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Thema: Nutzungsrechte – Kunde verändert Dateien vom 25.08.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrechte – Kunde verändert Dateien
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dierotetulpe
Threadersteller

Dabei seit: 07.09.2007
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Verfasst Mi 25.08.2010 12:21
Titel

Nutzungsrechte – Kunde verändert Dateien

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Hallo zusammen!

Ich habe vor einigen Jahren als Freelancer ein komplettes Corporate Design für eine neue Firma gestaltet. Den Auftrag bekam ich von einer Werbeagentur (auch eine Ein-Mann-Agentur), denen ich auch die erbrachten Leistungen in Zahlung stellte. Es kamen bis vor kurzem viele Folgeaufträge.
Nun hat sich in dieser Firma die Geschäftsführung geändert und die Werbeagentur (und somit auch ich) bekommen keine Aufträge mehr. Die Firma wolle sich voraussichtlich intern um weitere Werbemaßnahmen kümmern.

Nun habe ich auf der Internetseite der Firma entdeckt, dass schon weitere Werbemaßnahmen eingeleitet worden sind. Dabei hat die Firma z. B. von den Reinzeichnungsdateien, die ich für den Druck geschickt hatte, Einzelteile verwendet und daraus einen Flyer entworfen.

Zwischen der Werbeagentur und mir gab es in letzter Zeit auch mal ein Gespräch, dass wir (also die Agentur und ich) die Originaldateien an die Firma übergeben und dafür eine beträchtliche Summe erhalten. Dieses Vorgehen fand ich natürlich sehr gut. Aber wie es aussieht, will die Firma die Dateien gar nicht haben.

Ich habe AGBs, in denen steht, dass die Dateien nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden dürfen. Aber es wurde ja nicht eine Datei verändert, sondern aus vielen Dateien eine neue erstellt.

Wie seht ihr das? Können die Agentur und ich noch etwas verlangen?

Gruß, dierotetulpe
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Richie71

Dabei seit: 22.09.2009
Ort: Burgenland/Österreich
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 25.08.2010 13:59
Titel

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Hallo,

Was hast du in Rechnung gestellt?
Deine Stunden? Oder noch etwas?

Normalerweise stellst du 2 Rechnungen.
Zeitaufwand und Nutzungsrechte.

...Zwischen der Werbeagentur und mir gab es in letzter Zeit auch mal ein Gespräch, dass wir (also die Agentur und ich) die Originaldateien an die Firma übergeben und dafür eine beträchtliche Summe erhalten...

Will der Kunde die Nutzungsrechte erweitern oder die Reinzeichnungen nutzen wäre das die Normale vorgehensweise.
Hut ab. Das gehört einfach so.

...Ich habe AGBs, in denen steht, dass die Dateien...

Weiss das diese Agentur auch? *zwinker*
Deine ABG steht am besten auf der Rechnung (Rückseite).

Freundliche Grüße,
Richard
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 25.08.2010 14:15
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man muss die nutzungsrechte nicht in einer zweiten rechnung angeben. wichtig ist vorallem, das agb und alle anderen vertraglichen bedingungen vorher geklärt und vom kunden per unterschrift abgenommen wurden.

agb und (vlt beschränkte oder erweiterte) nutzungsrechte erst bei der endrechnung kannst du vergessen...
 
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 25.08.2010 14:28
Titel

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Du, Ein-Mann-Agentur, Agentur, Firma, Ihr, Wir..
ohne ein zweites Lesen blicke ich in deinem Posting erst gar nicht durch..

Ich hab's so verstanden:
Kunde adaptiert diverse CD-Elemente und fügt diese zu einem neuen Ganzen
zusammen. Du willst jetzt Kohle sehen, weil er die CD-Elemente seines CDs, das
du ihm mal gestaltet hast, für ein neues Medium nutzt - weil du sauer bist, dass
du den Kunden aufgrund eines neuen Geschäftsführers nun ganz verloren hast -
damit nun auch keine neuen Folgeaufträge kommen werden.

Gleichzeitig hast du aber bereits vorher große Ablösesummen verlangt, als der
Kunde die offenen Originaldaten ausgehändigt haben wollte.


Demnach wäre für mich logisch: der Kunde kann damit machen was er will.

a) Du hast ihm Ein CD verkauft. Darf er dieses CD jetzt nicht nutzen? Er benutzt
ja sogar nur die CD-Elemente, nicht aber deine Druckdateien.
Bei einem CD wird sowieso davon ausgegangen, dass die vollen Nutzungsrechte
übertragen werden.

b) Er hat die offenen Reinzeichnungsdaten angefordert, die du dir noch einmal hast
kräftig bezahlen lassen. Was soll er mit den RZ-Daten, wenn er die nicht nutzen darf?
Warum lässt du dir die Herausgabe der Daten zahlen, wenn er sie nicht nutzen darf?

So und so würde ich mich hier an deiner Stelle gar nicht auf so ein Kindertheater
einlassen. Du wurdest bezahlt. Lass ihn nun neue Medien erstellen, wie er will.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 25.08.2010 14:42
Titel

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deliciious hat geschrieben:

b) Er hat die offenen Reinzeichnungsdaten angefordert, die du dir noch einmal hast
kräftig bezahlen lassen. Was soll er mit den RZ-Daten, wenn er die nicht nutzen darf?
Warum lässt du dir die Herausgabe der Daten zahlen, wenn er sie nicht nutzen darf?


nein, die firma hat den kauf der offen daten wohl abgelehnt. es gab wohl nur ein angebot... *zwinker*
Zitat:
Aber wie es aussieht, will die Firma die Dateien gar nicht haben.


aber ich sehe es dann so wie du es im fall a) beschreibst. der kunde hat ein cd gekauft und benutzt jetzt für neue werbemaßnahmen eben die einzelnen elemente... das ist doch vollkommen legitim.* Keine Ahnung... *
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dierotetulpe
Threadersteller

Dabei seit: 07.09.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 25.08.2010 15:59
Titel

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Der Kunde hat nur die Reinzeichnungsdateien für die Druckerei erhalten. Die Originaldateien liegen hier bei mir und wurden auch noch nicht angefordert. Ein Angebot über die kompletten Daten hat der Kunde noch nicht bekommen.
Mit dem Inhalt dieser Reinzeichnungsdateien baut der Kunde sich nun Flyer und andere Dinge zusammen.

Ich dachte immer, dass "Einfache Nutzungsrechte" nur für die Nutzung einer einmaligen Aktion gedacht sind (laut AGD). Und somit unterbunden wird, dass der Kunde die Dateien weiter benutzt. Beim "ausschließlichen Nutzungsrecht" (teuerste Nutzungsrecht) darf der Kunde mit den Daten machen, was er möchte. Dann hätte ich auch meine REchnungen höher ausfallen lassen.

In Rechnung gestellt habe ich meine Stunden, darin ist das einfache Nutzungsrecht enthalten.

Gruß, dierotetulpe
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 25.08.2010 16:20
Titel

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das einfache nutzungsrecht besagt aber auch nur, dass DU ausser dem Auftraggeber auch noch ANDEREN nutzungsrechte einräumen darfst.

was hast du denn damals vertraglich festgelegt? hast du festgelegt, dass das das corporate design nur auf bestimmenten medien angewandt werden darf?

Glaskugel

nutzungsrechte werden niemals im stundensatz abgegolten sondern werden separat aufgeführt, und zwar schon im angebot und nicht erst in der rechnung.


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mi 25.08.2010 16:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 25.08.2010 16:35
Titel

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aber dafür haben sie doch ein corporate design bei dir gekauft. das sie es weiter nutzen macht doch sinn und ist auch so gedacht gewesen. ich sehe das genauso wie designzicke und deliciious.
 
 
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