mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 20.04.2024 04:38 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Nutzungsgebühren bei Auftrag an Tourismusverband vom 21.02.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsgebühren bei Auftrag an Tourismusverband
Seite: 1, 2, 3, 4  Weiter
Autor Nachricht
MGler
Threadersteller

Dabei seit: 10.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 21.02.2012 11:05
Titel

Nutzungsgebühren bei Auftrag an Tourismusverband

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,
ich bekomme einen Auftrag von einem Tourismusverband einer Thermen-Ortschaft, eine interaktive Karte dieser ganzer Ortschaft zu erstellen.
In dieser Ortschaft um die Therme gibt es rund 10 Hotels, die dann alle diese Karte in ihre eigene Webseite einbetten oder von der Tourismus-Verbands-Webseite verlinken.

Wie geht ihr bei der Angebotserstellung bei sowas vor? Nutzungsgebühren einfach nur für den Tourismusverband und die Hotels dürfen dann einfach so darauf verlinken (Links sind ja rechtlich erlaubt) oder kann man hier Nutzungsgebühren für jedes Hotel draufschlagen, das die Karte dann auch verwendet (auch wenn es nur auf die Tourismusseite verlinkt)?

Gruß MGler
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 21.02.2012 11:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

du müsstest deinem kunden (wenn nutzungsrecht vergütet wird) das recht einräumen, auch unterlizenzen zu vergeben. du kassierst bei deinem kunden und dein kunde würde dann bei seinen hotels kassieren (wenn sie es in ihre homepage einpflegen wollen). wenn das überhaupt nötig ist.

vermutlich ist das sogar der sinn dieses auftrages, also eine karte zu machen, die die hotels nutzen sollen... also dem vertrag zweckdienlich.

für eine einfache verlinkung wirst du keine nutzungsgebühr geltend machen können!
 
Anzeige
Anzeige
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.02.2012 11:24
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nefliete hat geschrieben:
für eine einfache verlinkung wirst du keine nutzungsgebühr geltend machen können!

Das sehe ich auch so.
Wie kommst Du überhaupt auf die Idee?
Dein Kunde ist der Tourismusverband und nur dem kannst Du Nutzungsrechte verkaufen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
MGler
Threadersteller

Dabei seit: 10.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 21.02.2012 11:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

klar - ich machs für den Tourismusverband.
Aber dieser macht es ja in erster Linie für die Hotels und ich weiß, dass diese dann alle mein Produkt verwenden werden.
Entweder einfach darauf verlinken oder direkt in die Webseite einbetten.

Und deswegen fragte ich hier nach, weil ich mir nicht sicher bin, was man in solch einer Situation macht, denn ich könnte dieses Produkt theoretisch an jedes dieser einzelnen Hotels verkaufen und würde mehr verdienen, als wenn ich es "nur" dem Tourismusverband verkaufe.
  View user's profile Private Nachricht senden
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.02.2012 12:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

MGler hat geschrieben:
..denn ich könnte dieses Produkt theoretisch an jedes dieser einzelnen Hotels verkaufen und würde mehr verdienen, als wenn ich es "nur" dem Tourismusverband verkaufe.

Du verkaufst es aber nur dem Tourismusverband und der macht den Deal mit den einzelnen Hotels.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 21.02.2012 12:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wichtig ist, dass der Tourismusverband den anderen Hotels Nutzungsrechte einräumen darf, das solltest du so im Angebot formulieren. Und diese erweiterte Nutzung könntest du dir natürlich etwas höher vergüten lassen als du es könntest, wenn nur der Tourismusverband deine Arbeit nutzt. Ob der sich dann das Geld dass er "mehr" an dich bezahlt hat, von den Hotels zurück holt, ist dann sein Problem.
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.02.2012 12:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich würde aus der Technik sowas wie ein Produkt im Sinne eines Software-Moduls machen und dafür dann sowas wie Reseller-Lizenzen anbieten. Wenn du weißt, dass es jetzt schon 10 Hotels sind, dann verkauf dem Verband z.B. eine 15er-Lizenz. Hat den Charme, dass der Verband nicht das Gefühl hat, du wolltest sie abzocken, wenn du bei jedem Hotel die Hand aufhältst, du hast nicht den Verwaltungsauftakt und du kannst bei geschickter Formulierung in Leistungsbeschreibung und Rechnung gegenüber dem Verband daraus sogar ein Standard-Modul machen, dass du auch an andere Kunden vertreiben kannst. Biete dem Verband doch so ne Art Entwicklungspartnerschaft an. Soll heißen: Du musst nicht jede Anforderung zu 100% nach den Vorstellungen des Verbandes umsetzen, sondern kannst ein parametrisierbares Produkt entwicklen, dafür lässt du dem Verband einen Preisnachlass.

Bißchen Hirnschmal ins License-Managing gesteckt und du hast hier ein skalierbares Geschäftsmodell.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 21.02.2012 12:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

die hotels sollen für ein verlinkung blechen? der verband wird das kostenlos den hoteliers anbieten...
wir machen ab an und videos für tourismusverbände, daher habe ich so meine erfahrung (auch mit hoteliers).

@mgler: ohne den verband hättest du gar keine hotels den du was verkaufen kannst. außerdem ist das sinn und zweck des auftrages... du macht den auftrag über den verband und passt enstprechend die nutzungsrechte an. und du würdest an die hotels vlt gar nicht verkaufen, weil die dafür einfach kein geld ausgeben würden... glaub mir, da winkt nicht die große kohle. der vervabd die kuh die gemolken werden muss! *ha ha*
 
 
Ähnliche Themen Welcher MwSt-Satz für reine Nutzungsgebühren?
Auftrag abbrechen
Auftrag abbrechen?
Abzocke bei Auftrag aus der Jobbörse
auftrag der agentur zurückgeben
Auftrag abbrechen statthaft?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3, 4  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.