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oberstyler
Threadersteller
Dabei seit: 14.04.2005
Ort: Hamburg
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.03.2006 13:12
Titel Neuer Hoster und Webdesigner von Kunde verändert meine Files |
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Hallo,
ich hab mal folgende Frage. Ich habe für einen Kunden bis vor kurzem sowohl das Hosting als auch das Webdesign gemacht. Da ich nun von München nach Hamburg gezogen bin, hat sich der Kunde entschieden den Hoster/Designer zu wechseln, da dieser auch so einen rundum Service (PC Wartung, Telefonanlage, bla bla...) bietet und eben bei im vor Ort ist. Wenn man sich mal seine Site anschaut... naja... aber tut nichts zum Thema...
Also wurden nun meine alten Dateien vom Server angefragt, damit die Seite auch auf dem neuen Hoster vorhanden ist. Anscheinend wird aber geplant die Seite zu erweitert/verändern. Kann ich hier aufgrund von Urheberrecht Einspruch erheben? Also wenn meine Dateien übernommen und verändert werden?
Danke im Voraus
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Krycek
Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: 43
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oberstyler
Threadersteller
Dabei seit: 14.04.2005
Ort: Hamburg
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.03.2006 13:57
Titel
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Es besteht kein wirklicher "Vertrag" über die Leistung. Sie wurde damals im freundschaftlichen Rahmen erstellt. Wir reden da auch nur von ca. 300 Euro.
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Krycek
Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: 43
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Verfasst Do 23.03.2006 14:35
Titel
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oberstyler hat geschrieben: | Es besteht kein wirklicher "Vertrag" über die Leistung. Sie wurde damals im freundschaftlichen Rahmen erstellt. Wir reden da auch nur von ca. 300 Euro. |
Dann hält sich ein rechtlicher Anspruch deinerseits "in Grenzen". Für einen mündl. Vertrag brauchst Du gute Zeugen. Und wenn gar kein Vertrag bestand, verbuchst Du es als Lehrgeld. Klar: Unter Freunden erwartet man vielleicht ein anderes Verhalten... aber so sind sie halt manchmal, die "Freunde".
Genieß die Sonne und ärger Dich nicht weiter. Das schlägt nur auf den Magen und versaut den Tag
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pRiMUS
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.03.2006 15:18
Titel
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wo ist das problem, wenn der neue hoster die seite erweitert? wenn du eh nicht mehr für ihn in frage kommst weil du für ihn zu weit weg wohnst.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.03.2006 15:19
Titel
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Krycek hat geschrieben: | oberstyler hat geschrieben: | Es besteht kein wirklicher "Vertrag" über die Leistung. Sie wurde damals im freundschaftlichen Rahmen erstellt. Wir reden da auch nur von ca. 300 Euro. |
Dann hält sich ein rechtlicher Anspruch deinerseits "in Grenzen". Für einen mündl. Vertrag brauchst Du gute Zeugen. Und wenn gar kein Vertrag bestand, verbuchst Du es als Lehrgeld. Klar: Unter Freunden erwartet man vielleicht ein anderes Verhalten... aber so sind sie halt manchmal, die "Freunde".
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Wieso? Ich denke, die Kohle hat er schon, er ist scheinbar auch Besitzer des Web-Spaces auf dem die Daten liegen. ich würde es eher so sehen, dass der kunde beweisen muss, ein Anrecht auf unentgeltliche Herausgabe zu haben. Und genauso ist der Kunde in der Pflicht, die Übertragung der Nutzungsrechte zu beweisen.
Aber du hast schon recht, dass der Ärger in einer gewissen Verhältnismäßigkeit zum Ergebnis stehen sollte.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.03.2006 15:20
Titel
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pRiMUS hat geschrieben: | wo ist das problem, wenn der neue hoster die seite erweitert? wenn du eh nicht mehr für ihn in frage kommst weil du für ihn zu weit weg wohnst. |
kann ich jetzt auch nicht so ganz nachvollziehen. ich mein, der kunde will ja mit seiner webseite arbeiten. und das er nen ansprechpartnber vor ort haben will, ist schon verständlich irgendwie. was würdest du denn von dem kunden erwarten?
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Krycek
Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.03.2006 15:24
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Ich denke, die Kohle hat er schon, er ist scheinbar auch Besitzer des Web-Spaces auf dem die Daten liegen. ich würde es eher so sehen, dass der kunde beweisen muss, ein Anrecht auf unentgeltliche Herausgabe zu haben. Und genauso ist der Kunde in der Pflicht, die Übertragung der Nutzungsrechte zu beweisen.
Aber du hast schon recht, dass der Ärger in einer gewissen Verhältnismäßigkeit zum Ergebnis stehen sollte. |
Ach so. Ich dachte die Daten hätte der Kunde schon...
Ja mei. Nu kann man sich natürlich querstellen und sich weigern, die entsprechenden Daten an den Kunden auszuhändigen, da er ja auch keinen Vetrag vorweisen kann (wie Du schon sagst). Muss man jetzt vielleicht vom Kunden vom Verhältnis zum Kunden abhängig machen.
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