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Thema: Muss der Inhaber auf die Visitenkarte des Partners? vom 02.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Muss der Inhaber auf die Visitenkarte des Partners?
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lugus
Threadersteller

Dabei seit: 29.06.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 02.04.2007 22:08
Titel

Muss der Inhaber auf die Visitenkarte des Partners?

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Hallo zusammen.

ich soll für eine Firma eine Visitenkarte erstellen. Die Firma besteht aus 2 Personen, die eine hat mit ihrem namen das Gewerbe angemeldet, die zweite Person ist aber gleichberechtigter Partner und mit 50% an Gewinn & Kosten beteiligt.

Die Person die die Firma gemeldet hat möchte auf der Visitenkarte des Partners "Inhaber:xyz" vermerkt haben, da es rechtlich so sein muss!???

Der Partner fragt nun mich ob das sein muss. Ich habe so etwas noch nie gesehen auf Visitenkarten. Ist das tatsächlich so, oder nur ein falscher Vorwand??

dankbar für rat...
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emil2.0
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 02.04.2007 22:16
Titel

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auf einer visitenkarte darf stehn was will.
 
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Cihan

Dabei seit: 11.06.2008
Ort: Hamburg
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.06.2009 00:16
Titel

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Thread ist zwar alt, Thema aber dennoch lesens- und wissenswert: Soweit ich weiß, gibt es Unternehmensformen, bei denen das relevant ist. Ich denke hier speziell an GbR.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 30.06.2009 00:27
Titel

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Auf einem Briefbogen mag das relevant sein, aber doch nicht auf einer Visitenkarte. * Such, Fiffi, such! *
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.06.2009 11:47
Titel

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es darf drauf stehen, was will. aber je nachdem was man drauf schreibt, muss es dann korrekt benannt sein.
ich denke da z.b. an den FH-zusatz bei dipl., wenn dieser eben an einer FH gemacht wurde.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 01.07.2009 10:06
Titel

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leitfaden (immer mit vorsicht zu genießen)

es dürfen halt keine angaben gemacht werden, die nicht stimmen. genau wie ex schon sagte. also kein diplom angeben wo keines gemacht wurde. visitenkarten gehören nicht zu den geschäftsbriefen.
 
 
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MGi Foren-Übersicht -> Recht


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