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Thema: Nutzungsrecht ich kapiers nicht:-( vom 29.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrecht ich kapiers nicht:-(
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Flex
Threadersteller

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Verfasst Do 29.03.2007 09:15
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Nutzungsrecht ich kapiers nicht:-(

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Moin Kollegen,

leider hatten wir Medienrecht in der Schule nicht und daher habe ich ein paar Fragen:
Es gibt ja das einfach und das ausschließliche nutzungsrecht.

Habe ich es richtig verstanden das der Unterschied zwischen den beiden darin besteht, das wenn ich angenommen ein Logo gestalte und dies nur mit dem einfachen Nutzungsrecht verkaufe theoretisch dieses Logo auch noch an andere Leute verkaufen kann? Und wenn der Kunde das nicht will muss er das ausschließliche Nutzungsrecht kaufen?
Sehe ich das so richtig?

2. Frage:

Angenommen ich erstelle ein Corporate Design für einen Kunden und schreibe in den Vertrag „Übertragung des einfachen Nutzungsrechts“. Jetzt ruft ein halbes Jahr später eine Agentur an und möchte gerne das Logo haben da sich mein Kunde an diese gewandt hat....muss ich das Logo kostenfrei rausgeben?

Mit welcher Klausel in der AGB mache ich dem Kunden VERSTÄNDLICH klar das ich bei Bedarf das Logo rausgebe und nicht immer für jedes einzelne Produkt einen Nutzungsgebühr verlange?


Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß
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initvoice

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Verfasst Do 29.03.2007 10:30
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hier mal was zum thema nutzungsrecht:

jede entwurfleistung die eine persönliche und geistige schöpfung erkennen lässt, unterliegt dem schutz des urheberrechtsgesetzes (UhrG).
das urheberrecht ensteht mit der schöpfung. es gibt keine formalitätn oder eintragsnotwendigkeiten. dem urheber enstehen also keine kosten und hat lt. welturheberrechtsabkommens kostenfreienweltweiten schutz.
ohne dir genehmigung des urhebers darf niemand diese entwurfsleistung vervielfältigen, austellen, verändern etc.
und da das urheberrecht ein persönlichkeitsrecht ist, ist es immer an die person gebunden und kann nicht verkauft, verschenkt oder vermietet werden.

allerdings kannst du deinem auftraggeber gegen angemessene vergütung (die z.b. das 0,7 fache der entwurfsarbeit ist), die nutzungsrechte deines geschützen werkes einräumen.
der kunde kann sich auch auf das recht stützen und seinerseits duie unrechtmäßige nutzung durch dritte verfolgen und unterbinden.

wenn du also ein logo an eine agentur rausgeben musst, dann wiederum nur das nutzungsrecht, was du ggf. wieder berechnen kannst. kommt natürlich immer drauf an, wie es benutzt wird (deutschland/europa/weltweit, was für eine marke etc.)
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Verfasst Do 29.03.2007 11:44
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initvoice hat geschrieben:
... jede entwurfleistung die eine persönliche und geistige schöpfung erkennen lässt, unterliegt dem schutz des urheberrechtsgesetzes (UhrG)...


"Jede" ist vielleicht etwas übertrieben. Voraussetzung ist unter anderem, dass die nötige Schöpfungshöhe erreicht wurde.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 29.03.2007 12:59
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top hat geschrieben:
initvoice hat geschrieben:
... jede entwurfleistung die eine persönliche und geistige schöpfung erkennen lässt, unterliegt dem schutz des urheberrechtsgesetzes (UhrG)...


"Jede" ist vielleicht etwas übertrieben. Voraussetzung ist unter anderem, dass die nötige Schöpfungshöhe erreicht wurde.


Steht doch schon da.

"jede entwurfleistung die eine persönliche und geistige schöpfung erkennen lässt"

c_writer
 
top
Moderator

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Verfasst Do 29.03.2007 13:33
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c_writer hat geschrieben:
Steht doch schon da.

"jede entwurfleistung die eine persönliche und geistige schöpfung erkennen lässt"

c_writer


Schau dir mal den den Link zur Schöpfungshöhe auf Wikipedia weiter unten an. Das Beispiel mit dem "laufendem Auge" zeigt mir, dass die deutsche Rechtssprechung bei Gebrauchskunst höre Ansprüche zur Schöpfungshöhe stellt und oftmals keinen Schutz durch das Urheberrecht zugesteht, da hier die Möglichkeit des Schutzes nach dem Geschmacksmustergesetz besteht. (Was aber meines Wissens mit einer Eintragung und Kosten verbunden ist. Habe ich mich auch noch nicht weiter auseinandergesetzt.)
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Flex
Threadersteller

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Verfasst Mi 04.04.2007 16:31
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danke für die Antworten aber helfen tuen Sie mir nicht:-(

Ich fasse mal zusammen was ich bis jetzt weiß:

Urheberrecht:
- das Urheberrecht liegt immer beim Urheber, dieses kann weder verkauft etc werden
- soll heißen ein Kunde wird nie das Urheberrecht bekommen, wenn er das will hat er nicht mehr alle Tassen im Schrank.

Einfaches Nutzungsrecht:
- ich kann das erstellte Produkt (zb. Logo) auch an andere Personen ausser dem Auftraggeber verkaufen (bzw Teile davon)

ausschließliches Nutzungsrecht
- ich darf oben gennantes nicht
- bin aber dazu berechtigt mit dem Produkt zu werben


WIE MACHT IHR DAS:
- stellt ihr für jedes Produkt ein Nutzungsrecht aus?
Mein Klientel sind hauptsächlich Kleine und Mittelständische Kunden


Gruß Flex
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initvoice

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Verfasst Do 05.04.2007 07:16
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genau, du berechnest zum einen den entwurf, reinzeichnung etc. und dann das nutzungsrecht was du einräumst.

hier findest du infos:

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Flex
Threadersteller

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Verfasst Do 05.04.2007 09:12
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ah, danke schonmal

habe ich urheberrecht, einfaches und ausschließliches Nutzungsrecht oben richtig erklärt?

zu welche der Puplikationen der ADG würdest du raten:

„Vergütungstarifvertrag Design (VTV) print und digital im Bundle“ ?


gruß Flex
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