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Nachricht |
slowhand
Threadersteller
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: Pfaffenhofen
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.07.2012 20:34
Titel Nutzungsrechte Webdesign |
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Hallo Forum,
ich habe ein kleines Problem und benötige euren Rat:
Ich habe im Jahr 2008 für einen Kunden (damals als selbstständiger Webdesigner) ein Design für einen Shop erstellt und diesen auch umgesetzt.
Aus Gründen die mir nicht ganz klar sind (vermutlich weil billiger) hat der Kunde "meinen" Shop eingestellt und hat sich einen neuen Erstellen lassen. Mit gleichem Namen und gleicher Domain.
Auf diesem Shop benutzt er Info-Grafiken die ich damals erstellt hatte.
Nach meinem Empfinden sind hier Nutzungsrechte verletzt worden. Wenn ja, wie würdet Ihr reagieren und was müsste er dafür bezahlen?
Eines steht fest, schenken will ich ihm diese nicht!
Vielen Dank für eure Meinungen
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 04.07.2012 20:55
Titel Re: Nutzungsrechte Webdesign |
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slowhand hat geschrieben: |
Nach meinem Empfinden sind hier Nutzungsrechte verletzt worden. |
Empfinden hin oder her - was wurde damals vertraglich vereinbart?
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slowhand
Threadersteller
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: Pfaffenhofen
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.07.2012 21:00
Titel
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Hallo,
es wurde in der Richtung nichts vereinbart. Es wurde alles auf mündlicher Basis vereinbart da wir bis vor einiger Zeit eigentlich befreundet waren. Ja ich weiß, ziemlich Dumm!
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Kartöffelchen
Dabei seit: 16.03.2012
Ort: Strawberry Fields
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.07.2012 21:07
Titel
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Eines vorab: Wenn man nichts schriftlich hat, ist immer scheiße! Egal, um was es geht.
Und wenn er doch damals für den "Shop" oder auch das Design bezahlt hat, warum sollte er die Grafiken nicht weiterhin benutzen dürfen?
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slowhand
Threadersteller
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: Pfaffenhofen
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.07.2012 21:10
Titel
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da es immer noch mein geistiges Eigentum ist. Dieses ist ja nicht abgetreten worden.
Es ist ja nie ein uneingeschränktes Nutzungsrecht ausgesprochen worden.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 05.07.2012 07:47
Titel
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Mal wieder das selbe wie ständig hier... Suche nutzen hätte geholfen.
Wenn nichts an Nutzungsrechten vereinbart wurde gilt §31 Urhg Absatz 5, es werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die zur Erfüllung des Vertragszweckes nötig sind. Das heißt, er darf die erstellten Grafiken für seinen Shop nutzen. Und genau das tut er. Bedeutet für mein Verständnis, dass alles gut ist und sich dein Ego wieder beruhigen kann. Nutz die Zeit für Sinnvolleres, als zu überlegen, wie du ihm eins reinwürgen kannst.
Zuletzt bearbeitet von am Do 05.07.2012 07:50, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 05.07.2012 09:54
Titel
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word! wenn er den auftrag bezahlt hat, dann kann er die grafiken auch so nutzen.
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instinkt
Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.07.2012 10:28
Titel
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Ich "empfinde" die Weiterverwendung von Grafiken in einem komplett anderen Kontext nicht als eine übliche Verwendung, welche unter den o.g. Paragraphen fällt. Das wird der Richter aber vllt. anders sehen
Lg
Zuletzt bearbeitet von instinkt am Do 05.07.2012 10:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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