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taste of ink
Threadersteller
Dabei seit: 14.06.2005
Ort: Hamburg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.02.2007 13:18
Titel Nebenjob - Rechtliche Situation |
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Hallo allerseits,
bin derzeit in der Ausbildung als MG. Habe mal eine rechtliche Frage. Kann ich nebenher mit der Produktion von Webseiten Geld verdienen, ohne Gewerbeschein? Ich weiß, dass ich die Zustimmung meines Chefs brauche, aber bis zu welchem Betrag kann ich nebenher was verdienen? Ich meine manche Leute jobben auch nebenbei (Kellnern, Flyer verteilen usw.) Hätte evtl. einen Kunden, der brauch natürlich ne Rechnung oder was vergleichbares.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.02.2007 13:39
Titel Re: Nebenjob - Rechtliche Situation |
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taste of ink hat geschrieben: | Hallo allerseits,
bin derzeit in der Ausbildung als MG. Habe mal eine rechtliche Frage. Kann ich nebenher mit der Produktion von Webseiten Geld verdienen, ohne Gewerbeschein? Ich weiß, dass ich die Zustimmung meines Chefs brauche, aber bis zu welchem Betrag kann ich nebenher was verdienen? Ich meine manche Leute jobben auch nebenbei (Kellnern, Flyer verteilen usw.) Hätte evtl. einen Kunden, der brauch natürlich ne Rechnung oder was vergleichbares. |
gibt da im grunde mehrere möglichkeiten:
1. gewerbe (oder kleingewerbe)
2. sich vom kunden auf 400 € basis beschäftigen lassen (lohnt aber erst, wenn wirklich regelmäßig was zu tun is)
3. rechnung als privatmann ausstellen (wobei das a bissel mit vorsicht zu genießen is, von wegen freibeträgen etc. da solltest dich dann direkt beim finanzamt schlau machen).
ich denke das sinnvollste wäre ein kleingewerbe. da hält sich der aufwand ziemlich in grenzen (1 x pro jahr ne steuererklärung mit gewinn & verlustrechnung reicht). damit kannste dann auch ordentliche rechnungen ausstellen.
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marta hansen
Dabei seit: 12.08.2005
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.02.2007 15:33
Titel
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hallo,
gibt es da nicht auch so etwas wie ein wettbewerbsverbot ? klick
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.02.2007 15:39
Titel
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marta hansen hat geschrieben: | hallo,
gibt es da nicht auch so etwas wie ein wettbewerbsverbot ? klick |
warum? wenn der chef zustimmt ist doch alles in ordnung... er sollte es halt tunlichst unterlassen, firmenkunden anzugraben...
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bluedom
Dabei seit: 26.10.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.02.2007 15:41
Titel
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marta hansen hat geschrieben: | hallo,
gibt es da nicht auch so etwas wie ein wettbewerbsverbot ? klick |
Wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung dazu gibt wohl nicht *zwinker*
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marta hansen
Dabei seit: 12.08.2005
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.02.2007 16:05
Titel
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bluedom hat geschrieben: | marta hansen hat geschrieben: | hallo,
gibt es da nicht auch so etwas wie ein wettbewerbsverbot ? klick |
Wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung dazu gibt wohl nicht *zwinker* |
ja, wenn der arbeitgeben seine zustimmung zum nebenjob im bereich webseitenproduktion gibt.
was ist aber, wenn er nur sagt, dass er nen nebenjob hat, ohne angabe der eigentlichen tätigkeit?
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shakadi
Griller Killer
Dabei seit: 21.12.2003
Ort: SHA
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.02.2007 16:09
Titel
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marta hansen hat geschrieben: | bluedom hat geschrieben: | marta hansen hat geschrieben: | hallo,
gibt es da nicht auch so etwas wie ein wettbewerbsverbot ? klick |
Wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung dazu gibt wohl nicht *zwinker* |
ja, wenn der arbeitgeben seine zustimmung zum nebenjob im bereich webseitenproduktion gibt.
was ist aber, wenn er nur sagt, dass er nen nebenjob hat, ohne angabe der eigentlichen tätigkeit? |
und wenn der hund nicht geschi**en hätte, hätte er den hasen erwischt.
wenn das wörtlein wenn nicht wäre, wäre ich längst schon millionär...
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marta hansen
Dabei seit: 12.08.2005
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.02.2007 16:31
Titel
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shakadi hat geschrieben: | marta hansen hat geschrieben: | bluedom hat geschrieben: | marta hansen hat geschrieben: | hallo,
gibt es da nicht auch so etwas wie ein wettbewerbsverbot ? klick |
Wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung dazu gibt wohl nicht *zwinker* |
ja, wenn der arbeitgeben seine zustimmung zum nebenjob im bereich webseitenproduktion gibt.
was ist aber, wenn er nur sagt, dass er nen nebenjob hat, ohne angabe der eigentlichen tätigkeit? |
und wenn der hund nicht geschi**en hätte, hätte er den hasen erwischt.
wenn das wörtlein wenn nicht wäre, wäre ich längst schon millionär... |
ja gut, ich hab verstanden. wollt nur darauf hinweisen...
wie heißt es so schön: "unwissenheit schützt vor strafe nicht"
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