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passat
Threadersteller
Dabei seit: 08.08.2007
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Verfasst Mi 08.08.2007 07:45
Titel Nur mündliche Vereinbarung - Kunde zahlt nicht |
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Guten Tag, liebe Leute,
ich bin freiberuflicher Webdesigner und habe für einen Kunden seit Januar 2007 die Gestaltung der Website und die laufende Betreuung übernommen (monatl. ca. 80 Stunden). Vereinbart wurde m ü n d l i c h eine Monatspauschale plus 1% Umsatzbeteiligung vom Gesamtumsatz für zusätzliche Arbeiten.
Die Monatspauschalen wurden unregelmäßig und schleppend gezahlt, zur Zeit stehen noch ca. 6.000 Euro aus.
Nun habe ich vor 14 Tagen - weil im Januar nur mündlich - dem Auftraggeber schriftlich die damaligen Vereinbarungen nachgereicht.
Gestern kam der Anruf, diese Vereinbarung wäre so nicht getroffen worden. Entweder Pauschale oder Umsatzbeteiligung.
Die 1%ige Umsatzbeteiligung liegt mittlerweile bei 25.000 Euro.
Nun dazu meine Fragen:
1. Kann ich bei Nichtzahlung des Kunden den von mir erstellten Webauftritt löschen?
(Die Rechnung für den Webauftritt wurde bezahlt). Kann der Kunde gegen mich rechtlich etwas unternehmen?
2. Sind durch die Bezahlung des Webauftritts automatisch die Rechte zum Kunden gegangen? Also: Gehört dem Kunden jetzt die Webseite?
3. Besteht irgendeine Aussicht an die 1% ranzukommen oder ist das von vornherein aussichtslos weil ich seinerzeit nix schriftlliches gemacht habe?
4. Lohnt es sich dennoch bei dieser Summe einen Anwalt zu Rate zu ziehen?
Ich weiß, da hab ich mich im Januar blöd verhalten, trotzdem bin ich für Tipps sehr dankbar.
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charon
Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Mi 08.08.2007 07:52
Titel Re: Nur mündliche Vereinbarung - Kunde zahlt nicht |
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passat hat geschrieben: |
Nun dazu meine Fragen:
1. Kann ich bei Nichtzahlung des Kunden den von mir erstellten Webauftritt löschen?
(Die Rechnung für den Webauftritt wurde bezahlt). Kann der Kunde gegen mich rechtlich etwas unternehmen?
2. Sind durch die Bezahlung des Webauftritts automatisch die Rechte zum Kunden gegangen? Also: Gehört dem Kunden jetzt die Webseite?
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1. Nein, du darfst die Seite nicht löschen.
2. Die Webseite gehört dem Kunden.
Sorry, aber wie beschränkt muss man sein um bei so einem Auftragsvolumen nichts schriftliches zu vereinbaren? Bei Hobbydesignern die 500 Euro mal abeschreiben müssen tuts weh.... aber so?
Zuletzt bearbeitet von charon am Mi 08.08.2007 07:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
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Verfasst Mi 08.08.2007 08:23
Titel
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Bei der Summe lohnt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.
Aber und das ist ein Gaanz grosses ABER: Wenn du keine Zeugen hast, und schon gar nix schriftliches... so leid es mir für dich tut: siehe meine Sig, zweiter Teil.
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Mi 08.08.2007 08:26
Titel
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Bei einer mündlichen Vereinbarung ohne Zeugen wird das in die Hose gehen. Solche Verträge sind zwar uneingeschränkt gültig, aber beweis das erstmal.
Und es ist wiedermal Zeit für meinen Smiley der fest in dieses Unterforum eingebaut werden sollte:
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passat
Threadersteller
Dabei seit: 08.08.2007
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mi 08.08.2007 08:30
Titel
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Vielen Dank für die schnellen Antworten,
jaaaaaaaa ich weiß das war ziehmlich blöd von mir, es war mir am Anfang nicht klar das die Umsatzbeteiligung so hoch ausfallen würde weil er sich nicht zum Gesamtumsatz geäußert hat.
Gibts denn da nicht wenigstens einen durch einen Anwalt zu erreichenden Vergleich?
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.08.2007 08:37
Titel
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Das kann dir nur ein Anwalt sagen. Und hier wirst du nur diffuses dazu hören, da
a: hier keiner Rechtsanwalt ist und
b: keiner die komplette Sachlage kennt und
c: Rechtsberatung in Deutschland den Rechtsanwälten und deren Berufsgruppe vorbehalten ist.
Also: Abmarsch zum Anwalt und das je schneller desto besser.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.08.2007 08:38
Titel Re: Nur mündliche Vereinbarung - Kunde zahlt nicht |
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charon hat geschrieben: |
Sorry, aber wie beschränkt muss man sein um bei so einem Auftragsvolumen nichts schriftliches zu vereinbaren? Bei Hobbydesignern die 500 Euro mal abeschreiben müssen tuts weh.... aber so? |
da muss ich dir beipflichten. du kannst nun versuchen über den anwalt was zu erwirken. evtl. hast du schriftstücke die die vereinbarung in irgendeiner art schriftlich festhalten. wenn nicht hast du wohl pech gehabt und gehst leer aus...
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bluecafe
Dabei seit: 04.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 09.08.2007 21:52
Titel
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Warum machst du weiter die Pflege, wenn der Kunde nicht zahlt?
Ich würde erst dann wieder die Arbeit aufnehmen, wenn der Auftraggeber bereit ist, eine schriftliche
Vereinbarung zu unterzeichnen, damit sich nicht jeden Monat das gleiche wiederholt.
Wenn er sich auf das ursprünglich Gesagte nicht einlassen will, trefft halt eine neue Vereinbarung.
Wahrscheinlich hat der Auftraggeber auch nicht mit so hohen Umsätzen gerechnet.
Manchmal ist es gescheiter, nicht alles bis zum Letzten auszufechten, zumal wenn die Ausgangs-
voraussetzungen so schlecht sind wie bei dir. Besser ist es eine Lösung zu finden, mit der man
auch leben kann, denn ursprünglich hast du ja wohl auch mit weniger gerechnet.
Wenn erstmal der Anwalt eingeschaltet ist, bist du diesen Auftraggeber jedenfalls los und die
80 Stunden Betreuung monatlich auch. Also überlege dir ob du einen zweifelhaften Ausgang eines
Rechtsstreits mit unvermeidlichem Verlust des Kunden vorziehst, oder ob du von dem ursprünglich
Zugesagtem Abstriche machst und dich irgendwo in der Mitte mit dem Auftraggeber einigst. Den
Differenzbetrag sieh als Lehrgeld. Erfahrung unbezahlbar ... nächstes Mal nur schriftlich.
Läßt sich der Auftraggeber auf keine schriftliche Vereinbarung ein, würde ich keinen Finger mehr
für ihn krumm machen. Wegen des Prozesskostenrisikos würde ich wohl auch keinen Anwalt
einschalten, sondern die ganze Energie statt für Rechtsstreitigkeiten auf neue Auftragssuche verwenden.
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