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Thema: Nutzungsrechte allgemein und speziell vom 05.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrechte allgemein und speziell
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ellelle
Threadersteller

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Verfasst Sa 05.01.2008 20:38
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Nutzungsrechte allgemein und speziell

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Hallo liebe Forumianer,

heute mal wieder etwas zum Thema Nutzungsrechte:

Wie verhält es sich grundsätzlich mit Nutzungsrechten, wenn abgesehen vom Stundensatz/Tagessatz keine separaten Vereinbarungen getroffen wurden?

>>Gehen in einem solchen Fall mit Bezahlung des jeweiligen Satzes an den Kunden die vollen Nutzungs- und Verwertungsrechte über?


Dazu noch 3 spezielle Fragen:


1. Das Urheberrecht sieht seit einiger Zeit zum Schutze des Urhebers vor, daß demselbigen bei unvorhergesehen lukrativer Verwertung durch Kundenseite eine Beteiligung am Mehrwert der Sache zusteht, wenn der ursprünglich vereinbarte Preis in zu geringer Relation zum tatsächlichen Verwertungsergebnis steht.

>> Folglich müßte sich dies auch auf stundensatz-/tagesssatzvergütete Leistungen eines Freelancers beziehen, richtig...? Wie sieht es hier aber bei Agenturen und Designstudios aus? Urherberrechte sind ja immerhin personengebunden. Sprich, der Freelancer als Person könnte nachtarocken, die Agentur (bspw. GmbH) geht leer aus...?



2. Wie sieht es mit Zwischenentwürfen aus, die während des Arbeitsprozesses entstanden sind?

>> Im Grunde genommen ist ja im kreativen Bereich vorgesehen, daß der Bezahlung ein "Werk" zugrunde liegt; sprich die Bezahlung bezieht sich auf's Endergebnis, "egal", welche Zwischenschritte es gab oder wieviel Zeit benötigt wurde.

In der Praxis ist aber bei Freelancern/Agenturen/Designstudios oft eine Stunden- oder Tagessatzvergütung üblich. Klar, daß auch hier Entwürfe als Zwischenschritte entstehen, die dann aber nicht weiterverfolgt werden - beispielsweise, weil der Kunde aus 5 Entwürfen auswählen kann, welcher letztendlich zur vollen Ausführung gelangt.

Was ist in einem solchen Fall mit den Nutzungsrechten bzgl. der Zwischenergebnisse...?

Darf man die Vorschläge als Gestalter/Firma nun weiterhin als Grundlage für andere Aufträge nutzen oder hat man durch die zeitgebundene Vergütung alle Nutzungsrechte zu einem Spottpreis abgetreten? (Was im Falle einer personengebundenen Leistung wiederum im Widerspruch zum Urhebergesetz stünde...?)

Der Punkt ist ja, daß im Bereich Design der größte Wert meistens in der Idee liegt - und nicht in der Dauer der Umsetzung. Mit Stunden-/Tagessatzvergütung erlangt aber die Idee im Grunde nur durch die Zeitaufwendung der Umsetzung eine adäquate Bezahlung. Und davon abgesehen werden ja auch die Nächte, die man schlaflos im Bett liegt, um eine Idee zu produzieren, in der Regel auch nicht vergütet. Genauso wenig der Gedankenkreisel im Alltag: beim Einkaufen, Autowaschen, Staubsaugen, Abwaschen, Cocktailschlürfen...

Sprich, kommt eine Idee bei einem speziellen Kundenprojekt nicht zum Zug, so würde eine Abtretung aller Nutzungsrechte auf gar keinen Fall in irgendeinem adäquaten Verhältnis zur Vergütung stehen, die sich in diesem Fall ja lediglich auf die Zeit bezöge, die zur Visualisierung der Idee benötigt wurde. Und das sind unter Umständen ja nur wenige Minuten.

Tritt man also bei zeitbezogener Vergütung mit Zeichnung eines Kringels auch die Erfindung des Rades ab? Und darf man den Kringel samt Idee dann trotz Nichtgefallen oder Gegenentscheidung auch in anderen Projekten nicht mehr verwenden...?

Auch ein kreativer Kopf ist ja immerhin kein unerschöpflicher Geist, der nach Erörterung aller möglichen inhaltlichen, strukturellen, formalen, ergonomischen und designästhetischen Lösungen bei einem neuen, aber ähnlichen Kundenprojekt immer wieder 10 neue komplexe, vollkommen innovative, noch nie da gewesene Lösungen aus dem Ärmel schütteln kann...

Sprich: Käme ein neuer Kunde und gäbe ebenfalls die Erfindung des Rades in Auftrag (oder eine Herausforderung, die als Lösung im Optimalfall nur das Rad oder eine Abwandlung des Rades zuließe), müßte dann im kritischsten Fall der Auftrag abgelehnt werden...? Oder zählt im Falle des Falles nur die Anmeldung als Patent oder Gebrauchs-/Geschmacksmuster...?

Wie sieht das in der Praxis aus? Wie ist die rechtliche Lage...?

Wie verhält es sich hier mit Teilbereichen eines komplexen Auftrags (bspw. Icons einer Website), die ohne explizite Anforderung und separate Vereinbarung in individueller Leistung in ein Projekt geflossen sind? Weiterverwendbar?



3. Wo liegen die Grenzen zwischen dem individuellen Stil eines Designers und der Abtretung von Nutzungsrechten für eine spezielle Arbeit?

Gerade bei bekannten Designern sieht man ja durchaus, wie sich ein individueller Stil kontinuierlich durch die verschiedenen Arbeiten zieht. Und gerade dieser eine spezielle Stil verschafft so manchem Designern schließlich auch immer wieder neue Aufträge.

>> Wo verlaufen die Grenzen zwischen stilbehafteter Ähnlichkeit der Arbeiten und der Abtretung der Nutzungsrechte für bestimmte individuelle Leistungen...?

Im Sinne des Wettbewerbsrechts zählen ja im Streitfall immer Ähnlichkeit und Individualitätsgrad. Aber kann man im Sinne des Wettbewerbsrechts gegenüber konkurrierenden Auftraggeben auch zu sich selbst in Konkurrenz stehen...? (Beispiel: Auftraggeber A ist Konkurrent von Auftraggeber B. Beide geben zeitgleich oder zeitversetzt beim selben Gestalter/Designstudio eine ähnliche Aufgabe in Auftrag. Oder: Ein angestellter Gestalter wechselt zu einem Konkurrenzunternehmen.)


Antworten oder Anregungen zu diesem Thema...? Lächel

Danke und viele Grüße!

elle
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SL-Design

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Verfasst Mo 07.01.2008 11:04
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Alles eine Frage der Verhandlung des Vertrages.
Wurde hier schon oft durchgekaut.

Aber aus meiner Erfahrung: Wenn Du als Freelancer stunden- oder tagesweise bei einer Werbeagentur arbeitest, trittst Du normalerweise alle Nutzungsrechte an die Agentur ab. Dafür bekommst Du meistens auch ordentlichen Kohle - was wiederum auch Verhandlungssache ist.
Das betrifft Zwischenschritte sowie Endergebnisse.
Wenn Du diese Arbeiten als Referenz nutzen willst, musst Du die Agentur fragen. Bei Freelancerjobs mit grösseren Agentur unterschreibst Du meistens vorher eh eine Geheimhaltungserklärung in der fast alles geregelt ist.
Im Zweifelsfall nachfragen.
Ich durfte manche Arbeiten erst nach einem Jahr oder später nutzen, weil es sich um einen Pitch oder um eine neue Kommunikationsstrategie der jeweiligen Kunden gehandelt hat. Manches durfte ich nie verwenden.

Zu deiner Frage, wie "Ideen" vergütet werde - auch alles Verhandlungssache.
Wenn mich eine Agentur mit meinem Textkollegen bucht, um Kampagnenideen zu entwickeln, wird das ebenfalls nach Zeit bezahlt. Dann versuchst Du halt in der vorgegebenen Zeit möchlichst viele oder unterschiedliche Ansätze zu entwickeln. Ideen haben kann man auch trainieren und ist kein Hexenwerk. Da gibt es keinen Sonderbonus für gute Ideen oder besonders schnelles Entwickeln. Und auch hier trittst Du alle Nutzungsrechte ab - was völlig normal ist.

Moral von der Geschichte: Alles vorher aushandeln und schriftlich festhalten. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
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ellelle
Threadersteller

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Verfasst Sa 12.01.2008 03:18
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Hallo SL-Design,

vielen Dank erst mal für's Durchlesen der langen Ausführung... :-) Und für's Antworten natürlich auch!

Du hast natürlich Recht, daß im Idealfall immer ein schriftlicher Vertrag Grundlage einer Zusammenarbeit sein sollte. Da diese Verträge aber in ausreichend detaillierter Form bei unerfahrenen Beteiligten oft nicht existieren - und sich dies sowohl auf Freelancer als auch auf mittelständische Betriebe und teilweise sogar Konzerne bezieht, wäre es interessant, ob es von der rechtlichen Situation so vorgesehen ist, daß ohne separate Vereinbarung automatisch alle Nutzungsrechte an den Kunden übergehen.

Natürlich sollte auch die Vergütung von "Ideen" vertraglich geregelt sein. Ist leider aber nur zu oft nicht der Fall und kann in vielen kreativen Bereichen und Formen der Zusammenarbeit auch nicht mit einer zeitlichen Vergütung in Zusammenhang gesetzt werden. Ein Beispiel: Kunde fordert 2 Kreationen an, bekommt aber als Zuckerl 10 zur Auswahl (von denen dann eben 2 zur Ausführung gelangen). Die weiteren 8 Ideen sind beim Einkaufen, in der Badewanne, im Urlaub oder sonstwo entstanden - jedenfalls nicht im Zusammenhang mit der veranschlagten Vergütung. Ich erinnere mich, daß das Studio Margo Chase beispielsweise Fontlizenzen im Angebot hält oder hielt, die nebenbei bei Auftragsarbeiten entstanden waren. Ich nehme an, in diesem Fall handelt es sich genau um eben solche Zwischenergebnisse oder so genannte "Rejecteds". Natürlich weiß ich nicht, wie hier im Speziellen die vertraglichen Vereinbarungen mit den Kunden aussehen. Aber mal angenommen, es gäbe keinen differenzierenden Vertrag...

Zum Hexenwerk "Ideengenerierung": Vielleicht muß man hier unterscheiden, ob sich die Kreativität im technisch-ergonomischen Entwicklungsbereich abspielt oder im Bereich der rein visualisierenden Kreation. Im technisch-ergonomischen Bereich sind die Vorgaben teilweise so eng, daß es nicht sehr viel Spielraum gibt für unendlich neue Ideen. Manchmal sind eben im Rahmen bestimmter Vorgaben nach Stand der Technik einfach nur eine bestimmte Anzahl an Lösungen möglich und damit finito - hat man die verballert, dann kann man sich höchstens noch im Bereich der Derivate bewegen oder als Supergenie über sich hinauswachsen... :-) (Aber das passiert ja leider nicht alle Tage ;-)) Nicht zuletzt deshalb kommen ja aufgrund der Vorgaben sogar unterschiedliche Wettbewerber oft zur gleichen Zeit auf die gleiche oder eine ähnliche Lösung... Gerade vor ein paar Tagen in einer Präsentation wieder eindrucksvoll erlebt...

Jedenfalls ist die Moral von der Geschicht' schon durchaus richtig: Nichts geht über einen handfesten Vertrag. Aber wie gesagt, erstaunlicherweise ist das auch bei renommierten Firmen seltener der Fall als man denken möchte... Nur die größere Firma hat meistens auch die größere Macht, schlußendlich ihre Interessen durchzusetzen... ;-)
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c_writer
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Verfasst Sa 12.01.2008 04:29
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ellelle hat geschrieben:
(...), ob es von der rechtlichen Situation so vorgesehen ist, daß ohne separate Vereinbarung automatisch alle Nutzungsrechte an den Kunden übergehen.


Anders geht es doch gar nicht - der eigentliche Kunde ist ja nicht die Agentur, sondern das Unternehmen, das die Agentur beauftragt hat. Und die Agentur kann dem Kunden schlecht Dinge anbieten, bei denen die einzelnen Nutzungsrechte erst noch mit einem Freelancer ausgehandelt werden müssen, der - sorry - etwas verschrobene Ansichten darüber hat, was ihm im einzelnen wie vergütet werden müsse ...

Also bekommt der Freelancer, ebenso wie der Festangestellte, einen festen Satz - der Freelancer seinen Tagessatz, der Festangestellte sein Gehalt und die Agentur alle Nutzungsrechte und fertig.

Zitat:
Natürlich sollte auch die Vergütung von "Ideen" vertraglich geregelt sein. Ist leider aber nur zu oft nicht der Fall und kann in vielen kreativen Bereichen und Formen der Zusammenarbeit auch nicht mit einer zeitlichen Vergütung in Zusammenhang gesetzt werden. Ein Beispiel: Kunde fordert 2 Kreationen an, bekommt aber als Zuckerl 10 zur Auswahl (von denen dann eben 2 zur Ausführung gelangen).


Auch das ist prinzipiell ganz normal, Alltag - mehrere Linien und Ansätze zu entwickeln. 10 halte ich für Quatsch, schon strategisch betrachtet, aber zwei bis drei verschiedene Ansätze sollte man dem Kunden schon anbieten können. Dass diese zwei bis drei wiederum aus vielen weiteren herausgefiltert werden, ist ebenfalls normal.

Bis ein TV-Spot zur Umsetzung kommt, kann es sein, dass vorher Hunderte geschrieben werden. Die Zeit, in der sie geschrieben wurden, wird bezahlt, in Form von Gehalt oder Tagessatz. Wie sich die Agentur das Geld vom Kunden holt, interessiert ich ersmal nicht.

Zitat:
Die weiteren 8 Ideen sind beim Einkaufen, in der Badewanne, im Urlaub oder sonstwo entstanden - jedenfalls nicht im Zusammenhang mit der veranschlagten Vergütung.


Sorry, aber das ist dann Dein Problem. Was erwartest Du? Dass Dir die Zeit in der Badewanne nochmal extra vergütet wird? Oder möchtest Du einen Teil vom Tagessatz abgezogen bekommen und dafür die Badewannenzeit berechnen? Oder dass ein Vergütungsmodell gefunden wird, für die Idee, die Dir im Aldi gekommen ist, möglichst abhängig davon, ob sie später mal umgesetzt wird oder nicht und mit der Option, dass Du sie, wenn sie nie zur Umsetzung gelangt, nochmal einem anderen Auftraggeber verkaufen kannst? Das ist doch weltfremd.

Gerade im konzeptionellen Bereich gibt es doch zwei Möglichkeiten:

A) Du und ggf. dein Art-/Textpartner (je nachdem was Du bist) sitzen in der Agentur und entwickeln Ideen und Ansätze. Du wirst nach Zeit bezahlt. Wenn Du in dieser Zeit nichts hast, hast Du zwei Möglichkeiten. Naja, drei. 1. Du hoffst, dass Du die Goldidee am nächsten Tag hast oder morgen doppelt so viele Ansätze schaffst, 2. Du denkst auf dem Weg ins Hotel, beim Einkaufen, an der Bar eines schicken Clubs oder in der Badewanne weiter nach und 3. Du hast halt nichts. Wenn "3." häufiger passiert, bist Du bald weg vom Fenster.

B) Du oder Ihr arbeite(s)t sowieso irgendwo anders, vielleicht Hunderte Kilometer von der Agentur entfernt. Dann interessiert es doch keinen, ob Du acht oder zwölf Stunden vor Deinem Rechner sitzt oder nicht. Wenn Du festgestellt hast, dass Du am besten bist, wenn Du in der Badewanne liegst, leg Dich in die Badewanne. Wenn Einkaufen Deine Stimulanz ist, geh' einkaufen. Die Tagessätze rechnest Du trotzdem ab, ob Du in er Badewanne, bei Aldi oder am Schreibtisch nachgedacht hast, interessiert keinen. Hauptsache, Du lieferst gute Sachen ab.

Zitat:
Zum Hexenwerk "Ideengenerierung": (...) Im technisch-ergonomischen Bereich sind die Vorgaben teilweise so eng, daß es nicht sehr viel Spielraum gibt für unendlich neue Ideen. Manchmal sind eben im Rahmen bestimmter Vorgaben nach Stand der Technik einfach nur eine bestimmte Anzahl an Lösungen möglich und damit finito - (...)


Und inwiefern wirst Du dieses Problems mit Verträgen Herr?

Zitat:
Jedenfalls ist die Moral von der Geschicht' schon durchaus richtig: Nichts geht über einen handfesten Vertrag. Aber wie gesagt, erstaunlicherweise ist das auch bei renommierten Firmen seltener der Fall als man denken möchte... Nur die größere Firma hat meistens auch die größere Macht, schlußendlich ihre Interessen durchzusetzen... *zwinker*


Dann hast Du andere Erfahrungen gemacht, als SL-Design oder ich - vielleicht hast Du aber auch einfach andere Vorstellungen von der Art der Verträge.

Die Verträge, die ich als Freelancer kenne, sind so wie SL-Design es beschrieben hat - ziemlich einfach:

Ich habe eine Zeitvorgabe, versuche, in der vorgegebenen Zeit möglichst viele unterschiedliche Ansätze zu entwickeln (oder möglichst viele Varianten einer strategischen Vorgabe, wie auch immer), alle Nutzungsrechte gehen an die mich beauftragede Agentur und im Gegenzug rechne ich meine Sätze ab. Fertig. Die Geheimhaltungsvereinbarungen haben in der Regel weitaus mehr Seiten, als der eigentliche Vertrag.

Dass ich dabei auf 'meine Kosten komme', dafür sorge ich mit meinen ordentlichen Tagessätzen.

c_writer

P.S.: Und dass jeder Kreative eine Schublade im Hinterkopf hat, die überquillt von Ideen, die man mal hatte, die aber nie zur Umsetzung gelangt sind, und die man bei Zeiten mal wieder hervorholen kann, davon gehe ich sowieso aus ... *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von am Sa 12.01.2008 04:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
ellelle
Threadersteller

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Verfasst Sa 12.01.2008 18:37
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Hallo C-Writer,

danke für Deine Gedanken zu dem Thema. :-)

Allerdings verstehe ich nicht, warum bestimmte Beiträge manchmal so eine leicht aggressive persönliche Note bekommen:


c_writer hat geschrieben:


Sorry, aber das ist dann Dein Problem. Was erwartest Du? Dass Dir die Zeit in der Badewanne nochmal extra vergütet wird? Oder möchtest Du einen Teil vom Tagessatz abgezogen bekommen und dafür die Badewannenzeit berechnen? Oder dass ein Vergütungsmodell gefunden wird, für die Idee, die Dir im Aldi gekommen ist, möglichst abhängig davon, ob sie später mal umgesetzt wird oder nicht und mit der Option, dass Du sie, wenn sie nie zur Umsetzung gelangt, nochmal einem anderen Auftraggeber verkaufen kannst? Das ist doch weltfremd.


Warum ist es nicht möglich, über ein solches Thema einfach neutral zu diskutieren...?

Es geht hier weder im Speziellen um mich oder um meine Erwartungen, sondern einfach um vollkommen neutrale Gedankengänge, die eine bessere Einsicht in die Thematik ermöglichen sollen.

Ich finde das Ganze im Übrigen ganz und gar nicht weltfremd. Wenn die vertraglichen Regelungen entsprechend ausgestaltet sind, ist das sogar eine sehr kluge Vorgehensweise, die sich bei Freelancern in der Praxis vielleicht eher schlecht umsetzen läßt, die aber für Firmen ab einer gewissen Größe in jedem Fall empfehlenswert ist. Nicht umsonst wird ja auch in den Tarifempfehlungen der AGD nach Bearbeitungszeit und additiven Nutzungsrechten unterschieden. Ich nenne eine entsprechende vertragliche Regelung Geschäftstüchtigkeit.

Nur leider existieren aus Unwissenheit und Naivität bei vielen Firmen keine entsprechenden Verträge. Vielen ist ja nicht einmal klar, wo der Unterschied zwischen Nutzungsrecht und Urheberrecht liegt. Und weil das Wissen in der Praxis so wenig verbreitet ist, verzichten viele unwissend auf ihre Rechte oder geben sie leichtfertig aus der Hand ohne sich über die Folgen klar zu sein. Das ist das Problem.

Ganz abgesehen davon, sieht ja sogar das Urheberrecht, wie bereits erwähnt, einen nachträglichen Vergütungsausgleich vor, falls die Gewinne der Nutzung durch Kundenseite bei weitem ein angemessenes Verhältnis zur ursprünglichen Vergütungsvereinbarung überschreiten sollten. Allein das ist schon Grund genug, sich ganz neutral einmal bestimmte Fragen zu stellen. Diese Rechtsentscheidung zeigt doch schon deutlich die Problematik auf in puncto zeitliche Vergütung und wäre überdies auch mal interessant unter dem Gesichtspunkt Selbständigkeit/Angestelltentum zu beleuchten.

Wenn man noch bedenkt, daß die zeitliche Vergütung bei Freelancern immer noch als ein Kriterium zur Scheinselbständigkeit gilt, dann stellt sich die Frage nach den Nutzungsrechten erneut. Gibt es eine rechtliche Entscheidung dazu, daß ein Stunden-/Tagessatz ohne gesonderte Vereinbarung auch alle Nutzungsrechte beinhaltet? Vielleicht ja. Dann kenne ich diese Entscheidung leider nicht. Vielleicht unterliegt diese Handhabung in der Praxis aber auch nur eine Annahme, die keinesfalls rechtlich gesichert ist. Ich bitte, meine Unwissenheit zu verzeihen und bin gerne für Links zu entsprechenden Urteilen offen.

Immerhin gibt es ja auch einige andere Arten der Zusammenarbeit, die sich in der Praxis zwar etabliert haben, aber nicht unbedingt auf rechtlich sicherem Boden stehen. Allein das Freiberuflertum an und für sich ist hier ein Beispiel par Excellence. Erwartet wird im Grunde, daß der kreative Angehörige eines Freien Berufes nach "Werk" verrechnet, anders also als bei anderen Vertretern Freier Berufe. Eine Berechnung nach Zeitaufwand steht immer im Verdacht der Scheinselbständigkeit oder der Dienstleistung im Sinne einer Gewerbeanmeldung. Also mag hier schon die Wurzel zur Fragestellung liegen. Die zeitliche Vergütung kann im Sinne der tatsächlich freien Tätigkeit meiner Meinung nach nur eine Richtlinie sein, die in etwa eine nachvollziehbare Vergütungsgrundlage beschreibt, allerdings kann sie nicht den eigentlichen Wert bemessen. Siehe hierzu wiederum die Entscheidung zum Urheberrecht.

Auch bei GmbH-Aufträgen gibt es oft Mischformen, die gesetzlich so gar nicht vorgesehen sind: Nur zu oft erwartet der Kunde auf der einen Seite die volle Verantwortung für das jeweilige Projekt im Sinne eines Werkvertrags, auf der anderen Seite möchte er eine Zeitabrechnung. Beides steht aber in Konkurrenz. Bei einem Werkvertrag zählt nur das gefordete Ergebnis (und meiner Meinung nach sind hier Zwischenergebnisse auch im Sinne des Nutzungsrechts irrelevant), bei zeitlicher Verrechnung wiederum zählt das Tätigwerden an und für sich, aber für das Ergebnis ist man nicht haftbar.

Wie gesagt, verlangt der Kunde aber oft "The Best of both Worlds" oder auch "Cherry Picking" genannt: Eine genaue zeitliche Abrechnung und gleichzeitig die Haftbarkeit für das Ergebnis. In der Praxis gehen viele Firmen unwissentlich darauf ein: Wenn die Stundenzahl aus dem Angebot nicht ausreicht, um das gewünschte Ergebnis in der entsprechenden Qualität zu liefern, so bezahlen sie den Rest aus eigener Tasche, was aber vom Gesetzgeber so gar nicht vorgesehen ist. Das einem Kunden erklärlich zu machen, ist dennoch oft schwierig, weil der sich zum Einen selbst nicht mit der Gesetzeslage auskennt und zum Anderen natürlich seine Interessen zum günstigsten Preis-/Leistungsverhältnis durchsetzen möchte.

Und hier stellt sich vielleicht auch einfach die grundlegende Frage: Wie verhalten sich Nutzungsrechte bei Dienst- bzw. bei Werkverträgen...? Und wie verhält es sich, wenn in der Praxis beide Formen vermischt werden...?

Und ein letzter Gedanke zum Thema: Seltsamerweise wird es meiner persönlichen Erfahrung nach in der Praxis eher akzeptiert, daß ein Programmierer zum vereinbarten Stundensatz nur die Rechte am Ergebnis erteilt und vor allem keinesfalls den Quellcode inklusive aushändigt, als dies beim Gestalter der Fall ist. Der einzige Unterschied liegt hier jedoch lediglich in der Sichtbarkeit und Offensichtlichkeit.

Fazit: Ich denke, es besteht noch viel Aufklärungs- und Klärungsbedarf in diesem Bereich. Leider sind auch nicht alle Richtlinien klar definiert und auf alle Bereiche eindeutig anwendbar. Und natürlich geht nichts über einen guten Vertrag.
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c_writer
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Verfasst Sa 12.01.2008 21:00
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ellelle hat geschrieben:

Warum ist es nicht möglich, über ein solches Thema einfach neutral zu diskutieren...?

Es geht hier weder im Speziellen um mich oder um meine Erwartungen, sondern einfach um vollkommen neutrale Gedankengänge, die eine bessere Einsicht in die Thematik ermöglichen sollen.


Dann betrachte es doch als neutralen Gedankengang, dass ich es für weltfremd halte, sich Gedanken darüber zu machen, ob eine Idee extra vergütet werden müsse, die jemandem, natürlich nicht Dir, in der Badewanne oder beim Einkaufen gekommen ist.

Zitat:
Ich finde das Ganze im Übrigen ganz und gar nicht weltfremd. Wenn die vertraglichen Regelungen entsprechend ausgestaltet sind, ist das sogar eine sehr kluge Vorgehensweise, die sich bei Freelancern in der Praxis vielleicht eher schlecht umsetzen läßt, die aber für Firmen ab einer gewissen Größe in jedem Fall empfehlenswert ist. Nicht umsonst wird ja auch in den Tarifempfehlungen der AGD nach Bearbeitungszeit und additiven Nutzungsrechten unterschieden. Ich nenne eine entsprechende vertragliche Regelung Geschäftstüchtigkeit.


Und was hat das mit Deinen Badewannen- und Einkaufen-Beispielen zu tun? Die bezeichne ich nach wie vor als weltfremd, tut mir leid. Wie Du Dir das konkret vorstellst, kannst Du ja auch nicht sagen. Irgendwelche scheinbaren Autoritäten anzuführen, die primär ihren Mitgliedern dieses und jenes _empfehlen_, hilft da auch nicht.

Zitat:
Nur leider existieren aus Unwissenheit und Naivität bei vielen Firmen keine entsprechenden Verträge.


Das müssen sie auch nicht und das hat zwingend weder mit Unwissenheit noch mit Naivität zu tun. Noch mit 'Geschäftsuntüchtigkeit'. Eigentlich ist es schon eine Frechheit das zu unterstellen. Die Tarifempfehlungen der AGD sind eben genau das - Tarif_empfehlungen_ der AGD. Relevant nur für denjenigen, der ihnen folgt oder sich an ihnen orientieren will, egal auf welcher Seite er steht. Für alle anderen völlig irrelevant. Und einklagbar sind diese EMpfehlungen sowieso nicht, deshalb ist es alles andere als neutral, den Eindruck zu erwecken und einen argumentativen Zusammenhang zu konstruieren ...

Zitat:
Vielen ist ja nicht einmal klar, wo der Unterschied zwischen Nutzungsrecht und Urheberrecht liegt. Und weil das Wissen in der Praxis so wenig verbreitet ist, verzichten viele unwissend auf ihre Rechte oder geben sie leichtfertig aus der Hand ohne sich über die Folgen klar zu sein. Das ist das Problem.


Ich sehe das Problem nicht, ich kenne aus meiner aus meiner Tätigkeit auch nicht. Wenn Du 'neutral' diskutieren willst, stelle doch bitte nicht solche Behauptungen in den Raum, was das Problem zu sein habe. Offenbar hast Du _ganz andere_ Erfahrungen als andere. Für Dich stellt sich ein Problem dar. Für mich nicht. Verallgemeinere das bitte nicht.

Und darüber hinaus herrscht auch viel Unwissenheit darüber, was urheberrechtlich überhaupt Schutz genießt und was nicht. Kann man in einem Nachbarfaden sehr schön nachlesen. Da wird das gesamte Konstrukt des Urheberrechts nicht verstanden und Details wie 'Schöpfungshöhe' erst Recht nicht.

Stattdessen wird auf der Basis eines gefühlten oder eingebildeten Künstlertums einfach vorausgesetzt, man habe irgendwelche weitergehenden Rechte, die sich auch noch als Geldwert realisieren lassen müssten. Und diese Haltung wird IMO eher befördert durch 'neutrale Überlegungen' als dass es sie ändern würde.

Zitat:
Gibt es eine rechtliche Entscheidung dazu, daß ein Stunden-/Tagessatz ohne gesonderte Vereinbarung auch alle Nutzungsrechte beinhaltet?


Es herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit in Deutschland. Juristische Entscheidungen gibt es nur in Streitfällen, nicht aber für jeden x-beliebigen Vertrag den Vertragsparteien aushandeln und der von keiner Vertragspartei angezweifelt wird.

c_writer
 
ellelle
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Dabei seit: 27.01.2006
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Verfasst Do 17.01.2008 21:09
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Hallo C-Writer,

danke, daß Du Dich noch einmal meines Beitrags angenommen hast.

Ich sage nur soviel noch dazu:

Weder wurde irgendetwas verallgemeinert. Wortlaut war "viele" und nicht "alle".

Außerdem habe ich auch nicht geäußert, daß die Tarifempfehlungen der AGD verbindlich seien.

Habe nur erwähnt, daß viele aus Unwissenheit versäumen, passende Verträge auszuhandeln. Und daß viele aus Unwissenheit außerdem auf ihre Rechte verzichten. Was man unter "viele" versteht, mag wiederum relativ sein. Und daß die Erfahrungen hier unterschiedlich sein mögen, soll auch nicht bestritten werden. Aber darum geht es ja auch gar nicht.

Im Übrigen sprach ich von "Geschäftstüchtigkeit". Daraus im Umkehrschluß "Geschäftsuntüchtigkeit" zu machen, ist reine Interpretationssache.

Zu den juristischen Streitfällen: Urteile zum Thema wären schon allein deshalb interessant, da sie sich auf geltendes Recht stützen, und man von einer gewissen zugrunde liegenden Sachkompetenz und professionellen Auseinandersetzung mit der Thematik ausgehen kann; zum Anderen können sie im so genannten "Präzedenzfall" als wichtige Argumentionshilfe für ähnliche oder gleich gelagerte Streitfälle dienen. Nicht umsonst werden bestehende Urteile immer wieder gerne von Rechtsanwälten und Steuerberatern als Orientierungshilfe zu Rate gezogen (auch wenn sie nicht als hundertprozentig verbindlich für nachfolgende Fälle angesehen werden können - nur um das noch mal klarzustellen für die ganz Genauen; und PS: Ich möchte mich auch ausdrücklich davon distanzieren, daß hier die Gesamtheit aller RA und STB gemeint ist).

Für mich ist dieser Thread jedenfalls erst mal abgehakt. Habe das Gefühl, daß das Thema inzwischen eine eindeutig echauffierte und haarspalterische Sprache spricht, die eine neutrale und konstruktive Diskussion wohl nicht mehr gewährleistet. Schade.
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The Council

Dabei seit: 19.01.2006
Ort: Rivendell
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.01.2008 23:54
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Nimm Dir mal einen Anwalt mit Profession für Patent-/Urheberrechte und binde Dir nen Hunni ans Bein...
So herum wird ein Schuh auf Deine Frage daraus...

Liebe Grüße
The Council
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