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Thema: Namensgleichheit? vom 29.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Namensgleichheit?
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wrangler
Threadersteller

Dabei seit: 06.02.2005
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Verfasst So 29.07.2007 15:56
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Namensgleichheit?

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Hallo Gemeinde,

ich habe seit einiger Zeit ein Gewerbe angemeldet. Jetzt habe ich festgestellt, es gibt schon eine Werbeagentur mit dem selben Namen. Wenn ich jetzt einfach meinen Heimatort mit in den Firmennamen einbinde, ist das dann rechtlich ok?

Beispiel: WS design (das wäre jetzt er Name) meine alternative wäre dann WS design Musterstadt.


Danke für eure Bemühungen.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.07.2007 16:39
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Die Verwechslungsgefahr ist in meinen Augen nach wie vor gegeben und somit dürfte der Namensinhaber mit den älteren Rechten besser dastehen.
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flyerladen

Dabei seit: 02.02.2007
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Verfasst So 29.07.2007 18:21
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Das ist nach HGB § 37 unrechtmäßig und Grund für eine firmenrechtliche Unterlassungsklage.

Spar Dir den Ärger und denk Dir einen neuen Namen aus, das gibt nur Zunder ohne Ende.
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spread-media

Dabei seit: 24.08.2006
Ort: Kiel
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.07.2007 20:12
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§37 HGB greift jedoch nur, sofern das andere Unternehmen bei einem Registergericht ordnungsgemäß eingetragen ist (GmbH etc.) oder wenn der Unternehmensname beim Deutschen Paten- und Markenamt als Marke geführt wird.

-> https://dpinfo.dpma.de/

Ansonsten stimme ich Nimroy zu. Der Namensinhaber mit den älteren Rechten hätte auf dem Klageweg wahrscheinlich bessere Karte...
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flyerladen

Dabei seit: 02.02.2007
Ort: SOUTH AFRICA
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.07.2007 20:16
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stimmt soweit, greift aber auch bei einzelunternehmen und gbr´s die den namenzzusatz im gewerbe angemeldet haben zb. meier karroseriebau, frank meier etc. dazu gab es mal einen musterprozess, der diese ausage bekräftigt.

übrigens steht das hgb über dem markenrecht.


Zuletzt bearbeitet von flyerladen am So 29.07.2007 20:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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spread-media

Dabei seit: 24.08.2006
Ort: Kiel
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.07.2007 20:42
Titel

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Bei einer reinen Gewerbeanmeldung (kommunales Gewerbemeldeamt / Ordnungsamt) ist ein Namenszusatz nicht eintragungsfähig. Es wird lediglich der bürgerliche Name des Anmeldenden sowie die Art der angemeldeten Tätigkeit (z. B. Herstellung von Möbeln) eingetragen. Das gilt beispielsweise auch für die Gewerbeanmeldung eines Geschäftsführers einer GmbH.

Ausschlaggebend für den Namensschutz ist ausschließlich die Anmeldung beim zuständigen Registergericht (also Handelsregister beim Amtsgericht) und gilt auch nur für eintragungsfähige Körperschaften. Nicht jedoch für z. B. eingetrage Kaufleute (e. K.). Auch dort wird nur der Name des Inhabers (z. B. Ferdinand Müller e. K.) eingetragen, nicht jedoch der Unternehmensname (Superconsult - Ferdinand Müller e. K.).

Selbst bei der Eintragung in das Unternehmensregister kann es zu namensrechtlichen Problemen kommen, da das Amtsgericht nur zur einfachen Prüfung auf Namensgleichheit verpflichtet ist. Hier wird dann der ältere Rechteinhaber bevorzugt.

Zitat:
übrigens steht das hgb über dem markenrecht.
Habe ich auch nie bestritten. Deswegen habe ich ja auch geschrieben
Zitat:
...bei einem Registergericht ordnungsgemäß eingetragen ist oder wenn der Unternehmensname beim Deutschen Paten- und Markenamt als Marke geführt wird.
*zwinker*
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