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Thema: Mitgliedschaft BG ETEM für Illustratoren vom 19.04.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Mitgliedschaft BG ETEM für Illustratoren
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Robert_N
Threadersteller

Dabei seit: 19.04.2012
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Verfasst Do 19.04.2012 15:07
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Mitgliedschaft BG ETEM für Illustratoren

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Danke fürs Lesen,

habe als Grafikdesigner Post von der BGETEM bekommen, ich müsse mich Zwangsversichern. Da ich weder gefährliche Geräte, einen Weg zum Arbeitsplatz/Kunden oder Angestellte habe, sehe ich wenig Sinn darin mich bei der BG ETEM zu versichern und würde mir gerne die regelmäßige Papierarbeit und das ausfüllen ihrer Formulare sparen. Im Grunde komme ich mit Papier und Druck zu keinem Zeitpunkt in Berührung, außer dass irgendwann ein Kunde meine Arbeit druckt.

Muss ein reiner Illustrator (im Gegensatz zum Grafikdesigner mit Druckvorstufe) auch Mitglied bei der BG ETEM werden? Zwar hat dies ein ruppiger Mitarbeiter am Telefon behauptet, ich bekam jedoch von der Versicherung selbst schon Werbematerial mit einer Reportage über einen reinen Illustrator, der sich freiwillig bei der BG ETEM versichert hatte (und es war das schönste Erlebnis aller Zeiten). Falls ich als reiner Illustrator der Bürokratieattacke entkommen kann, würde ich von Grafikdesign auf Illustration umstellen.

In einem Web Forum habe ich von einem Illustrator gelesen, der sich feiwillig bei der VBG angemeldet hat um der BGETEM zu entkommen, was aber bestimmt zu ähnlich viel Papierkram führt, für mich das größere Problem als der lästige Jahresbeitrag.

Von der Möglichkeit die Tätigkeit als Nebenberuflich einzustufen möchte ich nicht Gebrauch machen, es soll schon meine Haupttätigkeit sein.

Irgendwelche Erfahrungen? Vielen Dank für Eure Meinung!


Zuletzt bearbeitet von Robert_N am Do 19.04.2012 15:11, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 19.04.2012 15:25
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ein formular ausfüllen ist dir zuviel? Lächel
ich musste mich damals auch bei der bg druck und papier zwangsversichern. das war kein großer akt. ähnlich einer gewerbeanmeldung. aber bgetem ist sicherlich nicht das richtige. vlt suchst du noch einmal den kontakt zu einem anderen mitarbeiter?

wäre das nicht sinnvoller? http://www.io-home.org/home/index_html


Zuletzt bearbeitet von am Do 19.04.2012 15:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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Benutzer 37983
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Verfasst Do 19.04.2012 17:55
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Gerade heute mit dem Geschäftsführer der IO telefoniert, es ging genau um diese Frage. Mir ist die BG ETEM auch erst kürzlich untergekommen, allerdings sprach mich eine Kollegin drauf an, nicht die BG ETEM selbst.

Vorher noch nie von denen gehört, wurde mir vorhin am Telefon gesagt, es sei zwar eine Pflichtversicherung, aber wenn die nicht auf mich zukommen, wird mir auch kein Strick draus gedreht, wenn sie mich in ein paar Jahren erst anschreiben. Es gibt keine rückwirkenden Beiträge oder so.

Mein Gesprächspartner riet mir aber zu einer Versicherung dort, es würde 80,- im Jahr kosten und man sei eben für den Fall der Fälle abgesichert. Da ich aber auch schon privat Berufsunfähig- und Unfallversichert bin, weiß ich noch nicht, ob ich die zusätzlich auch noch abschließen soll... Auf der Webseite von denen klingt es auch eher so, als müssen man dort seine Mitarbeiter versichern (die ich nicht habe), aber wie gesagt, der Kollege und Geschäftsführer der IO vorhin sagte, es ein sehr sinnvoll. Auch und gerade als Illustrator.


Zuletzt bearbeitet von am Do 19.04.2012 17:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Moissl

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Verfasst Do 19.04.2012 18:10
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@Robert

beschäftige mich auch gerade mit dem Thema und versuche Infos über die Pflichtversicherung von Grafikern in einer Berufsgenossenschaft zu finden. Im Grunde ist gegen eine günstige Unfallversicherung über eine BG auch gar nichts zu sagen. Meines bisherigen Wissens müsste es so sein ...

Ein Grafiker, Fotograf oder ich meine auch ein Illustrator ist bei der BG ETEM versicherungspflichtig. Es gibt aber eine Unterscheidung bei u.a. Mediendesignern und anderen Sparten, wenn sie überwiegend für den Online-Bereich arbeiten, z.B. ein Webdesigner. Dieser würde der VBG (Verwaltungs BG) zugeordnet, wobei er bei der VBG nicht versicherungspflichtig wäre sondern sich freiwillig versichern könnte. Bei der VBG gibt es wohl in keiner Berufssparte eine Versicherungspflicht wobei bei der BG ETEM o.g. Berufe unter eine Versicherungspflicht fallen.

Entscheidend wäre also, welcher BG man zugerechnet würde, was wiederum vom Beruf sowie der Tätigkeit im Online- oder Printbereich abhängen würde.

Weiß da jemand mehr? Gibt es Webdesigner unter Euch und in welcher BG seid ihr?

Das nächste Problem ist, das die BG ETEM einen auffordert auch rückwirkend für vergangenen Jahre zu zahlen, ob man davon wusste oder nicht. (Mir ist jemand bekannt, bei dem das im Moment genau so ist!)

Die Frage ist:
wenn man schon länger als Designer/Webdesigner arbeitet, sich bisher nicht bei den BGs gemeldet hat da man von der Versicherungspflicht oder nicht Pflicht nichts wusste und sich jetzt freiwillig bei der BG ETEM meldet – muss man dann auch rückwirkend für vergangene Jahre zahlen, in denen man ja auch nichts von einer BG-Unfallversicherung wusste und dem entsprechend ja auch keine Forderungen im Falle eines Falles gestellt hat oder gestellt hätte ???

Jemand unter Euch der diesbezüglich schon eigene Erfahrungen gesammelt hat ???

Grüße
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Benutzer 37983
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Verfasst Do 19.04.2012 18:14
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Moissl hat geschrieben:
Die Frage ist:
wenn man schon länger als Designer/Webdesigner arbeitet, sich bisher nicht bei den BGs gemeldet hat da man von der Versicherungspflicht oder nicht Pflicht nichts wusste und sich jetzt freiwillig bei der BG ETEM meldet – muss man dann auch rückwirkend für vergangene Jahre zahlen, in denen man ja auch nichts von einer BG-Unfallversicherung wusste und dem entsprechend ja auch keine Forderungen im Falle eines Falles gestellt hat oder gestellt hätte ???

Das hatte mir der Kollege und Geschäftsführer der IO genau anders mitgeteilt, dass es eben keine rückwirkenden Forderungen gibt... Jetzt bin ich verwirrt...
 
Moissl

Dabei seit: 21.01.2009
Ort: Neu-Isenburg
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 19.04.2012 18:15
Titel

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@Illumaus

In der Regel sind bei den BGs auch nur die Angestellten versicherungspflichtig, der anstellende Unternehmer muss das dann nach Berechnung des Bruttogehalts auch begleichen .

Der Unternehmer selbst ist nicht versicherungspflichtig ... BIS AUF bestimmte Berufe wie Fotografen, Grafiker, Druckvorstufenleute ... in diesen Sparten ist lt. BG ETEM auch der Unternehmer selbst versicherungspflichtig !!!

Auch wenn er alleine arbeitet und keine Mitarbeiter ausser sich selbst hat!
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Moissl

Dabei seit: 21.01.2009
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Verfasst Do 19.04.2012 18:20
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@Illumaus

In der Satzung der BG ETEM steht es auch so und Fachleute bestätigen das auch, dass keine rückwirkenden Beiträge fällig werden ( Ich suche mal den Passus raus )

Tatsache ist aber, eine Fotokollege von mir hat seine Mitarbeiterin mit Beginn deren Tätigkeit angemeldet und ist nun aufgefordert worden für mehrere Jahre für sich selbst als Unternehmer jetzt auch zu zahlen und zwar auch rückwirkend.

Ein Einspruch bei der BG ETEM ist bisher ohne eingehen auf den Widerspruchsgrund abgelehnt worden und der Kollege steht kurz vor einem Rechtsstreit. DAS SIND TATSACHEN!
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Robert_N
Threadersteller

Dabei seit: 19.04.2012
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Geschlecht: -
Verfasst Do 19.04.2012 18:33
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Nefliete hat geschrieben:
ein formular ausfüllen ist dir zuviel? Lächel
Wir sprechen hier nicht von einem Formular, sondern von Stapeln von Formularen die auf Druckbetriebe und Papierhersteller abgestimmt sind. Es handelt sich hier um einen dauerhaften Zusatzaufwand, der mich von wichtigeren Tätigkeiten abhählt und meine Nerven strapaziert, wenn ich Lust auf derartige Beschäftigung hätte, wäre ich Stuerberater geworden und nicht Illustrator. Außerdem sind es nicht die angenehmsten Menschen, möchte mir derartige Vereine, soweit möglich, fern halten.

Die einzigen denkbaren Unfälle, und das ist schon an den Haaren herbeigezogen, würden ohnehin in der Wohnung ablaufen. Da kann ich dann jahrelang prozessieren und nachweisen, dass ich gerade gearbeitet habe. Ziemlich unrealistisch. Kannte einen, der bei seiner Arbeit am Bau gestorben ist und die Berufsgenossenschaft hat dennoch einen Schlupfwinkel gefunden den Hinterbliebenen nichts zu bezahlen. War natürlich nicht die selbe Organisation aber bisher lässt nichts auf ein besseres Verhalten schließen. Eher der Typ GEMA/GEZ.


Zuletzt bearbeitet von Robert_N am Do 19.04.2012 18:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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