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Thema: Nutzungsrecht vom 04.11.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrecht
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Tobi.csp
Threadersteller

Dabei seit: 04.11.2010
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Verfasst Do 04.11.2010 10:30
Titel

Nutzungsrecht

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Hallo Zusammen,
Habe folgendes Problem.
Der AG ist Abgesprungen von einem gesamt Paket CD + Extras. Der AG war im gutem Bekannten Kreis und wir hatten schon ein Projekt durchgeführt. Daher habe ich vorab auf Vertrauensbasis und zeit gründen schon einmal mit der Entwurfsarbeit begonnen. Noch keine Vertraglichen Vereinbarungen getroffen.
Nun kam der Abbruch. Am Ende der Entwurfsarbeit für das Logo (allerdings noch nicht abgeschlossen).
Nun hat er mir angeboten das in Rechnung zu stellen und weiterhin gefordert die Referenzen bei vorangegangen Projekt von meiner HP zu nehmen.

Ich habe ihm einen Betrag für die Abtretung meines "Referenzrechtes" vom altem Projekt angeboten. (ein Nutzungsrecht wurde damals nicht schriftlich deklariert, dummerweise.) Handelte sich um Logo HP Flyer und Produktdesign.

Für die Entwurfsarbeit habe ich einen Grundbetrag ohne Nutzungsrechte (da nicht abgeschlossene Entwurfsarbeit) gestellt.
Weiterhin habe ich dem AG Angeboten einfaches Nutzungsrecht ohne Beschränkungen mit dem Faktor 1.5 oder ausschließliches ohne Beschränkungen mit dem Faktor 2.5 zu erwerben.

Nun wurde eine Anwalt auf AG Seite eingeschaltet. Die Faktoren und preise wären nicht nachvollziehbar und es wären keine vertraglichen Vereinbarung die diese Rechtfertigen würden. (denke schon... ganz normales Urheberrecht.)

Vllt kann mir jemand helfen und mir etwas über meine Rechtliche Lage schildern.. würde gerne im Vorfeld wissen ob mir der Anwalt ans Bein pinkelt oder nicht *zwinker*

Liebe Grüße
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 04.11.2010 10:37
Titel

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warum darfst du denn die alten referenzen nicht mehr nutzen?

und warum soll er dafür bezahlen, dass du die referenzen von der homepage nimmst?

den rest würde ich von einem anwalt klären lassen, du würdest hier eh keine verbindlichen aussagen bekommen. auf die solltest du auch nicht bauen...

was das letzte projekt angeht: du lässt dir einfach deinen arbeitsaufwand bezahlen und fertig. die entwürfe bekommt er nicht und auch kein nutzungsrecht, da die daten ja noch nicht fertig sind. so würde ich es machen.
 
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Zeithase

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Verfasst Do 04.11.2010 10:41
Titel

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Was sagen denn Deine AGB dazu? Ach, Du hast keinen Vertrag und ihm sind auch keine AGB bekannt? Tja. Möglichkeit 1: Abhaken. Möglichkeit 2: Anwalt. Wobei ich befürchte, dass Möglichkeit 2 die teurere sein wird.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 04.11.2010 11:10
Titel

Re: Nutzungsrecht

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Tobi.csp hat geschrieben:
Hallo Zusammen,
Habe folgendes Problem.
Der AG ist Abgesprungen von einem gesamt Paket CD + Extras. Der AG war im gutem Bekannten Kreis und wir hatten schon ein Projekt durchgeführt. Daher habe ich vorab auf Vertrauensbasis und zeit gründen schon einmal mit der Entwurfsarbeit begonnen.
Bekannter hin oder her, das ist und bleibt halt immer ein Risiko, das du da auf eigene Verantwortung eingehst...

Noch keine Vertraglichen Vereinbarungen getroffen.
Nun kam der Abbruch. Am Ende der Entwurfsarbeit für das Logo (allerdings noch nicht abgeschlossen).
Nun hat er mir angeboten das in Rechnung zu stellen und weiterhin gefordert die Referenzen bei vorangegangen Projekt von meiner HP zu nehmen.
Er bezahlt für die bereits erbrachte Leistung mit der du bereits ohne Absprache begonnen hattest... Finde ich in Ordnung

Ich habe ihm einen Betrag für die Abtretung meines "Referenzrechtes" vom altem Projekt angeboten. (ein Nutzungsrecht wurde damals nicht schriftlich deklariert, dummerweise.) Handelte sich um Logo HP Flyer und Produktdesign.
Was heisst hier "Referenzrecht"... Du hast ein Recht auf Namensnennung, z.B. auf seiner HP wenn du die erstellt hast... Jedoch kein Recht das Projekt als Referenz auf deiner HP zu nutzen, wenn er das nicht mehr möchte. Gab es eine Vereinbarung das du das Projekt unwiderruflich für Eigenwerbung nutzen darft? Das er dafür zahlen soll, damit du es von der Seite nimmst ist Kinderkacke.

Für die Entwurfsarbeit habe ich einen Grundbetrag ohne Nutzungsrechte (da nicht abgeschlossene Entwurfsarbeit) gestellt.
Völlig normal

Weiterhin habe ich dem AG Angeboten einfaches Nutzungsrecht ohne Beschränkungen mit dem Faktor 1.5 oder ausschließliches ohne Beschränkungen mit dem Faktor 2.5 zu erwerben.
Nun wurde eine Anwalt auf AG Seite eingeschaltet. Die Faktoren und preise wären nicht nachvollziehbar und es wären keine vertraglichen Vereinbarung die diese Rechtfertigen würden. (denke schon... ganz normales Urheberrecht.)
Die Faktoren kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen... * Ööhm... ja? * Wie sieht denn da deine Aufschlüsselung nach dem AGD aus, oder hast du die Faktoren gewürfelt?

Vllt kann mir jemand helfen und mir etwas über meine Rechtliche Lage schildern.. würde gerne im Vorfeld wissen ob mir der Anwalt ans Bein pinkelt oder nicht *zwinker*
Es war nur ein "Angebot", oder? Lass ihn den Entwurf zahlen und gut is... Möchte er die unfertige Datei nutzen, dann ist ein Nutzungsrecht allerdings gerechtfertigt. Hier solltest du das ganze aber klar strukturiert und nachvollziehbar auflisten und und darauf Hinweisen, dass das nach dem AGD eine ganz normale Vorgehensweise ist. Wenn er die Nutzungsrechte nicht kaufen will, gibts halt auch keine Datei des unfertigen Logos zur weiteren Verwendung... * Keine Ahnung... * Edith: frage mich aber allerdings auch, wozu du ihm von dir aus überhaupt ein Nutzungsrecht für ein unfertiges Logo angeboten hast? * Ööhm... ja? *

Liebe Grüße


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Do 04.11.2010 11:23, insgesamt 2-mal bearbeitet
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Do 04.11.2010 11:14
Titel

Re: Nutzungsrecht

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Tobi.csp hat geschrieben:

Für die Entwurfsarbeit habe ich einen Grundbetrag ohne Nutzungsrechte (da nicht abgeschlossene Entwurfsarbeit) gestellt.
Weiterhin habe ich dem AG Angeboten einfaches Nutzungsrecht ohne Beschränkungen mit dem Faktor 1.5 oder ausschließliches ohne Beschränkungen mit dem Faktor 2.5 zu erwerben.


Wieso soll jemand ein Nutzungsrecht für etwas erwerben, das nicht genutzt werden kann, weil es nicht fertig ist?

Zitat:
Nun wurde eine Anwalt auf AG Seite eingeschaltet. Die Faktoren und preise wären nicht nachvollziehbar und es wären keine vertraglichen Vereinbarung die diese Rechtfertigen würden. (denke schon... ganz normales Urheberrecht.)


Was soll das heissen: "ganz normales Urheberrecht"? Logos sind überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt und ob das für den Rest zutrifft, dürfte eine der zu klärenden Fragen sein ...

Zitat:
Vllt kann mir jemand helfen und mir etwas über meine Rechtliche Lage schildern.. würde gerne im Vorfeld wissen ob mir der Anwalt ans Bein pinkelt oder nicht *zwinker*


Der Anwalt tut vermutlich das, wozu er beauftragt wurde. Mit Urin hat das nichts zu tun. Jetzt kannst du dir entweder selbst einen Anwalt nehmen, der dir vermutlich erst mal einige Zähne ziehen und einige Wissenslücken beseitigen muss. Vielleicht kaspern dann die beiden Anwälte das Ganze unter sich aus. Wenn nicht, geht Ihr in ein Verfahren mit für dich sehr ungewissem Ausgang. Bezahlt werden wollen die Anwälte so oder so.

Geld in die Hand nehmen solltest du aber auf jeden Fall: Um dich mal umfassend beraten zu lassen, was ordentliche Verträge, AGB, übertragbare Rechte usw. angeht.

b.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Verfasst Do 04.11.2010 11:35
Titel

Re: Nutzungsrecht

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blindtext hat geschrieben:

Geld in die Hand nehmen solltest du aber auf jeden Fall: Um dich mal umfassend beraten zu lassen, was ordentliche Verträge, AGB, übertragbare Rechte usw. angeht.b.


Auf jeden Fall! An diesem Punkt wird hier leider nur allzu oft und allzu gerne gespart...

Und wenn dann was schief läuft, wird aber dann gerne im Nachhinein mit Nutzungsrechten und Co. dick aufgetragen...


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Do 04.11.2010 11:36, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
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Verfasst Do 04.11.2010 12:18
Titel

Re: Nutzungsrecht

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designzicke hat geschrieben:
Du hast ein Recht auf Namensnennung, z.B. auf seiner HP wenn du die erstellt hast...


Woraus soll sich dieses Recht begründen?
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 04.11.2010 13:10
Titel

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Zitat:
Recht auf Namensnennung
Nach § 13 UrhG kann der Urheber "bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist".
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