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Thema: Nutzung als Referenzen vom 06.02.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzung als Referenzen
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chillmoo
Threadersteller

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Verfasst Do 06.02.2014 13:45
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Nutzung als Referenzen

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Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Nutzung der Finalen Entwürfe als Referenzzwecke. Ich habe für eine Agentur mit Kunden X Entwürfe für die Webapp des Kunden X erstellt. Vertraglich vereinbart ist folgendes:

Zitat:
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die von ihm entwickelten Entwürfe und späteren programmierten
Umsetzungen für eigene Referenzzwecke zu benutzen und das Ergebnis für diesen Zweck in Printund
Onlinemedien zu veröffentlichen unter Verwendung des Agenturnamens als Kunden.


Ich habe die Entwürfe abgeliefert bei der Agentur, Sie wurden schlussendlich nach mehreren Wochen Verzögerung bezahlt und ich habe sie als Referenzen aufgenommen, wie vereinbart unter Nennung des Agenturnamens.

Nun hat mich die Agentur angeschrieben, dass das Urheberrecht doch bei denen läge und ich daher erst um Freigabe bitten muss, dass ich es als Referenz nutzen darf. Sie haben es selbst noch nicht dem Kunden gezeigt.

Wer hat nun also Recht? Da keine Erwähnung zum Nutzungsrecht im Vertrag festgehalten ist und ich freischaffender Designer bin, sollte es ja eig. maximal nur ein einfaches Nutzungsrecht für die Agentur geben. Soweit ich weiß ist die Nutzung von Material (Bild & Text) innerhalb der Entwürfe rechtmäßig, da es klar als Auftrag gehandelt wurde und ich nun das Urheberrecht an den Entwürfen habe. Oder hat der Kunde X nach wie vor das Urheberrecht an den Bildern und Texten innerhalb der Auftragsentwürfe?

Wäre sehr nett, wenn dazu jemand was weiß Lächel
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 06.02.2014 14:21
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Hier mal ein kleiner Info-Links:
http://www.designschutznews.de/2011/11/darf-ein-designer-auftragsarbeiten-als-referenzen-veroffentlichen/
http://www.designschutznews.de/2014/01/lg-berlin-nutzung-von-grafikdesign-als-referenz-ist-geschaeftsueblich/
http://www.juraforum.de/gesetze/urhg/31-einraeumung-von-nutzungsrechten

Taktisch ist das natürlich nicht so richtig geschickt, wenn du es schon veröffentlichst, während der eigentliche Kunde es noch gar nicht gesehen hat!
 
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chillmoo
Threadersteller

Dabei seit: 26.01.2009
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Verfasst Do 06.02.2014 14:34
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Danke für die Links. Werde ich mir mal anschauen. Lächel

Klar ist es für die Agentur nicht von Vorteil, wenn ich es bereits als Referenz veröffentliche. Aber der Vertrag besteht ja nur mit der Agentur und nicht deren Kunden. Für mich war es ja als Auftrag abgeschlossen. Was die Agentur dann macht und wann sie es dem Kunden zeigt, ist ja nicht wirklich mehr meine Sache.
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jense

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Verfasst Do 06.02.2014 14:47
Titel

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ganz ehrlich, wenn ich die agentur wäre und ein freelancer hätte noch unveröffentlichte projekte als referenz auf seine seite gepackt, hätte ich ihn lang gemacht.
es gehört einfach zum guten ton, so etwas mit der agentur zu besprechen.
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chillmoo
Threadersteller

Dabei seit: 26.01.2009
Ort: -
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Verfasst Do 06.02.2014 14:56
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Der gute Ton rechtfertigt aber noch lange nicht die rechtliche Lage. Ich gehe aber davon aus, dass der Kunde es gar nicht zu sehen bekommt, da ich mich kaum auf dem deutschen Markt bewege und die Referenzen auf US Designer Portalen liegen.
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Do 06.02.2014 15:13
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chillmoo hat geschrieben:
Der gute Ton rechtfertigt aber noch lange nicht die rechtliche Lage.


Die dann wohl den Vertrag oder Deine AGB nicht gelesen.

Ein Konfrontationskurs bringt Dich aber in Deinem Verhältnis zum Kunden nicht wirklich weiter, oder?

Wenn Du sagst, dass Du Dich auf amerikanischen Portalen bewegst, steht auch die Frage im Raum, aus Basis welchen Urheberrechts Du überhaupt arbeitest?
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Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.02.2014 15:31
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Verstehe ich das richtig, dass du nicht nur deine Arbeit als Referenz veröffentlichst, sondern auch DEREN Bild- und Textmaterial? Steht denn irgendwo, dass du dieses veröffentlichen darfst?!
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chillmoo
Threadersteller

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Alter: 34
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Verfasst Do 06.02.2014 18:04
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Nein ich veröffentliche nicht explizit deren Bild und Textmaterial. Deren Bilder und Texte sind aber verständlicherweise im Entwurf enthalten. Also in meinem Bild, was ja logisch ist.

@Monika: Natürlich arbeite ich nach deutschem Urheberrecht. Jedoch sind meine Referenzen meist auf amerikanischen Portalen hinterlegt. (dribbble, behance etc.) Das Projekt war auch ein deutsches.

Ich habe mit der Agentur heute einen etwas längeres Gespräch gehabt und habe schlussendlich deren Versuch mich ins Abseits zu stellen, als hätte ich 0 Rechte, gebrochen und Ihnen scheint schlussendlich wohl klar geworden sein nach meiner Argumentation (danke für die Links), dass sie gar nicht das Recht haben, welches sie sich selbst rausnehmen wollten. Damit war der Fall abgehakt.
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