mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 18.04.2024 02:05 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Nutzungsrechte Webdesign vom 04.07.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrechte Webdesign
Seite: 1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
slowhand
Threadersteller

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: Pfaffenhofen
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.07.2012 20:34
Titel

Nutzungsrechte Webdesign

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo Forum,

ich habe ein kleines Problem und benötige euren Rat:

Ich habe im Jahr 2008 für einen Kunden (damals als selbstständiger Webdesigner) ein Design für einen Shop erstellt und diesen auch umgesetzt.
Aus Gründen die mir nicht ganz klar sind (vermutlich weil billiger) hat der Kunde "meinen" Shop eingestellt und hat sich einen neuen Erstellen lassen. Mit gleichem Namen und gleicher Domain.

Auf diesem Shop benutzt er Info-Grafiken die ich damals erstellt hatte.

Nach meinem Empfinden sind hier Nutzungsrechte verletzt worden. Wenn ja, wie würdet Ihr reagieren und was müsste er dafür bezahlen?

Eines steht fest, schenken will ich ihm diese nicht!

Vielen Dank für eure Meinungen
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 04.07.2012 20:55
Titel

Re: Nutzungsrechte Webdesign

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

slowhand hat geschrieben:

Nach meinem Empfinden sind hier Nutzungsrechte verletzt worden.


Empfinden hin oder her - was wurde damals vertraglich vereinbart?
 
Anzeige
Anzeige
slowhand
Threadersteller

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: Pfaffenhofen
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.07.2012 21:00
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

es wurde in der Richtung nichts vereinbart. Es wurde alles auf mündlicher Basis vereinbart da wir bis vor einiger Zeit eigentlich befreundet waren. Ja ich weiß, ziemlich Dumm!
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Kartöffelchen

Dabei seit: 16.03.2012
Ort: Strawberry Fields
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.07.2012 21:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Eines vorab: Wenn man nichts schriftlich hat, ist immer scheiße! Egal, um was es geht.

Und wenn er doch damals für den "Shop" oder auch das Design bezahlt hat, warum sollte er die Grafiken nicht weiterhin benutzen dürfen?
  View user's profile Private Nachricht senden
slowhand
Threadersteller

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: Pfaffenhofen
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.07.2012 21:10
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

da es immer noch mein geistiges Eigentum ist. Dieses ist ja nicht abgetreten worden.
Es ist ja nie ein uneingeschränktes Nutzungsrecht ausgesprochen worden.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 05.07.2012 07:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Mal wieder das selbe wie ständig hier... Suche nutzen hätte geholfen.

Wenn nichts an Nutzungsrechten vereinbart wurde gilt §31 Urhg Absatz 5, es werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die zur Erfüllung des Vertragszweckes nötig sind. Das heißt, er darf die erstellten Grafiken für seinen Shop nutzen. Und genau das tut er. Bedeutet für mein Verständnis, dass alles gut ist und sich dein Ego wieder beruhigen kann. Nutz die Zeit für Sinnvolleres, als zu überlegen, wie du ihm eins reinwürgen kannst.


Zuletzt bearbeitet von am Do 05.07.2012 07:50, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 05.07.2012 09:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

word! wenn er den auftrag bezahlt hat, dann kann er die grafiken auch so nutzen.
 
instinkt

Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.07.2012 10:28
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich "empfinde" die Weiterverwendung von Grafiken in einem komplett anderen Kontext nicht als eine übliche Verwendung, welche unter den o.g. Paragraphen fällt. Das wird der Richter aber vllt. anders sehen * Keine Ahnung... *

Lg


Zuletzt bearbeitet von instinkt am Do 05.07.2012 10:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Nutzungsrechte
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte, wer haftet?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.