mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 00:27 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Nach Imprimatur durch Kunden falsches Druckergebnis vom 29.06.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nach Imprimatur durch Kunden falsches Druckergebnis
Autor Nachricht
cherrydonut
Threadersteller

Dabei seit: 29.09.2003
Ort: Würzburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 29.06.2012 09:07
Titel

Nach Imprimatur durch Kunden falsches Druckergebnis

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallöchen,

hier mal eine Frage aus einem aktuellen Fall.

Der Kunde hat Druckfreigabe für eine Imagemappe gegeben. Nun stellte er verärgert fest, dass ein Bild noch ein Platzhalter war und sein Logo minimal angeschnitten wurde.

Die Datei ist durch drei Hände gegangen, aber niemand hat den Fehler bemerkt. Natürlich ist das auch teils meine Schuld. Nun fordert der Kunde jedoch, dass ich die Druckkosten übernehmen soll für einen Neudruck.

Meiner Meinung nach ist es doch so, wenn der Kunde eine Datei zum Druck freigibt, ist das verbindlich und sein Verschulden, wenn er das nicht bemerkt?! Klingt jetzt doof von wegen "ich hab nix gemacht", aber es geht ja um die Druckkostenübernahme.

Danke für Euren Rat.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.06.2012 09:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Machst du viel Umsatz mit dem Kunden? Dann beiss in den sauren Apfel und verhandel soft. Ist das ein Kunde der alle 5 jahre mal die Visitenkarten updaten lässt, dann stell dich stur.

Auf keinen Fall würde ich die gesamten Kosten übernehmen.
a) Die Broschüre scheint mir verwendbar
b) Er trägt Teilschuld, er hat es auch nicht gesehen

Ich kenn als Kompromiss so Regelungen wie "Der eine zahlt das Material (Platten und Papier) der andere den Druck. Oder Nachlass auf die nächste Rechnung von X Prozent.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
sarbes

Dabei seit: 26.01.2011
Ort: Aschaffenburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.06.2012 13:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Du wirst mit ziemlicher Sicherheit (dies ist ja nur eine Meinung und keine Rechtsberatung) vor Gericht Recht bekommen, wenn Du eine unterzeichnete Druckfreigabe hast. Da gibt es mehr als genug einschlägige Urteile. Das ist ja auch Sinn und Zweck einer Freigabe, sonst könnte man sich den Aufwand ja sparen.

Politisch ist das Verhältnis zum Kunden dann natürlich wahrscheinlich etwas ... naja ... schwieriger.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.06.2012 14:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn eine Freigabe vorliegt und der Kunde es unterzeichnet hat, ist es zum Druck Freigegeben. Punkt.

Wenn es ein Kunde ist, der man auch weiter behalten will, bitte den ein Nachdruck mit Rabatt, ansonsten freigegeben ist freigegeben.


Zuletzt bearbeitet von eugen.schuetz am Fr 29.06.2012 14:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Text für Imprimatur in Englisch
Preisminderung bei unzufriedenem Druckergebnis
Druckergebnis nicht optimal - wer haftet?
Werbung an Kunden mit logo des Kunden?
Druckerei Lieferverzug d. falsches Lieferdatum - Konsequenz?
Druckerei versucht falsches Papier unterzujubeln
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.