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el loco
Threadersteller
Dabei seit: 29.03.2006
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Verfasst Mi 29.03.2006 15:40
Titel nachträgliches verwertungsrecht? |
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Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir in folgender Problematik weiterhelfen:
Die Situation:
Agentur A wirbt Mitarbeiterin K von Agentur B ab. K beginnt bei A, diverse Aufträge abzuwickeln, u.a. den Satz eines Reisekatalogs. Dafür verwendet K hübsche Fotos, die sie z.T. von B mitgenommen hat, weil sie dort auf ihren Laptop gespielt worden waren. Der Katalog wird gedruckt, alle freuen sich.
Wenig später flattert bei dem Reiseunternehmen eine Schadenersatzforderung (30.000 €) wegen nicht autorisierter Verwendung der bezeichneten Bilder ins Haus. Der Anwalt des Reiseunternehmens ruft natürlich bei A an und sagt: "Hier, Leute, helft mir oder ich muss das 1:1 an euch durchreichen."
Nun liegen die Rechte an den Fotos aber nicht primär bei B, sondern bei den Fotografen. Und können dort ganz regulär eingekauft werden (nicht mal sehr teuer).
Die Frage:
Mal abgesehen davon, dass A mordsmäßig gepennt hat ... Wenn nun A im Nachhinein für sich Verwertungsrechte an den in Rede stehenden Bildern kauft, können die dann auch rückwirkend, also auf die bereits im Umlauf befindliche Publikation angewendet werden?
Und schließlich: Kann B überhaupt Schadensansprüche geltend machen, wenn die Verwertungsrechte an den Bildern quasi jeder kaufen kann (bloß eben nicht weitergeben darf)?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
Zuletzt bearbeitet von el loco am Mi 29.03.2006 15:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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keks0ne
Dabei seit: 31.03.2005
Ort: NRW
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Verfasst Mi 29.03.2006 15:46
Titel
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der K. aus E. würde es ganauso machen wie wie B.
aber wie kommt "die" K. denn überhaupt auf die idee, die bilder von B. bei einem auftrag von A. zu verwenden?
geh ich recht in der annahme das du kerstin, kirsten oder katharina heisst?
Zuletzt bearbeitet von keks0ne am Mi 29.03.2006 16:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
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el loco
Threadersteller
Dabei seit: 29.03.2006
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Verfasst Mi 29.03.2006 15:51
Titel
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heiteres namenraten? 3 x falsch, und "die K" bin auch nicht ich. und es waren die bilder von B bei einem auftrag von A. aber dies nur am rande. ;o)
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.03.2006 15:55
Titel
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Wie sah es denn genau mit den Rechten bei den Bildern damals aus?
Es gibt so viele verschiedene Möglichkeiten von Verträgen...
Selbst die, wo der Fotograf die Bilder selbst nicht mehr nutzen darf.
Ohne diese Information ist das hier nur heiteres Raten.
Aber dennoch standen die Bilder absolut nicht Agentur A zu. Sie
wurden in jedem Fall ohne Erlaubnis verwendet, so wie ich das
mitbekommen habe. Egal wo die Rechte liegen...
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.03.2006 15:59
Titel
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Also mit meinem laienwissen über die gesetzeswelt würde ich mal sagen, wenn A die Rechte nachträglich erwirbt, dann sind sie nochmal mit nem blauen auge davongekommen. Wenn K Pech hat und B nicht auf den Kopf gefallen ist, dann machen sie K lang wegen Diebstahl oder sowas. Denn die Bilder gehörten nicht ihr sondern der Agentur. Die hätte sie quasi bei ihrem Ausscheiden zurückgeben müssen.
Sollte sich B jedoch beim Fotografen die Exklusiv-rechte gesichert haben (nicht unüblich) dann hat A ein Problem. Dann entweder Schadensersatz oder einstampfen.
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