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Thema: Netto-Rechnung bei §19 vom 15.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Netto-Rechnung bei §19
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mgubler
Threadersteller

Dabei seit: 11.09.2007
Ort: Willich | Krefeld
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.10.2007 07:49
Titel

Netto-Rechnung bei §19

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Hallo zusammen,

die Überschrift passt bestimmt nicht, aber ich probiers mal so:
Wenn ich ein Gewerbe hätte, bei dem ich die MwSt. nicht ausweise (gem. §19) und dann Waren bei einem Händler
kaufe, bei denen auf der Rechnung steht "Zahlbar: 8 Tage nach Rechnungsdatum netto", dann ist es doch richtig,
dass ich den Bruttobetrag an diesen Händler überweise, oder?!?

1. Ich weise keine MwSt aus. (gem §19)
2. Händler weist MwSt. aus, will aber lt. Rechnung nur Nettobetrag haben.
3. Ich bezahle (auf Grund §19) den Brutto-Betrag?!?


Ist das so richtig?!?
Ich habe das so verstanden, dass ich erst dann den Nettobetrag zahlen muss, wenn ich selbst die MwSt ausweise.
Oder habe ich da etwas falsch Verstanden?!?

Ich wäre Euch für Eure Hilfe sehr dankbar.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.10.2007 09:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hm das "rein netto" auf der rechnung des händlers heisst nicht, das du den nettobetrag zahlen musst, sondern das der betrag ohne weitere abzüge (z.b. skonto) zu zahlen ist. Du überweist selbstverständlich den Bruttobetrag (das würdest Du im übrigen auch tun, wenn du Umsatzsteuerpflichtig wärst).
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