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Thema: Mitbewerber führt Berufsbezeichnung zu Unrecht. Was tun? vom 16.01.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Mitbewerber führt Berufsbezeichnung zu Unrecht. Was tun?
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FooFan

Dabei seit: 15.01.2006
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Verfasst Mo 16.01.2006 17:57
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ulmer_hocker hat geschrieben:
Hab gerade folgendes bei wikipedia gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung hat geschrieben:
Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z.B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne daß man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen den Art. 3 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).


Ist das womöglich zutreffend?

Ich meine, wenn diese Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, dann kann sich also jeder MS-Paint-Artist als Grafikdesigner bezeichnen, und mit dieser Bezeichnung werben?


Das ist das Ding, Designer kann sich jeder nennen. Was an Qualität dahinter steckt ist eine andere Sache!
Ich bin ja Tischler und sehe auch oft genug Meister die ihren Titel absolut nicht würdig sind * Nee, nee, nee * Ein Beispiel auch mal andersherum!
Was die Berufsbezeichnung angeht seit ihr als Gestalter etwas gear...t . Bei uns ist der Name Tischlermeister geschützt Ein Kunde geht eher zum Tischlermeister als zum selbsternannten Möbelbauer (oder ähnl.) Ohne das man die Qualität gesehen hat.
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pepsi

Dabei seit: 18.06.2004
Ort: Berlin
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Verfasst Mo 16.01.2006 20:08
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das Thema hatten wir doch neulich schon mal, wer Berufsbezeichnungen "unbefugt" benutzt liegt ganz klar im Unrecht:




Eine Berufsbezeichnung kann führen, wer einen Beruf a) ausübt (auch beurlaubt, arbeitsunfähig, suspendiert) oder b) erlernt hat und dauerhaft nicht mehr ausübt.

Geschützte Berufsbezeichnungen - Explizit im § 132 a StGB aufgeführt (unrechtmäßige Führung somit STRAFBAR!!
Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker.... bla bla bla

das Attribut "Dipl." bzw. "Diplom" vor einer Berufsbezeichnung, da es einen akademischen Grad impliziert
[dazu gehören alle Fotodesigner und Grafikdesigner mit akademischen Abschluss!]

das Attribut "staatl. gepr.", "staatl. anerk.", "examiniert" in Zusammenhang mit einer Berufsbezeichnung
[dazu gehören alle gelernten Grafikdesigner/Fotodesigner/Modedesigner etc.]


Quelle: Freenet Lexikon





ergo: wer sich Grafikdesigner nennt ohne ne Ausbildung/Studium gemacht zu haben, hat Pech
-> wenn du so viel Langeweile hast: Anwalt nehmen!
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Mo 16.01.2006 22:15
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pepsi hat geschrieben:
ergo: wer sich Grafikdesigner nennt ohne ne Ausbildung/Studium gemacht zu haben, hat Pech


Wie kommst Du denn bitte zu dem Schluss? Au weia!
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pepsi

Dabei seit: 18.06.2004
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Alter: 40
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Verfasst Mo 16.01.2006 22:28
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weil es in diesem Land nicht erlaubt ist Titel zu tragen, die einem nicht gehören, wenn sie eine Berufliche Qualifizierung VORTÄUSCHEN und das is hier der Fall ... ich weiß echt nich warum hier alle auf die irrsinnige Idee kommen, dass da nix bei wäre, klar kommste dafür nich in den Knast und wenns hoch kommt zahlste dafür nur 100 Euro und kriegst ne Abmahnung TROTZDEM IST ES NICHT RECHTENS!
Kann man überall nachlesen hier wurden schon zigtausend Quellen zitiert. Grafikdesigner ist kein gesicherter Titel, aber berufliche Qualifizierungen vortäuschen is nich ohne Konsequenzen. Basta


//
Werden ungeschützte Berufsbezeichnungen (GRAFIKDESIGNER!) im Berufsleben (z.B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne daß man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen den Art. 3 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Besonders die Führung der ungeschützten Bezeichnungen von Qualifikationen in medizinischen Hilfsberufen (z.B. Rettungshelfer oder Rettungssanitäter) kann wegen der sogenannten Garantenstellung dieser Qualifikationen rechtliche Folgen haben.
Wikipedia


Zuletzt bearbeitet von pepsi am Mo 16.01.2006 22:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ron21

Dabei seit: 25.11.2005
Ort: _________®²¹_________
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.01.2006 22:49
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aber Designer können sich alle nennen....

ist meines Wissens nach nicht geschützt...
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utor

Dabei seit: 06.02.2003
Ort: bln
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.01.2006 23:05
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pepsi dasses unlauterer wettbewerb sein kann, da warn
wa doch schon vor 2 seiten, das die berufsbezeichnung
trotzdem nich geschützt is, steht doch auf nem anderen
blatt.

ulmer is bestimmt so einer der auch jahrelange privat-
fehden mit dem nachbarn hat, wegen irgendwelcher igel
im keller oder so.


*pah*
dr. prof. dipl. grafikgott
utor


Zuletzt bearbeitet von utor am Mo 16.01.2006 23:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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tuxedo

Dabei seit: 10.10.2002
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Alter: 51
Geschlecht: -
Verfasst Mo 16.01.2006 23:18
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*ha ha*

so typen hab ich echt quer....
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Di 17.01.2006 00:03
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Pepsi Du widersprichst Dir selber ...aber egal ich gebs auf
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