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Tony_CL
Threadersteller
Dabei seit: 28.07.2010
Ort: Koeln
Alter: -
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Verfasst Mo 23.08.2010 09:21
Titel NRW Schriftzug + Farben |
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Hallo,
ich soll ein Logo erstellen in dem unteranderem der Name "NRW" enthalten ist.
Ich überlege jetzt, ob es rechtmäßig erlaubt ist, dass NRW in diesen Farben und dieser Schriftart http://www.landespruefungsamt.nrw.de/nrw-logo%20427x140.jpg wie das offizielle NRW Logo zu machen. Den Punkt würde ich allerdings weglassen.
Könnte es da Probleme geben?
Die Firma ist nicht vom Land NRW oder ähnliches, ist eine Private.
Danke für eure Hilfe!
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seitenumbruch
Dabei seit: 21.08.2010
Ort: -
Alter: 54
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Verfasst Mo 23.08.2010 09:33
Titel
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Mahlzeit!
Habe mal beim DPMA 'ne Abfrage gestartet. Also ich wäre da vorsichtig, nicht nur wegen dem Namenszug, sondern auch wegen der Ähnlichkeit des Logos...
Auf dem Screenshot sind "nur" 4 Beispiele zu sehen...
Greetz, Andreas
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Tony_CL
Threadersteller
Dabei seit: 28.07.2010
Ort: Koeln
Alter: -
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Verfasst Mo 23.08.2010 14:58
Titel
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Dank dir.
Wo könnte ich denn anrufen / anschreiben ums 100%ig zu wissen?
Auf der anderen Seite, kann man sowas überhaupt schützen? Nur mal angenommen ich nehm ne Verdana, schreib NRW damit und geb dem ganzen die Farben wie die gemacht haben, dann siehts ja schon ziemlich ähnlich. klar haben die ne eigene Schrift etc, aber man kann das ja mit ähnlichen Schriften nachbauen. Kann man sowas überhaupt schützen?
Zuletzt bearbeitet von Tony_CL am Mo 23.08.2010 15:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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seitenumbruch
Dabei seit: 21.08.2010
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.08.2010 15:01
Titel
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Beim DPMA (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/uebersicht), bei einem Patentanwalt Deiner Wahl oder einer Universität, wo ab und zu mal Patentanwälte KOSTENLOSE Hilfe anbieten (z.B. Uni Magdeburg)...
EDIT
Du glaubst gar nicht, was man alles schützen lassen kann! Frag mal einen Patentanwalt, da staunste Bauklötzer!
Zuletzt bearbeitet von seitenumbruch am Mo 23.08.2010 15:06, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Tony_CL
Threadersteller
Dabei seit: 28.07.2010
Ort: Koeln
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.08.2010 15:23
Titel
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Oki, dann frag ich da mal nach.
Aber trotzdem. Die Farben sind von der Landesflagge. Wenn ich jetzt Nordrhein Westfahlen irgendwie darstellen will, gänige Abkürzung ist NRW, und dann noch die Farben rot, weiß (oder grau) und grün.
ich werd aber mal nachfragen, bei der Uni Magedeburg oder so, bzw da wo es kostenlos ist. Dank dir!
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seitenumbruch
Dabei seit: 21.08.2010
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.08.2010 17:11
Titel
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Klar, bitte sehr...
Naja, gerade weil Du die Farben der Landesflagge verwenden willst, könnten das irgendwelche Abmahn-Rechtsanwälte als eine Art "Anmaßung" sehen. Man kann niemals so doof denken, wie einem die Realität um die Backen gehauen wird...
Ich würde auch mal bei der "Landesregierung" an geeigneter Stelle (wüßte aber jetzt nicht wo - Pressestelle? Öffentlichkeitsarbeit?) nachfragen, ob Du Deinen Schriftzug so verwenden darfst. Wenn ja, lass es Dir auf jeden Fall schriftlich (schwarz auf weiß auf Papier!) geben, denn mündliche "Abreden" zählen (vor Gericht) nicht und manche Leute bestreiten vehement, dass sie Dir eine E-Mail geschrieben haben - weil sie vielleicht nicht dazu befugt waren. Wenn nicht, dann musst Du Deine Fantasie spielen lassen und was Neues entwerfen...
Aber auch da musst Du wieder darauf achten, ob sich nicht jemand schon "die Marke, das Design, das Geschmacksmuster" oder sonstwas hat schützen lassen und Du deswegen irgendwann mal "Ärger" bekommen könntest. Ein Patentanwalt wäre auf JEDEN FALL der richtige Ansprechpartner für Dich...
Greetz, Andreas
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mode93
Dabei seit: 17.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.08.2010 17:14
Titel
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Zitat: | Ich würde auch mal bei der "Landesregierung" an geeigneter Stelle (wüßte aber jetzt nicht wo - Pressestelle? Öffentlichkeitsarbeit?) nachfragen, ob Du Deinen Schriftzug so verwenden darfst. Wenn ja, lass es Dir auf jeden Fall schriftlich (schwarz auf weiß auf Papier!) geben, denn mündliche "Abreden" zählen (vor Gericht) nicht und manche Leute bestreiten vehement, dass sie Dir eine E-Mail geschrieben haben - weil sie vielleicht nicht dazu befugt waren. |
In der regel geht das. Habe es mit einem anderen Bundesland durch.
Einfach anfragen!
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seitenumbruch
Dabei seit: 21.08.2010
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.08.2010 17:16
Titel
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Bei welcher Stelle hast Du da explizit nachgefragt?
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