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Thema: Newsletter -> Pflichtangaben? vom 04.05.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Newsletter -> Pflichtangaben?
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zeitgeisty
Threadersteller

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Verfasst Di 04.05.2004 09:24
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Newsletter -> Pflichtangaben?

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Hallo zusammen!

Wenn man einen Newsletter verschickt, gibt es da Angaben, die verpflichtend dort hinein gehören?

Ein Link, wo sich der Empfänger aus dem eMail-Verteiler austragen kann ist sinnvoll. Aber ist er auch verpflichtend? Oder z.B. so etwas wie das Impressum eines Newsletters...?

Ich habe bereits gegoogelt, aber eine Suche in Verbindung mit dem Wort "Newsletter" und z.B. "Recht" ist schier unmöglich. Jedes Suchergebnis will einem einen Newsletter (meistens über das Thema "Recht" *zwinker* ) andrehen...

Hat jemand Tipps wo man Informationen findet oder weiß es gar jemand?

Schöne Grüße und schönen Dank,

Zeitgeisty
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barbararella

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Verfasst Di 04.05.2004 14:27
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das finde ich eine interessante frage! ich habe zwar keine quellen, aber ich denke mal, eine möglichkeit zur abmeldung (per link-klick) muss auf jeden fall dabei sein.

es gibt da einen ganz hilfreichen artikel bei heise:

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/45415&words=Newsletter

vielleicht hilft der ja weiter,

barbararella
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saucer

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Verfasst Do 06.05.2004 11:01
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hab mir heise nicht durchgelesen aber datenschutzbestätigungen gehören da mit rein (ihre adresse wird nicht dritten zugängig gemacht...etc pp)
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Super-Ihde

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Verfasst Do 06.05.2004 22:52
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ja, sobald mehr als nur die email-adresse abgefragt wird (also personenbezogene daten wie name, anschrift etc.), muss aus datenschutzrechtlichen gründen darauf hingewiesen werden, dass die Daten gespeichert werden usw.

am besten nimmt man den passus auf, dass man sich mit absenden des formulars mit der speicherung der daten einverstanden erklärt.
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zeitgeisty
Threadersteller

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Verfasst Di 11.05.2004 10:01
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Super-Ihde hat geschrieben:
ja, sobald mehr als nur die email-adresse abgefragt wird (also personenbezogene daten wie name, anschrift etc.), muss aus datenschutzrechtlichen gründen darauf hingewiesen werden, dass die Daten gespeichert werden usw.

am besten nimmt man den passus auf, dass man sich mit absenden des formulars mit der speicherung der daten einverstanden erklärt.


Super Hinweis. Sollte man auf jeden Fall machen. In meinem Fall wird aber nur die eMail-Adresse abgefragt, von daher ist das eher unkritisch.

Ich habe aber auch selbst neue Infos in Erfahrung gebracht ("Selbst ist der MG." *zwinker* )

Zwingend erforderlich ist ein Impressum. Das heißt, dass für den Empfänger ersichtlich sein muss, von wem er den Newsletter bekommen hat. Ein Link zum Austragen ist nicht erforderlich, da es dem Empfänger zuzumuten ist, über die Angaben im Impressum herauszufinden, wie bzw. bei wem er sich austragen kann. Aber wie gesagt: der Link ist nicht zwingend. Aus Sicht der Benutzerfreundlichkeit sollte man ihn schon einbauen. Oder wenigstens einen Link auf die Website, bzw. die Seite wo man sich austragen kann.

Als dann, Meine Frage ist beantwortet, Thema kann geschlossen werden. Aber vielleicht gibts ja noch ein paar Hinweise die darüberhinaus weiterhelfen Lächel Ist ja nicht so hochfrequentiert der "Rechtbereich"...
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dastef

Dabei seit: 03.11.2003
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Verfasst Di 11.05.2004 10:52
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mich würd mal interessieren wo du die infos nun herbekommn hast .. sowas is ja
doch immer gut zu wissen *g
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zeitgeisty
Threadersteller

Dabei seit: 20.02.2002
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Verfasst Di 11.05.2004 10:56
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Hab mich an meine Verwandten erinnert. Einer davon studiert Jura Grins

Die Infos sind amtlichen und somit verbindlichen BGH-Urteilen "entsprungen". Sollte also stimmen. Aber von meiner Seite natürlich "ohne Gewähr" Lächel
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