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Thema: Musik Lizenz & Druckauftrag Problem vom 29.10.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Musik Lizenz & Druckauftrag Problem
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izanagi
Threadersteller

Dabei seit: 07.02.2007
Ort: Neuss
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Verfasst Fr 29.10.2010 22:26
Titel

Musik Lizenz & Druckauftrag Problem

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Hallo zusammen,
ich habe einige Hundert Euro Musik und SFX Lizenz eingekauft, Gemafrei und berechtigt für alle Medienproduktionen.
Die Frage die ich mir stelle... ich bin ja der Lizenzbesitzer,
wenn ich ein Spiel,Site was auch immer meinem Kunden verkaufe,
erwirbt er ja nicht die Musiklizenzen, die bleiben ja bei mir.

Wenn ihn jetzt die Gema oder der Urheber darauf anspricht, geht das ganze an mich über ist das richtig ?
Weil ich darf ja erstens keine Unterlizenzen verkaufen und
"möchte" es auch nicht weil ich schliesslich meine gekaufte Musik noch öfters verwenden möchte.
(ps: nein ich habe keine 1x Produkt oder 1 Jahres Lizenz erworben sondern ungebrenzt.)


Dann habe ich ein weiteres Anliegen. Ich weiss ihr seid keine Rechtsauskunft aber viell hat jemand
ein solchen Fall klären können.
Ich habe für einen Kunden einen Druckauftrag an die Druckerei übergeben, habe alles selbst bezahlt und
die Ware erstmal selbst in Empfang genommen und die Qualität zu checken.
Danach weiter an den Kunden geschickt. Jetzt hat der Kunde gesagt er bezahlt mir das RollUp nicht weil
es zu stark abgenutzt und beschädigt ist. Die Verpackung aber war eigentlich ok. Zudem war
das Rollup in einer Tasche. Fotos von der Beschädigung habe ich erst 15 Tage später erhalten und
der Druckerei geschickt. Die haben jetzt "über" einem Monat gebraucht die Reklamation zu bearbeiten.
Mit dem fazit wir hätten das vorher schon dem Paketmann melden müssen Menno!

Der Witz ist noch, mein Kunde hat das RollUp wärend der Reklamationszeit mit auf die Messe genommen,
weil wir ja niemals einen Ersatz in der kurzen Zeit bekommen hätten.
Naja und nun will er es nicht bezahlen und rät mir ich soll einen Anwalt holen und
mit der Druckerei das regeln.

Weiss jemand Rat ?

liebe grüße
marco
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Dabei seit: 11.03.2010
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Verfasst Sa 30.10.2010 22:34
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Zitat:
wenn ich ein Spiel,Site was auch immer meinem Kunden verkaufe,
erwirbt er ja nicht die Musiklizenzen, die bleiben ja bei mir.

Genau. Der Kunde braucht ja auch keine Lizenzen, weil er ja nur Nutzer und nicht Verkäufer ist. Es kann die Musik aus dem Spiel nicht für eigene Arbeiten verwenden und dann verkaufen. In dem Fall müsste er eine eigene Lizenz erwerben. Und es geht wahrscheinlich nicht, dass du ihm diese Lizenzen verkaufst.

Zitat:
erstmal selbst in Empfang genommen und die Qualität zu checken.

Wenn du die Qualität geprüft hast, hast du ja gesehen haben dass die Ware in Ordnung war. Also kann das Problem erst mit deinem Versand zum Kunden entstanden sein ... oder eben erst später. Der Kunde sollte ein beschädigtes Paket in keinem Fall vom Versender annehmen. Sonst übernimmt er die Verantwortung für eine Beschädigung während dem Versand.

Zitat:
Fotos von der Beschädigung habe ich erst 15 Tage später erhalten

Das klingt alles ein bisschen obskur. Der Kunde hat die Ware angenommen, genutzt und die Reklamation erst spät angeleiert.

Es liegt an dir deinem Kunden zu glauben, das die Qualität nicht optimal war. Aber komplett nicht bezahlen? Das ist wohl zu viel. Versuch doch, mit ihm um einen Nachlass (10%) zu feilschen und diesen Nachlass bei der Druckerei geltend zu machen. Weise ihn darauf hin, das er mit seiner Nutzung – wie der Name schon sagt – einen Nutzen hatte, der auch bezahlt werden muss.

Reklamation ist immer eine Ermessenssache. Das hat natürlich auch mit dem bisherigen und noch zu erwartendem Umsatz zu tun. Man kann leicht mal 50 EUR nachlassen, wenn die Woche drauf ein Job über ein paar Tausend kommt. Aber wenn ein Kunde alle heilige Zeiten mal einen Job bringt ...
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izanagi
Threadersteller

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Verfasst Di 02.11.2010 00:49
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Zitat:
ein Job über ein paar Tausend kommt.

Lächel aus deinem Munde hört sich das Traumhaft an... eigentlich gibts über 100 Euro keine Jobs,
zumindest nicht im Printbereich. Für Web schon eher. (meine jetzige Erfahrung)
Deswegen nervt es mich auch tierisch, weil ich jetzt mehr bezahlen muss für den Druck als ich verdient habe.

Aber schonmal danke für deine Info, ich werd ihm auf alle Fälle noch die Meinung sagen.
Also die Fotos habe ich vorher bekommen, aber weil eine Messe 2 Tage später anstand und er sich auf meine Lieferung verlassen hatte, konnte er nicht ohne Werbung auftreten. Aber es ist natürlich frech, zu sagen ich will das ding nicht, will es aber auf eine Messe mitnehmen.

Ich werd die Tage nochmal bescheid geben...
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Verfasst Di 02.11.2010 11:49
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Zitat:
aus deinem Munde hört sich das Traumhaft an... eigentlich gibts über 100 Euro keine Jobs,

Es muss ja auch nicht ein einzelner Job sein. Aber ich denke du verstehst was ich meine: Man kann leichter kulant sein, wenn man den Verlust auch wieder ausgleichen kann. Es ergibt wenig Sinn Aufträge von einem Kunden zu bearbeiten bei denen man prinzipiell drauflegt.

Zitat:
Deswegen nervt es mich auch tierisch, weil ich jetzt mehr bezahlen muss für den Druck als ich verdient habe.

Schlag dem Kunden doch wenigstens vor den Schaden zu teilen. Es trifft ihn doch tatsächlich auch ein Teil der Schuld.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 02.11.2010 12:01
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izanagi hat geschrieben:
... eigentlich gibts über 100 Euro keine Jobs, zumindest nicht im Printbereich. Für Web schon eher. (meine jetzige Erfahrung)...


ist nich dein ernst, oder?

bei der musik wird man sich dann an dich wenden... da du der lizenznehmer bist. du darfst aber idr die nutzung der musik dir bezahlen lassen. die nutzung bleibt dabei auf das jeweilige produkt beschränkt und der kunde darf die musik nicht weiter verwenden. so kannst du aber dir das geld nach und nach wieder holen! der kunde hat aber keine rechte an der musik und darf sie eben auch nicht weiter verwenden. er zahlt quasi die nutzung.
 
top
Moderator

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Ort: Hedwig Holzbein
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Verfasst Di 02.11.2010 12:11
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Diese Rollups sind teilweise recht empfindlich und bei unsachgemäßer Behandlung macht man da schnell ein paar Macken rein. (Wenn man die Teile z. B. einfach zusammen schnappen lässt rollen die sich schon mal schief auf und verknicken die Kante.)
Hat dein Kunde denn die Schäden schon beim ersten Aufstellen gemeldet oder erst nach der Messe?

(Ob dein Kunde im Restaurant die Weinflasche auch erst leer trinken würde bevor er dem Ober sagt, dass der Wein nach Kork schmeckt? *zwinker* )
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izanagi
Threadersteller

Dabei seit: 07.02.2007
Ort: Neuss
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.11.2010 23:16
Titel

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ja ich versuch es weiterhin. Er gibt auch noch zu das über 1500 Euro Verlust hätte wenn er
das RollUp nicht auf der Messe hätte O,o , aha dann macht man so einen Aufwand bei 160 Euro für das RollUp,
versteh ich nicht.


@ Nefliete
danke für die Info, ich denke so werde ich das auch machen.

@ top
Den Schaden hat er beim ersten Test schon bemängelt,
ich solle es doch bitte Reklamieren und er muss das Ding aber mitnehmen zur Messe.
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