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Verfasst Di 24.03.2015 13:05 Titel
Nutzungsrecht entziehen?
Hallo zusammen,
kann ich einem Auftraggeber die Nutzung meiner Arbeiten verbieten?
Im konkreten Fall geht es um einen Katalog den ich erstellt habe. Der Katalog ist bereits gedruckt und verteilt.
Jetzt will er die Rechnung nicht zahlen. Der Katalog liegt aber weiterhin im Geschäft aus.
Habe ich die Möglichkeit eine weitere Nutzung zu untersagen, bis die Angelegenheit geklärt ist?
Was habt ihr denn über die Nutzungsrechte schriftlich festgehalten? Was steht in eurem Vertrag?
Aus welchen Gründen zahlt er die Rechnung nicht? Weil er einfach ein böser Mensch ist oder irgendwelche Mängel beklagt?
Im Zweifel kannst du dein Geld über einen Mahnbescheid holen. Wenn er tatsächlich gegen die Nutzungsrechte verstößt kannst du es ihm natürlich untersagen, allerdings wirst du da ohne Anwalt nicht weit kommen.
Daher würde ich dir im Zweifel auch einen Anwalt anraten. Manchmal ist eine Erstberatung kostenlos.
Dabei seit: 24.03.2015 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Di 24.03.2015 13:33 Titel
Es gibt leider keinen Vertrag.
Es wurde alles mündlich abgemacht, was die ganze Sache nur schwieriger macht.
Am Produkt gibt es keine Mängel, allerdings beklagt sich der Auftraggeber über einen angeblichen Mehraufwand seinerseits.
Es geht auch nicht darum das er gar nicht zahlen will sondern die Rechnung um einen erheblichen Betrag gekürzt hat.
Sorry, da hätte ich präziser sein sollen.
Die vorläufige Entziehung der Nutzungsrechte war auch nur als Druckmittel gedacht.
Hilfreich ist ein Satz auf dem Angebot und besonders auf der Rechnung: Die vereinbarten Nutzungsrechte werden Firma XYZ nach Begleichung der Rechnung eingeräumt. Dann hättest du ggf. etwas in der Hand. Ob das ausreicht und was zu tun ist, sollte dir aber tatsächlich ein Anwalt sagen.
Eigenständig eine Rechnung kürzen geht irgendwie auch nicht. Das Problem bei den Nutzungsrechten ist die "Vollstreckung", also wie groß ist dein Einfluss auf den Kunden durch bloße Worte. Untersagen kannst du es vlt, aber ob der Kunde sich daran halten wird? Daher wirst du um rechtlichen Beistand wohl nicht herumkommen.
Dabei seit: 24.03.2015 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Di 24.03.2015 15:56 Titel
SL-Design hat geschrieben:
Dr_Gonzo hat geschrieben:
...beklagt sich der Auftraggeber über einen angeblichen Mehraufwand seinerseits.
Der woraus bestand?
Mehraufwand für die Mitarbeiterin des Auftraggebers die sich mit mir um den Katalog gekümmert hat.
130 Seiten Jahreskatalog neu gestalten ist eben auf beiden Seiten mit viel Arbeit verbunden.
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