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Thema: Nutzungsrecht bei Auftragsarbeit vom 06.05.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrecht bei Auftragsarbeit
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ukikokai
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Verfasst Di 06.05.2014 13:45
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Nutzungsrecht bei Auftragsarbeit

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Hallo!

Ich habe hier einen etwas spezielleren Fall zum Thema Nutzungsrecht/Vergütung:

Ich soll für eine Agentur eine Vektor-Illustration für eine ganzseitige Anzeige erstellen (Der Endkunde ist eine relativ große Firma). Normalerweise verrechne ich für Illustrationen wie es eben üblich ist ein Werkshonorar + gesonderte Nutzungsrechte.
In diesem Fall wurde bereits ein recht detaillierter Entwurf von der Agentur erstellt. Der Entwurf ist größtenteils eine Montage aus Stockbildern, das Endergebnis soll ähnlich aussehen, aber eben professioneller, schöner, mit einigen kleineren Änderungen.
Kann ich Nutzungsrechte verrechnen? Rein gefühlsmäßig ist meine Arbeit mehr wert als die reine Vergütung der Arbeitszeit. Schließlich soll das Inserat vielfach abgedruckt werden (und ich stelle der Agentur dafür auch die Vektordaten zur Verfügung).
Die Agentur sieht das naturgemäß anders und meint, eigentlich sei es ja nur eine Reinzeichnung.

Hat jemand schon Erfahrung mit ähnlichen Fällen gesammelt und kann mir Rat geben?

Vielen Dank und LG,
Ukiko
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 06.05.2014 15:27
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Hast du die Arbeit schon erledigt oder bist du noch in der Verhandlungsphase? Alternativ kannst du einfach dein Honorar hochschrauben und eine Pauschale für die offene Datei anbieten. Die Nutzungsrechte würden dann nur als Formsache und nicht als Kostenfaktor mit auf das Angebot bekommen.
 
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ukikokai
Threadersteller

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Verfasst Di 06.05.2014 16:12
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Danke für die rasche Antwort und den Vorschlag!
Bin noch in der Verhandlungsphase. Das mit der Pauschale für die offenen Daten ist eine gute Idee, allerdings habe ich das Angebot bereits gestellt und die Erstellung und die Nutzungsvergütung gesondert ausgewiesen (weil 2 verschiedene Nutzungsmodelle angeboten: zeitlich begrenzt/unbegrenzt). Kommt dvielleicht ein bisschen komisch rüber, wenn ich im nachhinein sage: "Oh, ihr wollt für die Nutzung nichts zahlen? Egal, dann verrechne ich stattdessen einfach was anderes!" ...
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 06.05.2014 17:17
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Da ist natürlich was dran. Allgemein ist es einfach schwer zu beurteilen, ob Nutzungsrechte gerechtfertigt sind oder nicht. Zumal dein Kunde die Rechnung ja begleichen muss. Verständnis kann man idR nicht erwarten. Gerade dann, wenn man nach einer Vorlage arbeitet kommt es wirklich auf die Umsetzung an, nach meiner Sicht der Dinge. Das ist jedoch kein grundsätzliches Ausschlusskriterium.
 
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Verfasst Mi 07.05.2014 09:51
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Würde sich der Job denn finanziell lohnen, wenn Du nur die reine Arbeitszeit abrechnen könntest?
Mit deinem abgegebenen Angebot kannst du wirklich schlecht zurückrudern, entweder ohne Nutzungsentschädigung oder gar nicht machen.
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ukikokai
Threadersteller

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Verfasst Mi 07.05.2014 23:38
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Ja, Arbeitszeit wird vergütet, also zahle ich zumindest nicht drauf.
Ob die Nutzungsrechte gerechtfertigt sind, ist wohl wirklich Ansichtssache bzw. ein Graubereich. Vor einiger Zeit hatte ich einen ähnlichen Auftrag (Arbeit nach Vorlage) von einer anderen Agentur und die Nutzungsrechte wurden anstandslos akzeptiert.
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