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Thema: Nutzungsrechte vom 30.10.2006


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SL-Design

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Verfasst Fr 03.11.2006 09:50
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stolat hat geschrieben:

1 geringe nutzung
2 mittlere
3 große
4 umfangreiche?


Naja, das ist sehr schwammig.
Man kann das ja auch konkreter festlegen.
In Deinem Fall wäre z.B. eine geringe Nutzung die Rechte für einen einmaligen Abdruck in einer Zeitschrift in einem Land.
Eine mittlere wäre z.B. der Abdruck einer Illu für eine Rubrik. Also der Abdruck für 12 Ausgaben aber auch nur in einem Land. Eine grosse wäre das selbe, aber europa- oder weltweit. Aber z. B. nur für eine Werbekampagne (keine anderen Mittel). Ein Umfangreiche wären für mich die räumlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht. Da kann der Kunde das Bild wo und wann er will, veröffentlichen.
Internet ist eher eine Sonderregelung. Ist zwar weltweit aber wenn du die Nutzung ausschliesslich aufs Netz beschränkst, ware das für mich eine mittlere.
Wenn ich die Rechte einer Illu verkaufe, kläre ich die Nutzung vorher genau ab. Weiss es der Kunde es noch nicht, muss er entweder (sehr teuer) die uneingeschränkten Rechte kaufen, oder oder mich nach und nach über die anstehende Nutzung informieren und dann wird nachverhandelt. Das sollte aber alles vertraglich fixiert sein.
Die Original-Illustration (sofern sie nicht rein digital ist) bleibt übrigens immer dein Eigentum. Sollte dein Kunde die haben wollen, um sie sich gerahmt übers Sofa zu hängen, muss er die extra kaufen.
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stolat
Threadersteller

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Verfasst Fr 03.11.2006 13:15
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krass

der AGD machts das noch anders.
Da gibt es eine Trennung zwischen Nutzungsgebiet, Nutzungsart, Nutzungsumfang und Nutzugsdauer.

demnach spielen die zeitlichen und räumlichen Faktoren bei der Bestimmung des Nutzungsumfanges keine Rolle(die werden getrennt berechnet und danach auf das Entgelt für den Nutzungsumfang addiert. Au weia!

Nutzungsumfang leitet sich also hier nur von der größe der Zielgruppe, Auflagenhöhe, wahrscheinlich auch der Größe der Illu ab usw. und genau für die hätte ich gerne vier Beispiele und dann hab ich die kiste im Schrank
die anderen faktoren sind eigentlich ganz einfach einzuschätzen.

@SL danke für die Antwort, aber die bringt mich jetzt ganz aus dem AGD System (und ich hab ja nichts anderes * Ich bin unwürdig * )

gruß, sto
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
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Verfasst Fr 03.11.2006 13:31
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stolat hat geschrieben:
krass

der AGD machts das noch anders.
Da gibt es eine Trennung zwischen Nutzungsgebiet, Nutzungsart, Nutzungsumfang und Nutzugsdauer.

So steht das übrigens auch im Gesetzbuch:
UrhG §31 (1) hat geschrieben:
Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
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stolat
Threadersteller

Dabei seit: 20.07.2006
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Verfasst Mo 06.11.2006 09:11
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ok da anscheinend die frage zu blöd ist oder es tatsächlich keiner weiss, streiche ich hier mal die segel.

machts gut, sto
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.11.2006 09:29
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Und die drei Seiten Antworten zuvor reichen dir nicht? Au weia!
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stolat
Threadersteller

Dabei seit: 20.07.2006
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Verfasst Mo 06.11.2006 11:56
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für die anderen antworten hab ich mich bedankt, leider ist die bestimmung des nutzungsumfanges ( ohne den bezug zur rauml. und zeitlichen nutzung) ein aussschlaggebender faktor, ohne den ich immer noch keinen preis festlegen kann.

kann sein dass das system starr und unpraktisch ist aber mit irgend etwas muss ich ja anfangen

aber ich komm schon drauf ist kein riesen prob mehr.
gruß, sto


Zuletzt bearbeitet von stolat am Mo 06.11.2006 11:59, insgesamt 2-mal bearbeitet
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