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Thema: Nutzungsrechte nach Kündigung? vom 22.02.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrechte nach Kündigung?
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shop-waren
Threadersteller

Dabei seit: 25.02.2006
Ort: Waren (Müritz)
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.02.2007 00:29
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Nutzungsrechte nach Kündigung?

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Hallo,

ich bin in einem Hotel als Mediengestalter beschäftigt. Kann ich dem Hotel die Nutzung meiner erstellten Arbeiten untersagen, wenn ich gekündigt werde oder selber kündige?

Im Arbeitsvertrag ist dazu nichts geschrieben. Gibt es da einen Unterschied wenn man im Hotel oder in einer Werbeagentur arbeitet?


Zuletzt bearbeitet von shop-waren am Do 22.02.2007 00:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.02.2007 00:34
Titel

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Wenn Du dort angestellt bist und (was zu erwarten ist und wie Du ja selbst schreibst) im Arbeitsvertrag keine abweichende Regelung getroffen ist, gehören Deine Arbeitsergebnisse Deinem Arbeitgeber. Damit bist Du aus dem Rennen.
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pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.02.2007 00:36
Titel

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ich habe eine werbeagentur, kann ich meinem kunden verbieten, wenn er nach langer unzufriedenheit mit mir, die agentur wechselt und sein logo behalten will, es zu benutzen?

du bist doch dort angestellt und wirst für deine tägliche arbeit entlohnt, damit beantwortest du deine frage fast schon selber. selbst wenn vertraglich nichts geregelt ist, und die die ein oder andere hintertür findest, benutz doch mal deinen gesunden menschenverstand, du arbeitest dort und erstellst designs im auftrag deines arbeitgebers, beziehst dafür kohle und willst ihm später verbieten das gekaufte zu benutzen?

am besten die schmeissen dich gleich raus. gibts den keine loyalen arbeitskräfte mehr?
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shop-waren
Threadersteller

Dabei seit: 25.02.2006
Ort: Waren (Müritz)
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.02.2007 00:48
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Und wie ist es bei Praktikanten?

Ja, aber die Urheberrechte hat doch der Designer bzw. Fotograf, als muss er doch eine Verwendung untersagen können.
Wenn man was fürn Kunden bekommt man j Geld dafür das man ihm die Daten und so gibt. Aber im Arbeits- und Praktikumsvertrag steht nicht drin das die Urheberrechte ans Hotel gehen.
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invi

Dabei seit: 25.06.2004
Ort: wo der pfeffer herkommt.
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.02.2007 00:58
Titel

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was ja sowieso auch gar nicht gehn würde *Huch*


* Ööhm... ja? *
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shop-waren
Threadersteller

Dabei seit: 25.02.2006
Ort: Waren (Müritz)
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.02.2007 01:07
Titel

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Gibt es denn irgendeine Möglichkeit dem Hotel die Nutzung der Flyer, Plakate und Fotos zu untersagen?
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.02.2007 01:20
Titel

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shop-waren hat geschrieben:
Und wie ist es bei Praktikanten?

Ist genau so.

shop-waren hat geschrieben:
Gibt es denn irgendeine Möglichkeit dem Hotel die Nutzung der Flyer, Plakate und Fotos zu untersagen?

Kauf ihnen die Nutzungsrechte ab.
Anders wahrscheinlich nicht.
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monstar-x

Dabei seit: 28.04.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 22.02.2007 01:52
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Es ist dein Arbeitgeber, er kauft dir alle deine Urheberrechte ab solange du Angestellt bist.

Die einzigste Chance die ich sehe ist.
Sie Kündigen dich, Zahlen deine Letzen drei Gehälter nicht. Dann gehören die Rechte dir, solange bis Zahlen.
Sind keine Verbindlichkeiten mehr offen, kannst du nichts machen, siehe erste Zeile.
Etwas anderes wäre wenn du die Flyer... als Freiberufler erstellt hättest, dann hätte das Hotel die Nutzrechte, du allerdings die Urheberrechte, und könntest Ihnen, mehr oder weniger die Nutzrechte entziehen.

Kurzes Beispiel:

Du Arbeitest in der Firma Exemple.
Dir wird die Aufgabe erteilt ein Buch über Zauberer und Wichte zu schreiben, die Firma Exemple vermarktet das Buch ohne dein Wissen, das Buch wird zu einem Bestseller, spült mehrere Million in die Kassen von Exemple.
Du verlangst von deinem Chef 30% des Gewinnes, er lehnt ab, ihr geratet in einem Streit, du trennst dich von der Firma und reichst eine Klage ein.
Der Richter lehnt deine Klage ab, Begründung "Du hast 300 Stunden an diesem Buch gearbeitet, es war einer deiner Aufgaben bei Exemple Bücher zu schreiben, du wurdest mit 17,- Euro die Stunde für das Schreiben entlohnt ( Gehalt )..."
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