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SpiderFX
Threadersteller
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Verfasst Fr 31.03.2006 12:55
Titel Muss das Logo den Firmenname enthalten (GmbH)? |
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Hi,
hier haben ja schon viele Leute darüber diskutiert ob sie ihrer Firma einen Fantasienamen geben dürfen oder ob der Familienname enthalten sein muss.
Wie sieht das Ganze denn anders herum aus, wenn sich eine Firma beispielsweise als Schulze GmbH im Handelsregister hat eintragen lassen und nun ein Logo gestaltet habe möchte? Kann das Logo dann noch auf einem Fantasienamen basieren oder muss dann Schulze verwendet werden?
Das GmbH muss soweit ich weiß ja nicht unbedingt im Logo stehen, muss dann aber z.B. bei den Adressdaten auf der Geschäftsausstattung auftauchen, oder?
CyA
SpiderFX
[edit]
Titel geändert
Zuletzt bearbeitet von tacker am Fr 31.03.2006 14:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
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Verfasst Fr 31.03.2006 12:57
Titel
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wie wäre es mit:
PillePalle
ein Projekt der Schulze GmbH
Wichtig ist eigentlich, dass erkennbar ist, mit wem man es zu tun hat.
Zuletzt bearbeitet von Mac am Fr 31.03.2006 12:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SpiderFX
Threadersteller
Dabei seit: 11.07.2002
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Verfasst Fr 31.03.2006 13:54
Titel
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Also muss nur der eingetragene Name irgendwo im Logo auftauchen? Dann ginge ja auch sowas wie "Schulze Salamifabrik", oder?
CyA
SpiderFX
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
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Verfasst Fr 31.03.2006 13:57
Titel
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Der eingetragene Name muss nicht mal im Logo auftauchen, da ein Logo 'qua definitionem' ein Logo ist.
Schreib im Fuss des BfBg
PillePalle
ein Projekt der HansWurst AG oder was weiß ich.
Dann ist für den REchtsverkehr klar erkennbar, mit wem hier z.B. Rechnungen getauscht werden.
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SpiderFX
Threadersteller
Dabei seit: 11.07.2002
Ort: Bremen
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Verfasst Fr 31.03.2006 17:19
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Danke für den Hinweis.
Dann verhält es sich also so, wie Iglo beispielsweise eine Marke von der Unilever Deutschland GmbH ist. Dann könnte man es ja theoretisch auch so machen, dass man eine Vermögensberarung aufmacht und nebenbei auch noch eine Werbeagentur mit eigenem Logo und allem anderen, die man aber nicht separat anmeldet, sondern auf die Geschäftsausstattung mit draufsetzt, dass es ein Unternehmen der Vermögensberatung sei?!?
Eine Frage hätte ich aber doch noch.
Ist das denn lediglich im Briefbogen erdorderlich oder auch auf Visitenkarten und in Anzeigen? Oder reicht dort das Logo mit dem Fantasienamen?
CyA
SpiderFX
Zuletzt bearbeitet von SpiderFX am Fr 31.03.2006 17:31, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
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Verfasst Fr 31.03.2006 17:34
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M.W. dienst eine Visitenkarte lediglich als 'Hirnhaken', damit ich
mich erinnern kann, wem ich die Flossen geschüttelt habe.
Was drauf steht, ist dir überlassen.
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
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Verfasst Fr 31.03.2006 17:35
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SpiderFX hat geschrieben: | Danke für den Hinweis.
Dann verhält es sich also so, wie Iglo beispielsweise eine Marke von der Unilever Deutschland GmbH ist. Dann könnte man es ja theoretisch auch so machen, dass man eine Vermögensberarung aufmacht und nebenbei auch noch eine Werbeagentur mit eigenem Logo und allem anderen, die man aber nicht separat anmeldet, sondern auf die Geschäftsausstattung mit draufsetzt, dass es ein Unternehmen der Vermögensberatung sei?!? |
Da würde ich aber mal das Finanzamt fragen, was das dazu meint... Du musst bei deinem Gewerbe ja angeben, in welcher Branche es tätig ist. Daher würde ich mal vermuten, dass man nicht so einfach etwas "branchenfremdes" zusätzlich machen kann - ohne extra Anmeldung.
Unilever stellt z.B. Tiefkühlkost her (Iglo) und Kosmetikartikel (Rexona, Axe, etc.) - sind aber auch so in den entsprechenden Klassen angemeldet (Einträge im Handelsregister).
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SpiderFX
Threadersteller
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Verfasst Fr 31.03.2006 17:45
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Mir fällt da z.B. megaflyer.de ein. Im Impressum steht z.B. MEGAFLYER ist ein Service der Firma generate Communications GmbH. Dann gibt es noch Providershop.net und PremiumSpace, die ebenfalls beide ein Service der Firma generate Communications GmbH sind. Alle drei laufen über die gleiche Ust.-Ident.-Nr..
CyA
SpiderFX
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