 EUR Nutzung
(als ich den Fehler mit den NR am nächsten tag erkannt habe, rette ich mich indem ich es auf den „erstauftrag“ schob)

Sein Kommentar war:
Er überlegt sich das Angebot, hätte aber, wenn ich NR berechnet hätte es gleich abgelehnt,
er hat nie davon gehört, kann es aber auch bei dem Fall nicht nachvollziehen,
da es ja sehr schlicht und Tabellarisch aufgebaut ist und er nichts „individuelles“ (wie bei illustration) in dem Katalog sieht, da ja fast jeder Katalog so „designed“ ist.
Er würde mich „aber“ nochmal kontaktieren, wenn es eine neue Auflage geben sollte, sprich nur für die Text-Bild-einfüge-Arbeit.
UND er will die Seite scannen und solange er möchte auf seiner Webseite als Pdf verbreiten.

Grober Fehler: ich habe zugestimmt

Dann noch möchte er sich mit mir nach der Fertigstellung der 160 seiten zusammensetzen und bei jeder zweiten seite (bild seite) einen senf dazugeben: hier bild klein, hier bild groß, hier ein button , da ein button.
Also nochmal ca. 10 Stunden.

Mein Angebot war: 2H beim cafe trinken, zusammen bearbeiten inbegriffen.
Alles was drüber geht 40EUR / Stunde

…........................................................................................

weiter geht’s:

…..............................................


Auftrag02
Logoüberarbeitung (auch da habe ich schon Entwürfe für, jedoch nur für 1h stunde arbeit hingelegt)
(Altes Logo + viele Ideen vom Auftraggeber)
weltweit, uneingeschränkt
er fand 2 ideen von mir gut , aber als ich ihn beim Logo auf die Nutzungsrechte hingewiesen habe, wollte er das nicht mehr und meinte, er würde sich eine neu idee aus meiner überlegen.
Mein Angebot:
80 EUR Vektorisieren seiner Idee – natürlich ohne NR , da es ja dann seine Idee ist.

…...............................

letzter auftrag, bei dem ich mündlich zugestimmt habe:


Flyer 2 Seiten
regional, selbes Layout wie Katalog, einfache Nutzung

Mein Angebot:
50 EUR pro seite

dasselbe layout,
was ja schon vorhanden ist und worauf ich keine NR berechnet habe, will er natürlich auch ohne NR haben.

….................................................................................

Auch ein Animations/Werbefilm ist in Plannung

…...................................................................................

Aus all diesen Aufträgen habe ich nach dem Gespräch, nur den Flyer als Auftrag sicher.
Er schickt mit diese Woche die Texte und Bilder.
Als Kleinunternehmer soll ich Ihm eine Rechnung schicken.


_______________________________________________________________

Nun zu den Anliegen/Fragen:

Da ist einiges schief gelaufen, das weiss ich selbst: * Ich geb auf... *
1.Schlachtet bitte aus WAS ich falsch gemacht habe, UND bitte mit Verbesserungvorschlägen.
2. Wie gehe ich nun bei dem Flyer vor?
3. Schicke ich ihm einen Vertrag mit den Vereinbarungen oder nur Auftragsbestätigung oder nur die Rechnung? Oder alles zusammen?

Wie mache ich es in Zukunft besser mit den NR und "Extraservice"? * Keine Ahnung... *
Schickt man schon bevor es zu einer Besprechung kommt, eine AGB mit NR Tabelle?
Soll ich eine webseite mit den Buttons: „Auftragserteilung“ und Nutzungsrechte-berechnung Einverständniss machen?

Ich habe nämlich auch neue Anfragen, aber es hackt immer bei der Nutzungsrechte Berechnung.
Sie ist unbekannt, unverständlich und „zu kompliziert“- so die Auftraggeber * grmbl *

danke fürs lesen + jeden hilfreichen Kommentar Lächel
Man, wenn das mal einer liest.....

Gruß

NOI
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 01.02.2012 09:38
Titel

Re: Nutzungsrechteproblem - Grafikdesign - richtig Verhandel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

noinoi hat geschrieben:
Hallo Leute,

ich brauche eure Meinung/ Erfahrung: (Vorsicht unglaublich viel Text)


Du nimmst für deine Arbeit 40,- Euro die Stunde + Nutzungsrechte, willst hier aber eine ausführliche Beratung für umme?

Merkst selbst, dass da was nicht passt, oder? Benutze die Suche, schau, wie andere in ähnlichen Fällen vorgehen und erwarte nicht, dass dir jemand jetzt seine Zeit opfert und dir vorkaut, was er (oder sie) sich selbst erarbeitet hat.
 
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mi 01.02.2012 09:52
Titel

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Allerhand text, da hast du recht.

Als erstes: Ein Auftraggeber hat Nutzungsrechte zu zahlen, egal, ob er schon mal davon gehört hat oder nicht. Das spielt erst mal keine Rolle. Natürlich kommt es auch auf deine Arbeit an, die du für den Kunden machst. Wenn du nur copy und paste machst, ist das sicherlich mit keiner ausreichenden Schöpfungshöhe belegt, die NR rechtfertigt.

Aber sobald etwas eine Schöpfungshöhe erreicht (die im Zweifel vor Gericht von einem Richter festgelegt wird), gehst du davon aus, dass eine besteht und du somit NR einräumst, einräumen musst per Gesetz. Das sieht das Urheberrechtsgesetz so vor. Wenn du keine einräumst, geht der Gesetzgeber von der Nutzung aus, die nötig ist, um den Vertragszweck zu erfüllen. UrhG §31 Absatz 5.

Alles was darüber hinaus geht, ist dann nicht vereinbart und somit auch nicht eingeräumt worden.
Ob du für Nutzungsrechte Geld verlangst oder sie symbolisch für einen Euro einräumst ist natürlich auch dir überlassen, aber einräumen solltest du sie. Sie sind ein Indiz für deine Urheberschaft. Und können ggf. auch die 7% MwSt rechtfertigen, wenn du mit nur 7% abrechnest und das Finanzamt mal nachfragt. Denn künstlerisch kreative Tätigkeiten, die die Schöpfungshöhe erreichen, fallen unter "sonstige Leistungen" und sind mit 7% zu versteuern.

Soweit die Theorie, natürlich weiß ich selber nur zu gut, dass viele Kunden sich weigern, NR zu zahlen, weil sie noch nie etwas davon gehört hätten und das alles Blödsinn sei. Bei solchen Leuten ist es deine Aufgabe, sie zu beraten und ihnen die rechtliche Lage zu erklären. Und wichtig ist, dass die NR später auf der Rechnung auftauchen. Natürlich nur, wenn du sie auch vorher in der Auftragsbestätigung/Vertrag eindeutig als solche gekennzeichnet hast. Du kannst nichts abrechnen, was der Kunde nicht vorher gewusst hat, das ist ja klar.

Noch kurz etwas zu "Folgeaufträgen". Die gibt es nicht. Zumindest zählen sie nicht als Argument, den ersten Auftrag günstig abzuwickeln. Frag dann doch mal deinen Kunden, ob ihr es nicht so machen wollt, dass der erste Auftrag ganz normal zu deinen Konditionen abgerechnet wird und du dafür beim Folgeauftrag 10% günstiger bist, als kleines Entgegenkommen. Das wird niemand machen... Ist ja auch klar warum. Aber von dir wird erwartet, dass du natürlich, weil die Folgeaufträge locken, erstmal ganz günstig bist. Lächerlich!

Der Ablauf bei einem möglichen Auftrag wäre bei mir folgender:

Gespräch mit Kunden, möglichst genaues Briefing, was gewollt ist. Was soll wie gemacht werden, was liefert der Kunde bis wann, wie umfangreich ist der Job, bis wann musst du fertig sein, was will der Kunde anschließend damit machen (NR) usw. All das notierst du dann in deinem Angebot. Schreib alles auf, vor allem Fristen, Summen, Zwischensummen, wenn der Kunde nach den Entwürfen abbricht und der Auftrag nicht zustande kommt, was die Korrekturen kosten und wie viele inkl. sind, was es danach kostet, was passiert, wenn der Kunde nicht pünktlich seine Materialien liefert und du deswegen nicht arbeiten kannst und vielleicht die Abgabefrist nicht einhälst und sowas. Alles ist wichtig.
An das Angebot hängst du deine AGB, du musst auf dem Angebot drauf hinweisen, wo deine AGB zu finden sind und das sie für dieses Angebot gelten. Sonst zählt es nicht. Und dann wartest du auf eine Unterschrift unter de ganzen. Vorher beginnst du nicht.

Wichtig: alles schriftlich vereinbaren, es macht es später für beide Seiten leichter. Und wenn ein möglicher Kunde das, was wir eben noch mündlich besprochen haben, nicht unterschreiben will, dann stimmt da was ganz gewaltig nicht und du musst davon ausgehen, dass er dir eben Stuss erzählt hat. Sonst könnte er es ja einfach absegnen.

Ob deine Preise, die du angegeben hast, zu hoch oder zu niedrig sind, kann ich nicht beurteilen, da spielen außerdem viele Faktoren mit rein. Ein Preis ist immer individuell, dafür gibt es keine Tabelle. Ebenso gibt es keine Tabelle für Nutzungsrechte, auch wenn der AGD eine hat. Ich denke man kann nicht pauschal sagen, dass ein Bild A4 einfache Nutzung regional 1 Jahr 20,- kostet. Keiner weiß, wie aufwendig das Bild ist, wie dein Stil aussieht, deine Erfahrung, der Kunde, ist es ein riesen Unternehmen oder eine Privatperson etc. Du siehst, von fertigen Tabellen halte ich nichts. Besser und sinnvoll ist es, die Nutzungsrechte anhand deines Honorars auszurechnen und das variiert ja immer, ja nach Auftrag. Es gibt Faktoren, die man dafür einsetzt, dann kannst du die NR ausrechnen. Ob du diese Summe dann angibst und sie auch bekommst, sind natürlich noch mal zwei andere Sachen.

So, ich hoffe das hat geholfen.

someonesdaughter hat geschrieben:
noinoi hat geschrieben:
Hallo Leute,

ich brauche eure Meinung/ Erfahrung: (Vorsicht unglaublich viel Text)


Du nimmst für deine Arbeit 40,- Euro die Stunde + Nutzungsrechte, willst hier aber eine ausführliche Beratung für umme?

Merkst selbst, dass da was nicht passt, oder? Benutze die Suche, schau, wie andere in ähnlichen Fällen vorgehen und erwarte nicht, dass dir jemand jetzt seine Zeit opfert und dir vorkaut, was er (oder sie) sich selbst erarbeitet hat.

Ganz ruhig, ich habs gern gemacht, schau mal an... Lächel

Als Student, der nur nebenbei arbeitet, sind 40,- gar nicht so schlecht, ich kenne genug Grafiker, die als ausgelernter für 35,- arbeiten.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 01.02.2012 09:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Mi 01.02.2012 10:07
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Illumaus hat geschrieben:
A

Ganz ruhig, ich habs gern gemacht, schau mal an... Lächel


Find' ich gut, du hast aber auch nicht den Fragenkatalog abgearbeitet, sondern eben berichtet, wie du es machst.

Zitat:
Als Student, der nur nebenbei arbeitet, sind 40,- gar nicht so schlecht, ich kenne genug Grafiker, die als ausgelernter für 35,- arbeiten.


Na eben - 40,- Euro für Vordiplomniveau ist ordentlich, da sollte Geld für ein Coaching oder ein Seminar drin sein, sind ja eh Betriebsausgaben. *zwinker*
 
Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mi 01.02.2012 10:10
Titel

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Stimmt, es ist eher ein Bericht geworden. Dennoch habe ich versucht, mich an den Fragen zu orientieren.

Wenn es ganz sicher sein soll, dann würde ich bei solchen Fragen eh immer den Anwalt/Steuerberater/Berufsverband vorziehen, je nachdem um was es genau geht. Und das kostet dann ein bisschen, ist aber allemal gut angelegt und wie someonesdaughter schon sagt, du kannst die Kosten ja absetzen *zwinker*
 
Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.02.2012 11:05
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Hi,

hab nur kurz Zeit, aber da mir drei Sachen aufgefallen sind, poste ich mal schnell:

1. Wenn du seit 2 Jahren freiberuflich arbeitest, solltest du auf jeden Fall schonmal Literatur zu dem Thema in der Hand gehabt haben. Da gibt es mehrere gute Bücher.

2. Wenn du im Falle des Katalogs bei 160 Seiten insgesamt 3550 Euro berechnest, ist das schone ne gute Hausnummer. Vor allem, wenn das Material fertig geliefert wird. Natürlich kann man ausufernde Beratungsgespräche extra berechnen, muss aber vorher darauf hinweisen, wo das Limit ist.

3. Im Falle des Katalogs passen zwei Dinge nicht zusammen: Du kannst nicht 0 Euro für die Nutzung veranschlagen und gleichzeitig Nutzungsrechte aufführen, die eingeschränkt sind. Weil jede erweiterte Nutzung, die du dir vergüten lassen willst, führt zu missverständlichen Diskussionen mit dem Kunden. Im Übrigen macht es ohnehin keinen Sinn, die Nutzung eines Katalogs auf 3 Monate zu beschränken. Versetze dich doch mal in den Kunden. Soll der nach drei Monaten zu dir kommen und dich um eine weitere Nuutzungsmöglichkeit anbetteln, obwohl das vielleicht ein Jahreskatalog ist und er davon aus der ersten Auflage noch ne Menge übrig hat? Wenn du hier den Nutzungszeitraum "kontrollieren" möchtest, dann mach das besser über die 1., 2., 3 Auflage, etc.

4. Die Nutzung des Katalogs auf der Website finde ich ligitim. Ist nur eine andere Form der Nutzung ... * Ich bin ja schon still... *

bye
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noinoi
Threadersteller

Dabei seit: 27.01.2012
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 01.02.2012 11:39
Titel

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Hallo Illumaus,

vielen Dank für deine Zeit und deine Erfahrung. * Applaus, Applaus *
Dass man die AGB gleich bei dem Angebot anheftet leuchtet ein auch die Sache mit den NR.
Als Kleinunternehmer darf ich keine MwSt absetzten, dazu sind die Aufträge bis jetzt zu rar, aber ich erkundige mich gerne beim Anwalt/Steuerberater. Dass man diesen auch absetzten kann, habe ich irgendwie verdrängt.

@
someonesdaughter
Es ist ein Forum, wo es angeblich um Erfahrungsaustausch geht.
Ich ertwarte nichts und ich verlange auch nichts, schon gar nicht das jemand meinen Text "abarbeitet"
und ich bin sicherlich niemand, der bei jedem Menschen, der mir begegnet, einen Counter aufstellt und schon beim Gespräch anfängt die Scheinchen zu zählen - das rate ich auch dir ab.

Aber so ein Verhandlungsseminar wäre doch tatsächlich nicht schlecht!!! *Thumbs up!*
(Darauf wäre ich nämlich gar nicht gekommen)


Danke & Liebe Grüße
NOi
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noinoi
Threadersteller

Dabei seit: 27.01.2012
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 01.02.2012 11:53
Titel

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@ Illunatic,

danke!!!


>1. Wird gemacht!!! Falls es Empfehlungen gibt, nur her damit!!

>3. Die Vereinbarung war, dass es den Katalog innerhalb 3 Monate so oft drucken darf wie er will,
aber natürlich unverändert. Was übrig bleib kann er von mir aus auch nach 10 Jahren benutzen.
Aber das mit den Auflagen ist eine gute Lösung.

>4. okay...war vielleicht etwas zu paranoid (???) Au weia!
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