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Thema: Muss ich Druckvorlagen aushändigen? vom 24.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Muss ich Druckvorlagen aushändigen?
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Autor Nachricht
Timotion
Threadersteller

Dabei seit: 24.11.2007
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Verfasst Sa 24.11.2007 15:33
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Muss ich Druckvorlagen aushändigen?

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deleted... aufgrund der sicherheit ^^

danke für alle tipps


Zuletzt bearbeitet von Timotion am Di 27.11.2007 22:47, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Sa 24.11.2007 16:36
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Was steht auf der Rechnung als Posten?

Schreib Ihnen ein Druck-PDF und stell es Ihnen zur Verfügung. Dann können Sie nachdrucken und gut ist. Du kannst dir jetzt natürlich auch überlegen, weitere Nutzung zu untersagen bzw. ein Angebot für die offenen Daten und das uneingeschränkte Nutzungsrecht zu unterbreiten. Da musst du dich aber darauf einstellen, dass man das nicht einsehen wird und du einen Rechtsstreit am Hals haben wirst. Ich würde auch mal alle Mails ausdrucken etc. und rekosntruieren, wann welcher Auftrag erteilt wurde mit welchen Konditionen und auf was die Rechnung ausgestellt wurde.

Und lern draus, dass man immer Verträge (und sei es nur in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen) macht! Lächel


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Sa 24.11.2007 16:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Sa 24.11.2007 17:50
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grundsätzich musst du satzdateien nicht rausgeben. der kunde hat im zweifelsfall die gestaltung eines bestimmten produktes bestellt wie z.b. briefpapier oder visitenkarte. dieses hat er wohl dann auch in form gedruckter werke bekommen. wie nimroy schon sagt, kannst du der firme druckfähige pdf-dateien zur verfügung stellen, von denen ein nachdruck ohne weiteres möglich ist. ein weiterer anspruch auf offene daten besteht nicht. mein immer wieder gern genutzer vergleich hier:

für ein gekauftes auto bekommst du auch keine konstruktionspläne und keinen bausatz für die fertigung weiterer autos, sondern nur das bestellte auto (und das sollte auch ein anwalt wissen - aber hier wird wohl nach der devise verfahren "man kann's ja mal probieren - vielleicht kuscht er ja vor einem anwaltsschreiben). du könntest natürlich die herausgabe der offenen daten gegen entsprechendes entgelt vorschlagen. aber ich gehe mal schwer von aus, das der kunde sich darauf nicht wirklich einlassen wird.

Zum Thema Festplattencrash - ja es gibt in der Tat meines wissens nach die Verpflichtung, Kundendaten aufzubewahren. Ich hab was von 5 oder 6 Jahren im Kopf (aber nagel mich da jetzt bitte nicht fest), in denen man Daten für z.B. einen Nachdruck aufbewahren muss. Zumindest hatte ich das mal gelesen. Man möge mich bitte berichtigen, wenn dem nicht so ist.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Sa 24.11.2007 17:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
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Verfasst Sa 24.11.2007 18:30
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dem schliesse ich mich an Lächel

das mit dem aufbewaren ist mir neu - muss man das?
gut, ich habe noch alle daten von vor 10jahren, von daher egal.
würde mich mal interessieren.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Sa 24.11.2007 18:36
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cyanamide hat geschrieben:
dem schliesse ich mich an Lächel

das mit dem aufbewaren ist mir neu - muss man das?
gut, ich habe noch alle daten von vor 10jahren, von daher egal.
würde mich mal interessieren.


ich bilde mir ein das mal gelesen zu haben. und die chefin einer befreundeten agentur hat mir das auch mal gesagt. ich weiß aber nicht mehr wo das mal stand...
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 24.11.2007 18:53
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müsste das nicht im vertrag oder agb so definiert
sein, damit dem so sein müsste? ansonsten muss
es ja eine rechtsgrundlage dafür geben.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.11.2007 19:03
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wie gesagt - ich möchts jetzt nicht beschwören aber ich hatte es mal gelesen. ich find aber grad auch keine grundlage dafür... evtl. hängt es mit der gewährleistung zusammen. die gibt es ja z.b. bei programmierungen auch und die is da glaub auch irgendwas um 1 - 2 jahre... * Keine Ahnung... *
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Do 06.12.2007 11:35
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so ich mach jtzt mal nen doppelpost, aber nur um das thema wieder hervorzuholen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufbewahrungspflicht

es gibt also in der tat eine aufbewahrungspflicht für daten. nämlich 6 Jahre... Als Kaufmann dürfte man die allermeisten Gewerbetreibenden hier wohl bezeichnen dürfen - zumindest juristisch... Ooops
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