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Thema: Nutzungsrechte für ein zeitschriftlogo vom 24.05.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrechte für ein zeitschriftlogo
Autor Nachricht
grazy72
Threadersteller

Dabei seit: 28.03.2006
Ort: köln
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 24.05.2006 11:19
Titel

Nutzungsrechte für ein zeitschriftlogo

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hallo, ich würde gerne fragen, was für erfahrungen ihr mit nutzungsrechten habt ...
heute bekam ich eine anfrage bezüglich eines logos für eine zeitschrift (lokal).
für das logo werde ich einen pauschalpreis vereinbaren (wieviel? so circa? mein std.satz beträgt 50€,
ich habe umgefähr 8 std. für die erste (vorschläge) und 8 std. für die zeite (feinarbeit)
geschätzt.
nur, ich würde gefragt, was denn mit nutzungsrechten wäre ... und wusste keine antwort!
gibt es einen festen "aufschlag" für die nutzungsrechte? kann ich irgendwo nachschlagen?

merci für eure hilfe,

grazy

[edit]
Keine Eyecatcher im Titel verwenden.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 24.05.2006 11:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.05.2006 11:28
Titel

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Hmm, wenns ne lokale Geschichte ist, würde ich die Nutzungsrechte auch auf den Großraum in dem das Magazin erscheint, beschränken. So kannst Du bei einer Ausweitung der Verbreitung nachträglich Nutzungsrechte an den Kunden veräußern.
Generell ist es so, dass Du die Nutzungsrechte zeitlich, räumlich oder beispielsweise auf ein Medium/Produkt begrenzen kannst. Schau mal in der Suche, das Thema hatten wir meines Wissens auch schon des Öfteren.
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.05.2006 11:31
Titel

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Du kannst das Nutzungsrecht ausschliesslich oder eingeschränkt veräußern.

Ausschliesslich bzw. exklusiv bedeutet, dass du die Nutzungsrechte am Logo uneingeschränkt an deinen Kunden verkaufst. Er kann damit machen, was er will, das heißt, er kann es auf die Zeitung drucken, auf Visitenkarten, kann die Autos der Außendienstmitarbeiter damit bekleben und die können damit überall auf der Welt damit auftreten.

Einschränken kannst du die Nutzungsrechte zeitlich, räumlich und inhaltlich.

Zeitlich meint, dass du z.B. festlegst, dass das Logo nur bis zum Ende des Jahres verwendet werden darf.

Räumlich meint, dass du z.B. festlegst, dass das Logo nur innerhalb Deutschlands eingesetzt werden darf, nicht aber in Österreich oder der Schweiz.

Inhaltlich meint, dass du z.B. festlegst, dass das Logo nur für die Zeitung verwendet darf, nicht aber für z.B. den Internetauftritt des Verlags/ der Redaktion.

Was du dafür ansetzt bleibt letztendlich dir überlassen. Exklusives Nutzungsrecht ist natürlich viel teurer, weil dein Kunde ja alles mit dem Logo machen kann. Du solltest dir überlegen, was du einmalig für das Logo haben möchtest. Wenn du es zeitlich enschränkst, kannst du dir überlegen, was du zum Beispiel pro Jahr für die Verwendung des Logos haben möchstest - dein Kunde müßte sich das Nutzungsrecht dann jedes Jahr kaufen.


Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Mi 24.05.2006 11:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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